100 Jahre alte, traumhaft gelegene Wassermühle ohne Denkmalschutz - umbaubar zum Wohnhaus (Baugenehmigung liegt bereits vor!)
Dieses kleine Mühlengebäude steht zwar mitten in einem Wohngebiet, allerdings fast uneinsehbar, weil in zweiter Reihe liegend sowie eingewachsen mit altem Baumbestand und Grün entlang des Bachlaufes durch das Grundstück.
Ein Kleinod in bester Lage - denkbar auch zum Selbst-Sanieren! Hier können sie mit überschaubaren Mitteln ein kleines Immobilienjuwel wieder zu neuem Glanz und Leben erwecken.
Anhand der vorliegenden Umbaupläne können sie bereits Schnittzeichnungen und Grundrisse sowie die mögliche Raumaufteilung nach einem Umbau einsehen. Da kein Denkmalschutz besteht, können hier Baustoffe, Fenster und Dämmmaterialien ganz nach Budget und Geschmack eingesetzt werden - sehr vorteilhaft! Der bereits bauamtlich genehmigte Umbau schafft eine neue Wohnfläche von ca. 124 m².
Die Balkenlage ist insgesamt gut - es muss höchstwahrscheinlich nur ein Tragbalken ersetzt bzw. abgefangen werden.
Selbst ein Natur-/ bzw. Schwimmteich sowie ein Gewächshaus wurde bereits beantragt und genehmigt! So haben sie alle Optionen aus dem Grundstück ihr eigenes kleines Paradies zu gestalten.
Das Gelände ist bereits mit Wasser-und Abwasserleitungen sowie Stromleitungen erschlossen! Eine Glasfaser-Internetleitung liegt ebenfalls bereits seit kurzem an der Wehrendorfer Straße vor der Zufahrt zum Grundstück.
Insgesamt ein nicht alltägliches Schnäppchen für alle, die sich den Traum einer selbst konzipierten, bezahlbaren Immobilie im Grünen mit Plätschern des Baches und eigenem Teich - aber trotzdem mitten im Ort und damit gut angebunden an Kita, Schule und Einkaufsmöglichkeiten, zum Wohnen und Leben erfüllen möchten!
ACHTUNG:
Eine Besonderheit gilt es zu beachten: der Spezialfall bei diesem Grundstück ist, dass kein vollumfängliches Eigentum erworben wird, sondern ein sogenanntes "Sondernutzungsrecht"/ SNR13, das auch so im Grundbuch eingetragen ist.
D.h., ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung werden sie nicht vollkommener Alleineigentümer des Grundstücks inkl. der Immobilie. D.h. allerdings nicht, dass irgendjemand der Miteigentümer ein Mitspracherecht sowohl beim Grundstück, wie auch bei der Immobilie hätte. Aber durch die Trennung der vorgelagerten Immobilie "Wehrendorfer Str. 21" in mehrere Eigentumswohnungen, wurde die dahinter liegende Mühle wie ein Teileigentumsgrundstück behandelt und entsprechend eingetragen. Das bedeutet, erworben werden ebenso de facto Miteigentumsanteile an der vorgelagerten Immobilie, wodurch allerdings auch keine weiteren Rechte entstehen, als dass die Hofüberfahrt ausnahmslos mitbenutzt werden darf. Aus dem Konstrukt ergibt sich also eine Verflechtung rechtlicher Art von Mühle und dem vorgelagerten Hof. Sie sehen, hier liegt ein rechtlicher Sonderfall vor, der nicht häufig vorkommt. Allerdings betrifft das so gut wie gar nicht ihre uneingeschränkte Nutzung (es darf auch niemand der Wohnungsbesitzer aus dem Hof das Grundstück betreten!).
Wir freuen uns ganz besonders darauf ihnen diese vielfältige Immobilie mit all seinen Möglichkeiten vorstellen zu dürfen!
Wir weisen Sie eindringlich darauf hin, bitte von eigenen Besichtigungsversuchen abzusehen und auch nicht das Gartengrundstück ohne Begleitung durch uns zu betreten. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bitte richten sie sich darauf ein, dass wir eine aktuelle Finanzierungsbestätigung abfragen werden.
Sollten sie für eine Finanzierung noch einen verlässlichen Partner suchen, so können wir ihnen dabei gerne weiterhelfen!
Erlaubnis nach § 34c Abs.1 GewO, erteilt durch die Stadt Osnabrück.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim,
Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück.