Weitere Informationen
Flurstück:
Teilfläche aus Flurstück 1105/5 sowie Teilfläche aus Flurstück 1109/4
Planungsrecht/Planungsziel:
Die Flurstücke befinden sich planungsrechtlich im Innenbereich nach § 34 Abs. 2 BauGB. Entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung handelt es sich um eine Gemeinbedarfsfläche. Im Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) mit Stand 02/2013 ist der betreffende Bereich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Eine Nutzungszuführung unter Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz ist städtebaulich wünschenswert. Die Flurstücke liegen innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Neuplanitz.
Besonderheiten:
Das Schulgebäude ist nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) ein Kulturdenkmal.
Da es sich um ein herrenhausartig gestaltetes, mehrgeschossiges Gebäude handelt, sind Umnutzungen durchaus denkbar. Auch Barrierefreiheit könnte sicherlich ohne größeren Aufwand durch Aufzugsan-/-einbau hergestellt werden. Das Gebäude befindet sich in einem guten, wenn auch sanierungsbedürftigen Zustand.
Der vorhandene Gehölzbestand (Altbäume) ist zu erhalten.
Die Turnhalle ist derzeit aufgrund des baulichen Zustandes für eine Nutzung gesperrt.
Das Objekt verfügt momentan über keine Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz. Der Käufer hat die notwendige Zuwegung auf eigene Kosten zu schaffen. Die Fläche dafür verbleibt bei der Stadt Zwickau. Die Nutzungsrechte werden durch eine Grunddienstbarkeit gesichert.
Vor Verkauf ist eine Vermessung der Flurstücke auf Kosten des Erwerbers erforderlich. Dafür fallen ca. 9.000 € an.
Mindestgebot:
Mindestgebot: 580.000 € zzgl. 4.920,43 € Gutachtenkosten und Übernahme der Vermessungskosten von ca. 9.000 €. Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist im Liegenschafts- und Hochbauamt nach Terminvereinbarung einsehbar.
Energieausweis:
entfällt, Ausnahmetatbestand EnEV (Baudenkmal)
Hinweis:
Eine Besichtigung ist nach vorheriger Absprache möglich.