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SCHMIED-HAUS ein Klassiker
Irgendwann hat jemand den Begriff SCHMIED-HÄUSER geprägt, das mag 20 Jahre her sein. Es bedarf keiner langen Erklärungen. Ausgedrückt wird damit, es handelt sich um Qualität.
Wenn einer tausend Einfamilienhäuser gebaut hat, sollte man auch glauben,
der kann das.
Zuerst galten sie als revolutionär, gelobt, beschimpft, in Zeitschriften veröffentlicht, mit Preisen bedacht und zahllos kopiert.
Letzteres mit zweifelhaftem Erfolg denn Verstand, Einfühlungsvermögen,
Ideenreichtum, Materialgefühl lässt sich nicht kopieren. Das hat man oder nicht.
Wenn einer sagt, er wohnt in einem SCHMIED-HAUS, dann ist ein gewisser
Stolz nicht zu überhören.
Albrecht Müller 1989 Architektenkollege von Schmied
Besichtigungstermine
in Absprache möglich
AGB
Sämtliche Informationen, einschließlich des Objektnachweises des Maklers, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte, oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
DSGVO
Maklerleistungen:
Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden, Klienten und Interessenten (einheitlich bezeichnet als „Kunden“) entsprechen Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, um ihnen gegenüber unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Auftrag. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Kunden (Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (Inhalt der Beauftragung, Entgelte, Laufzeiten, Angaben zu den vermittelten Unternehmen/ Versicherern/ Leistungen) und Zahlungsdaten (Provisionen, Zahlungshistorie, etc.). Wir können ferner die Angaben zu den Eigenschaften und Umständen von Personen oder ihnen gehörenden Sachen verarbeiten, wenn dies zum Gegenstand unseres Auftrags gehört. Dies können z.B. Angaben zu persönlichen Lebensumständen, mobilen oder immobilen Sachgütern sein. In Rahmen unserer Beauftragung kann es auch erforderlich sein, dass wir besondere Kategorien von Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, hier insbesondere Angaben zur Gesundheit einer Person verarbeiten. Hierzu holen wir, sofern erforderlich, gem. Art. 6 Abs. 1 lit a., Art. 7, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung der Kunden ein. Sofern für die Vertragserfüllung oder gesetzlich erforderlich, offenbaren oder übermitteln wir die Daten der Kunden im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Verträgen Daten an Anbieter der vermittelten Leistungen/ Objekte, Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, technische Dienstleister, sonstige Dienstleister, wie z.B. kooperierende Verbände, sowie Finanzdienstleister, Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften sowie Sozialversicherungsträger, Steuerbehörden, Steuerberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs-Ombudsmänner und die Anstalten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ferner können wir Unterauftragnehmer beauftragen, wie z.B. Untervermittler. Wir holen eine Einwilligung der Kunden ein, sofern diese zur Offenbarung/ Übermittlung eine Einwilligung der Kunden erforderlich ist (was z.B. im Fall von besonderen Kategorien von Daten gem. Art. 9 DSGVO der Fall sein kann). Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf. Aufbewahrungspflichtig sind insbesondere nach deutschem Recht in der Versicherungs- und Finanzbranche Beratungsprotokolle für 5 Jahre, Maklerschlussnoten für 7 Jahre und Maklerverträge für 5 Jahres sowie generell 6 Jahre für handelsrechtlich relevante Unterlagen und 10 Jahre für steuerrechtlich relevante Unterlagen.
Stichworte
Zustand: teilsaniert, gepflegt
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Sonstiges: frei werdend