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Einfamilienhaus zum Kauf · provisionsfrei · als Kapitalanlage geeignet
289000 €1.256 €/m²
5Zimmer
230,1 m²Wohnfläche
539 m²Grundstück

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Herr Patrick Reimann
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Bewertung: 4,7 von 5 Sternen

REIMANN&WOLFF Heinsberg-Lieck: "Ihr einzigartiges Zuhause plus Einliegerwohnung."

In diesem außergewöhnlichen Einfamilienhaus erleben Sie eine harmonische Verbindung von Großzügigkeit und Flexibilität, die Ihnen und Ihrer Familie viele Möglichkeiten eröffnet.

Das Gebäude, ursprünglich 1965 erbaut und 1997 mit zwei zusätzlichen Etagen erweitert, beeindruckt durch seine großzügige Aufteilung und durchdachte Raumgestaltung.

Im Erdgeschoss befindet sich eine charmante Einliegerwohnung mit ca. 70 m² Wohnfläche, die sich ideal als separater Rückzugsort für Eltern, erwachsene Kinder oder auch für Gäste eignet.
Dieser eigenständige Wohnbereich bietet Ihnen und Ihren Lieben ein hohes Maß an Privatsphäre, während die Maisonette-Wohnung im Ober- und Dachgeschoss die Hauptwohneinheit bildet.

Ihr Zuhause erstreckt sich über zwei Etagen und besticht durch großzügige Räume.
Das lichtdurchflutete Wohn- und Esszimmer mit seiner beeindruckenden Fensterfront schafft eine helle, einladende Atmosphäre, die zum Wohlfühlen einlädt.

Auch die immer noch modernen Bäder bestechen durch ihr frisches Design und bieten einen Rückzugsort für Entspannung und Erholung.

Der idyllische Garten mit seiner weitläufigen Rasenfläche ist ein wahres Paradies für gesellige Stunden mit Familie und Freunden. Hier finden Sie Raum für Erholung, Spiel und Freude im Freien.

Dieses Einfamilienhaus bietet Ihnen und Ihrer Familie ein Zuhause, das sich flexibel an Ihre Lebensbedürfnisse anpasst und gleichzeitig durch seine architektonische Einzigartigkeit überzeugt.

Die derzeitige Vermietungssituation ermöglicht Ihnen selbstverständlich auch, dieses Wohnhaus als Zweiparteienhaus und als Kapitalanlage zu betrachten.

Partnerservices

Merkmale und Ausstattung

  • nach Vereinbarung
  • Garage
  • Badezimmer: Badewanne, Bad mit Dusche, Bad mit Fenster
  • Gäste-WC
  • Waschraum
  • Kelleranteil
  • ausgebautes Dach
  • Terrasse
Erhalte einen besseren Eindruck

Lage

Lieck, Heinsberg (52525)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Besser kann eine Lage nicht sein: Vor den Toren der Heinsberger Innenstadt befindet sich dieses besondere Mehrparteienhaus, umgeben von einer besonderen Natürlichkeit und einem herrlichen Ausblick über die angrenzenden Felder und Wiesen.

Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie z.B. Einkaufsmärkte, Ärzte, öffentliche Institutionen befinden sich unweit Ihrer Wohnung und sind auch in fußläufig zu erreichen.

Auch die Wege zur attraktiven Innenstadt von Heinsberg, zum (Bus-) Bahnhof und zu den städtischen Einrichtungen wie z.B. Schwimmbad, Stadthalle sind kurz und infrastrukturell optimal.

Die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Anschluss an die Städte Aachen, Mönchengladbach usw. ist durch den vorhandenen Bahnhof ideal.

Energie und Bauzustand

Energieausweis

  • Baujahr1997
  • Zustand der ImmobilieMassivhaus, Gepflegt
  • HeizungsartZentralheizung
  • Wesentliche EnergieträgerGas

Preise

Kaufpreis
289000 €
1.255,92 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei; Keine zusätzliche Käuferprovision.
Weitere Preisinformationen
1 Garagenstellplatz

Planung leicht gemacht

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Immobilienpreisvergleich

Der Quadratmeterpreis dieser Immobilie ist niedriger als der Durchschnitt in dieser Gegend.
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1.255,92 €/m²
Niedrigster Wert in der Region
1.003 €/m²
Höchster Wert in der Region
4.139 €/m²
Diese Information beeinflusst in keiner Weise die Bewertung der Immobilie. Der Preis hängt vom Zustand, der Seltenheit und den Merkmalen der Immobilie ab.

Finanzierung

(Empfehlung: 20% der Gesamtkosten)
0
monatliche Rate
Von immowelt errechnet mit: 2 % Tilgungsrate, 3,7 % Sollzins und deinem Eigenkapital.

Weitere Informationen

Sonstiges Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 10 Fahrradminuten
Realschule - 8 Fahrradminuten
Grundschule - 4 Fahrradminuten
Kindergarten - 6 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 4 Fahrminuten
Aachen - 50 Fahrminuten
Düsseldorf - 62 Fahrminuten

UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5764"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL] Stichworte Gesamtfläche: 230,11 m², vermietbare Fläche: 230,11 m², Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 2, Anzahl Terrassen: 1 Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung

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Anbieter der Immobilie

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbHGewerblicher Anbieter
Heerstraße 44, 52525 Waldfeucht
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3 Jahre Partnerschaft
Herr Patrick Reimann
Herr Patrick ReimannDein Kontakt
Online-ID: 2gr7t5h
Referenznummer: 5764
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Herr Patrick Reimann
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Bewertung: 4,7 von 5 Sternen