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Vorteilhaftes Baugrundstück
Das hier angebotene Grundstück wird bauträgerfrei verkauft, es ist eine ebene Fläche und ortsüblich randerschlossen mit Strom, Erdgas, Trinkwasser, Schmutzwasser-kanal und Telefon. Der TV-Empfang kann über eine private SAT-Anlage sicher gestellt werden. Auch ein Hausanschluss am Glasfasernetz im Strassenrandbereich ist möglich.
Die Zufahrt gibt es aus Richtung der vorgelagerten Hauptstraße, wo der Straßenbord bereits abgesenkt ist.
Dieses Baugrundstück ist ein vermessenes und im Liegenschaftskataster fortgeschriebenes Flurstück in Größe von 997 m² mit einem Flächenschnitt von ca. 47m Länge/Tiefe und ca. 21m breiten Strassenanschluß. Damit eignet es sich sehr gut für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengelass und Garten.
Eine zusätzliche kostenintensive Vermessungsleistung ist somit nicht erforderlich.
Das Grundstück ist unbebaut, frei von wilden Baum- und Strauchwuchs und zeigt sich als gepflegte Grünfläche zwischen zwei angrenzenden Wohnobjekten. An der hinteren Grenze schließt ein größeres ruhiges Gewerbegrundstück an.
Es ist teilweise eingefriedet durch Koniferen, Drahtzaun und straßenseitig durch einen neuwertigen Metallgitterzaun mit zweiflügligen Einfahrtstor.
Baulasten, Dienstbarkeiten oder Grundschuldbelastungen bestehen am Grundstück nicht.
Der Baugrund ist normal tragfähig und verfügt über normale Versickerungsfähigkeit für Oberflächenwasser.
Die ehemalige Altbebauung (Stall m. Scheune) im Mittelteil des Grundstückes wurde lange vor 1990 zurückgebaut und entsorgt, es sind ggfls. Fundamentreste und Bauschutt im tieferen Baugrund davon nicht auszuschließen.
Daher ist die Neubauplanung eher auf Bodenplatte (EFH ohne Keller) zu empfehlen !
Für das Grundstück liegt kein Baugrundgutachten vor. Insofern sollte der Erwerber und künftige Bauherr diese Expertise in Vorbereitung des Hausbaues in Auftrag geben. Gleichfalls ist die Überprüfung auf Munitionsfreiheit durch den Erwerber zu beantragen. Beides ist Voraussetzung für einen vollständigen Bauantrag.
Mit der Lage im Innenbereich besteht Baurecht nach § 34 BauGB, d.h. es ist eine Wohnbebauung entsprechend der Art und dem Maß der Umgebungsbebauung möglich, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Auch Gestaltungs-auflagen sind nicht zu erwarten, da es keine Gestaltungssatzung gibt.
Dennoch hat es sich bisher bewährt, wenn der künftige Bauherr die zuständige Baubehörde im Landkreis MOL zum geplanten Bauvorhaben vorab konsultiert !
Der Verkauf des Grundstückes erfolgt im Alleinauftrag.
Alle Objektangaben stammen aus den Informationen des Eigentümers. Der Anbieter übernimmt damit keine Gewährleistung über deren Vollständigkeit und Richtigkeit.
Interessenten teilen dem Anbieter bitte ihren vollständigen Namen, die Wohnanschrift und Telefonnummer mit. Damit wird den gesetzlichen Anforderungen der ordnungsgemäßen Nachweisführung durch den Anbieter entsprochen und eine kurzfristige Antwort zugesagt.
Mitgeteilte persönliche Daten werden entsprechend der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) erfasst, zeitweilig gespeichert und fristgerecht gelöscht.
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten !
Besichtigungstermine
Bitte vereinbaren Sie bei Kaufinteresse noch heute eine Objektbesichtigung mit dem Anbieter (s. Anbieter kontaktieren) !