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Einfamilienhaus zum Kauf · provisionsfrei
559000 €3.714 €/m²
5Zimmer
150,5 m²Wohnfläche
1.084 m²Grundstück

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Herr Patrick Reimann
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Bewertung: 4,7 von 5 Sternen

REIMANN&WOLFF Heinsberg-Kempen: "Einzigartig leben. Naturnah wohnen."

In diesem außergewöhnlichen Einfamilienhaus aus kanadischen Blockbohlen verschmelzen Ursprünglichkeit und moderner Komfort zu einem unvergleichlichen Wohnerlebnis.

Jedes Detail der massiven Holzstruktur strahlt natürliche Wärme aus und sorgt für eine besondere Atmosphäre, die Sie bereits beim Betreten spüren.

Die offen gestalteten Räume schaffen ein beeindruckendes Gefühl von Weite, während die sichtbaren Holzoberflächen Geborgenheit und Ruhe vermitteln.

Nur das natürliche Material Holz bringt Ihnen die Natur so nah in Ihr Zuhause: Es duftet angenehm, fühlt sich warm an und verleiht jedem Raum eine authentische und zeitlose Ästhetik.

Der großzügige Wohnbereich mit Galerie, geprägt von der behaglichen Wärme des Kaminofens, wird zu Ihrem persönlichen Rückzugsort, an dem die Elemente Holz und Feuer harmonisch ineinandergreifen.

Die angrenzende Wohnküche mit ihrer einladenden Atmosphäre bildet das Herz des Hauses, wo sich Familie und Freunde gerne versammeln.

Dieses Zuhause bietet mit insgesamt vier Schlafzimmern und zwei Badezimmern großzügigen Platz für Familie und Gäste.
Besonders praktisch ist die Aufteilung: Ein Schlafzimmer und ein Badezimmer befinden sich im Erdgeschoss, ideal für eine barrierearme Nutzung oder für Besucher, die sich über einen komfortablen Rückzugsort freuen.

Der Außenbereich begeistert ebenso wie das Haus selbst. Direkt am nach Süden ausgerichteten Gebäude lädt eine großzügige Bangkirai-Terrasse mit Sonnenmarkise ein, von der aus Sie den herrlichen Garten genießen können.

Ein weiteres Highlight ist die überdachte Terrasse am Ende des Grundstücks. Ausgestattet mit einem integrierten Heizstrahler bietet sie auch an kühleren Abenden einen gemütlichen Platz mit einem faszinierenden und unverbaubaren Weitblick, der jeden Moment dort zu einem Erlebnis macht.

Die Doppelgarage, ein separates Gebäude mit beeindruckenden fast 60 m² Fläche, erfüllt alle Ihre Wünsche. Neben Platz für zwei Fahrzeuge verfügt sie über einen zusätzlichen begehbaren Speicherraum, der als Lager oder Werkstatt genutzt werden kann.

Dieses Blockbohlenhaus bietet nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern ein Zuhause, das sich anfühlt wie eine tägliche Umarmung der Natur.

Erleben Sie hier die perfekte Balance zwischen natürlichem Charme und modernem Wohnkomfort - ein Leben in einem Holzhaus, das sowohl Seele als auch Sinne berührt.

Partnerservices

Merkmale und Ausstattung

  • nach Vereinbarung
  • 2 Stellplätze: Garage
  • Badezimmer: Badewanne, Bad mit Dusche, Bad mit Fenster
  • Waschraum
  • Garten
  • voll unterkellert
  • Terrasse
  • Bodenbelag: Fliesen, Teppich

Grundrisse

Grundrisse1 / 2
Erhalte einen besseren Eindruck

Lage

Kempen, Heinsberg (52525)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Heinsberg-Kempen ist ein idyllischer und ruhiger Ortsteil der Kreisstadt Heinsberg im westlichen Nordrhein-Westfalen. Eingebettet in die sanfte Landschaft des Rheinlandes, besticht Kempen durch seinen dörflichen Charme und die naturnahe Umgebung, die sich ideal für Spaziergänge, Radtouren und erholsame Stunden im Grünen eignet.

Die gute Anbindung an die umliegenden Städte wie Heinsberg, Erkelenz und Mönchengladbach macht den Ort besonders attraktiv.
Über die Autobahn A46 erreichen Sie schnell größere Metropolen, während Sie gleichzeitig die Ruhe einer ländlichen Wohnlage genießen können.

Kempen verfügt über eine freundliche Nachbarschaft und eine gewachsene Infrastruktur.

Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindergärten, Schulen und medizinische Versorgung sind in der näheren Umgebung vorhanden.

Für Freizeitgestaltung sorgen Sportvereine, Wanderwege und kulturelle Angebote in der Region.

Die Nähe zur niederländischen Grenze verleiht Kempen einen internationalen Charme und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für Einkäufe und Ausflüge.

Ob als Wohnort für Familien, Paare oder Ruhesuchende - Kempen bietet eine perfekte Balance zwischen naturnahem Wohnen und städtischer Erreichbarkeit.

Energie und Bauzustand

Energieausweis

  • Baujahr1996
  • Zustand der ImmobilieHolzhaus, Gepflegt
  • HeizungsartZentralheizung: Fußbodenheizung
  • Wesentliche EnergieträgerÖl

Preise

Kaufpreis
559000 €
3.714,04 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei; Keine zusätzliche Käuferprovision.
Weitere Preisinformationen
2 Garagenstellplätze

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Der Quadratmeterpreis dieser Immobilie ist durchschnittlich für diese Gegend.
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3.714,04 €/m²
Niedrigster Wert in der Region
1.035 €/m²
Höchster Wert in der Region
4.346 €/m²
Der angegebene Quadratmeterpreis wurde von AVIV Germany automatisch anhand des angegebenen Verkaufspreises und der angegebenen Quadratmeterzahl des Objektes berechnet. Der Vergleichswert basiert auf den verfügbaren Marktwerten zu Objekten ähnlicher Beschaffenheit und Lage. Diese Angaben können eine gutachterliche Bewertung nicht ersetzen, da diese immer auch vom Zustand und der Lage des konkreten Objektes abhängig ist.

Finanzierung

(Empfehlung: 20% der Gesamtkosten)
0
monatliche Rate
Von immowelt errechnet mit: 2 % Tilgungsrate, 3,7 % Sollzins und deinem Eigenkapital.

Weitere Informationen

Sonstiges Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 15 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Autominuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 12 Autominuten
Realschule - 11 Autominuten
Grundschule - 6 Autominuten
Kindergarten (Karken) - 6 Autominuten
Einkaufszentrum - 8 Autominuten
Düsseldorf - 46 Fahrminuten
Mönchengladbach - 35 Fahrminuten
Aachen - 53 Fahrminuten

UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5784"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL] Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl Terrassen: 2 Sonstiges/Wohnen: Hobbyraum Sonstiges: frei werdend

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reimann&wolff IMMOBILIEN GmbHGewerblicher Anbieter
Heerstraße 44, 52525 Waldfeucht
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3 Jahre Partnerschaft
Herr Patrick Reimann
Herr Patrick ReimannDein Kontakt
Online-ID: 2h4x45g
Referenznummer: 5784
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Bewertung: 4,7 von 5 Sternen