Hermann Immobilien: Ausschreibung Grundstücksvergabe in Oberursel für eine Wohnbebauung
Das Grundstück "Lenaustraße/ Frankfurter Landstraße 1-3" liegt in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Oberursel und im Bereich Flur 81, Flurstück 8890/26 in der Gemarkung Bommersheim. (vgl. Abbildung 2 /3; Anlage 01 Lageplan)
Eigentümerin ist die Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Oberursel (Taunus), nachfolgend auch SEWO GmbH, genannt.
Das Grundstück liegt brach, eine Teilfläche wird temporär als Containerstellfläche genutzt.
Das ca. 1.353 m² große Grundstück wird in Erbpacht mit anschließender Vermietung angeboten.
Ziel des Verfahrens ist ein Angebot, über die Machbarkeit zur Errichtung eines Wohnhauses oder eines Wohn- und Geschäftshauses in Erbpacht mit dem zu kalkulierenden Erbpachtzins und anschließender Vermietung.
Der Schwerpunkt liegt dabei in der Schaffung von förderfähigen Mietwohnraum für Haushalte mittleren Einkommens zu gedeckelten Fördermieten, die sich auf dem aktuellen Wohnungsmarkt nur schwer mit angemessenem Mietwohnraum versorgen können.
Es soll eine preisgebundene Kaltmiete in Höhe von ca. 10,30EUR/m² bis 10,80EUR/m² Kaltmiete, (zzgl. Betriebskosten) berücksichtigt werden.
Es gelten die Mietobergrenzen des Hochtaunuskreises unter möglicher Berücksichtigung der Förderungen nach der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung mit einer mindestens 25- jährigen Bindung. (Richtlinie des Landes Hessen, Kapitel 5 / Variante 3)
Sonstige Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln sind zu berücksichtigen,
Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 99 Jahre. Zum Zeitablauf ist eine Verlängerung möglich. Bauvorhaben werden nach dem künftigen, rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 268 "Frankfurter Landstraße 1-3" beurteilt. Der Bebauungsplan liegt dem Magistrat der Stadt Oberursel in Beschlussreife als Vorlage vor und soll voraussichtlich im November 2024 beschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste, in sich stimmigste Angebot und nach Höhe des vom Bieter zu kalkulierenden Erbpachtzinses.