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Freizeitgrundstück zum Kauf · provisionsfrei
5200 €8,18 €/m²
636 m²Grundstück
Gänsekamp, Einbeck, Einbeck (37574)

Niedersächsisches Landesamt für Bau u. Liegenschaften, BL2/LFN
Herr Stephan Schamuhn
Niedersächsisches Landesamt für Bau u. Liegenschaften, BL2/LFN
Bewertung: 4,7 von 5 Sternen

Preise

Kaufpreis
5200 €
8,18 €/m²
Provision für Käufer
Provisionsfrei

Kleingartengrundstück am südlichen Stadtrand von Einbeck

Zum Kauf angeboten wird ein Kleingartengrundstück am Südrand der südniedersächsischen Stadt Einbeck.

Das insgesamt 636 m² große Grundstück ist mit einem Gartenhaus und einem kleineren weiteren sonstigen (Geräte-)Schuppen bebaut.

Umringt von weiteren Kleingartengrundstücken ist das Flurstück nur über eine Art Wald- bzw. Kleingartenweg zu erreichen. Eine Erreichbarkeit mit einem PKW ist allein durch den schmalen Verlauf des Weges schon nicht möglich.

Ein Anschluss an Wasser-/Abwasser- bzw. Stromleitungen besteht nicht!

Das rechteckige Grundstück hat eine mittlere Tiefe von rd. 32 m und eine Breite von rd. 20 m.

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden, im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Grünfläche dargestellt. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Weitere Fragen zur Bebaubarkeit sind bitte direkt an die Stadt Einbeck zu richten.

Der südliche Teil des Verkaufsgrundstücks liegt im "gesicherten Überschwemmungsgebiet" der südlich verlaufenden Ilme, wobei das "normale" Flussbett der Ilme rund 200m entfernt ist.

Aktuell wird die Kleingartenfläche auf Grund einer mündlichen Vereinbarung des Vorbesitzers/Erblassers genutzt. Ein schriftliches Pacht-/Nutzungsverhältnis besteht nicht. Der aktuelle Bewirtschafter/Nutzer ist über diese Ausschreibung informiert, gleichwohl ist seine Privatsphäre zu respektieren und zu beachten. Eine Besichtigung der Fläche ohne vorherige Absprache ist daher nicht möglich!

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Sonstiges Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.

Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand.

Nicht mitverkauft werden alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, welche Dritten gehören.

Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.

Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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Anbieter der Immobilie

Niedersächsisches Landesamt für Bau u. Liegenschaften, BL2/LFN
Niedersächsisches Landesamt für Bau u. Liegenschaften, BL2/LFNGewerblicher Anbieter
Waterloostraße 4, 30169 Hannover
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10 Jahre Partnerschaft
Herr Stephan SchamuhnDein Kontakt
Online-ID: 2gadr58
Referenznummer: 19716#cYnqO9
Niedersächsisches Landesamt für Bau u. Liegenschaften, BL2/LFN
Herr Stephan Schamuhn
Niedersächsisches Landesamt für Bau u. Liegenschaften, BL2/LFN
Bewertung: 4,7 von 5 Sternen