Weitere Informationen
Das Objekt:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen eine total frisch renovierte 2 Zimmer-Wohnung im 1.OG eines Mehrfamilienhauses in ruhiger und zentraler Umgebung der Hansestadt Stade zur Miete an.
Die Wohnfläche von ca. 67,9 m² verteilt sich auf zwei großzügige Räume, jeweils mit Zugang zum sonnigen Loggia-Balkon, dieser ausgestattet mit einer Markise, ein Dusch- und Wannenbad mit bereits vorhandener Waschmaschine und Trocknereinheit, ein kleiner Abstellraum, den Flur und eine großzügige und voll ausgestattete Küche mit Platz für Tisch und Stühle.
Ein guter Platz fürs Zusammensein und gemeinsames Kochen mit Familie und Freunden.
Beide Räume wurden mit einem neuen Bodenbelag ausgestattet, die komplette Wohnung neu gestrichen und das Bad, tippiditoppi für Sie herausgeputzt.
Die Großzügigkeit des Grundrisses dieser Wohnung macht den Unterschied zwischen gutem Wohnen und einer Unterkunft.
Zur Wohnung gehört ein komfortabler, trockener und bereits mit Regalen ausgestatteter Kellerraum. Darüberhinaus ist Garagenstellplatz verfügbar (zzgl. 30,00 EUR/monatlich).
Fußläufig der Wohnung befinden sich diverse Versorgungsmöglichkeiten, wie Bäcker, kleine Restaurants, Discounter und das Freizeitbad.
Pflichtangabe gem. GEG:
- Baujahr Gebäude: 1998
- Baujahr Anlagentechnik: 1998
- Energieträger: H-Gas/Schweres Erdgas
- Energieausweistyp: Energieverbrauchsausweis
- Energieverbrauchskennwert: 100,00 kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse: D
GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV,
wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021.
Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt,
ab dem 01.05.2021 dann nach GEG.
Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich!
Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig.
Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.
Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant.
Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.
Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben.
Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Wichtige Hinweise:
- Das Objekt kann nicht über öffentliche Gelder abgerechnet werden
- Haustiere sind nicht möglich
- Keine Index- oder Staffelmiete
- Es wird eine Mindestmietzeit von 24 Monaten vereinbart
- Das Objekt steht Ihnen ab sofort zur Verfügung
Mietvoraussetzung:
- Positive SCHUFA-Auskunft
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
Strom, sowie Internet/Telefon zahlt der Mieter direkt an seinen jeweiligen Anbieter
Stichworte
Zustand: renoviert, gepflegt