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Haus zur Versteigerung
25000 €
3Zimmer
86 m²Wohnfläche
920 m²Grundstück
Dünenweg 19, Markgrafenheide, Rostock (18146)

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Frau Franziska Pipke
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Bewertung: 3,6 von 5 Sternen

Preise

Mindestgebot
25000 €
Provision für Käufer
Bitte beachte, das Angebot beinhaltet bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Provision. Weitere Informationen erhältst Du vom Anbieter.

Merkmale und Ausstattung

  • 1 Geschoss
  • Kelleranteil

Wochenendhaus hinter den Ostsee-Dünen in Rostock-Markgrafenheide

Als Grundstückseigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot ein Wochenendhaus mit Nebenanlagen in unmittelbarer Ostseenähe zu verkaufen. Über das zur Eigennutzung vorgesehene Erholungsgrundstück wird ein gesonderter und zeitlich befristeter Mietvertrag mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschlossen. Kauf- und Mietvertrag bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu erwerbenden Anlagen werden nur für die Dauer des Mietvertrages mit dem Grund und Boden verbunden.
Lage:
18146 Rostock–Markgrafenheide, Dünenweg 19
Katasterangaben:
Gemarkung Rostocker Heide, Flur 14, Flurstück 22/9, 33/99
Größe:
ca. 920 m²
Grundstücks- und Gebäudeangaben:
Markgrafenheide ist ein direkt an der Ostsee gelegener Ortsteil im Nordosten von Rostock und befindet sich am Rand der Rostocker Heide, eines ca. 8.000 ha großen Landschaftsschutzgebietes auf der östlichen Seite des Breitlings, einer Verbreiterung der Unterwarnow, durchzogen von Rad- und Wanderwegen zur Ostsee. Das etwa 15 km vom Stadtkern entfernte Grundstück liegt unmittelbar ca. 100 m hinter dem Ostseestrand in einer ruhigen, exponierten Erholungslage am Strandaufgang. Es ist an das öffentliche Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen und öffentlich-rechtlich erschlossen. Dauerhaftes Wohnen, gewerbliche Nutzung oder Untervermietung sind ausgeschlossen. Das Mietgrundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB), eine Nutzung kommt daher nur im Bestand in Frage, für Neubauten und/oder Erweiterungen wird keine Genehmigung in Aussicht gestellt. Eine Modernisierung und Sanierung des Gebäudes ist notwendig und möglich. Die Nutzung des Grundstückes als Erholungsgrundstück ist ausschließlich nur noch bis 2054 gestattet, anschließend soll das Grundstück im Sinne des Schutzes der Küste wieder in Küstenschutzwald umgewandelt werden. Die erwerbenden Personen werden vertraglich verpflichtet, das Grundstück zum Vertragsende, spätestens jedoch 2054 von den baulichen Anlagen und Nebenanlagen zu beräumen. Die erwerbenden Personen verpflichten sich, auf Anforderung des Vermieters des Grundstückes, 5 Jahre vor Vertragsende eine Bürgschaft in der Höhe der zu erwartenden Abrisskosten zu übergeben.
Das eingeschossige Wochenendhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Dachboden, welches teilweise unterkellert ist, wurde ca. 1950 errichtet und hat eine Brutto-Grundfläche von ca. 86 m² exklusive einer weitläufigen Terrasse. Das Dach besteht aus einer Holzkonstruktion und Pfannenziegeln. Das in Massivbauweise errichtete Gebäude beinhaltet ein Wohnzimmer im Erdgeschoss sowie zwei Schlafräume im Dachgeschoss. Die Räume besitzen einen Holzfußboden. Im Dachgeschoss existieren isolierverglaste Holzfenster, im Erdgeschoss sind einfachverglaste Holzfenster installiert. Aktuell ist keine nutzbare Heizung vorhanden. Der angeschlossene Ofen sowie der Schornsteinaufsatz auf dem Dach müssen erneuert werden. Die Warmwasseraufbereitung wird über einen 5 Liter-Durchlauferhitzer (Strom) betrieben. Die Elektroanlage wurde wahrscheinlich nach 1990 modernisiert. Es besteht momentan keine Sanitäranlage, innerhalb des Wochenendhauses muss daher ggf. eine Neuplanung erfolgen und ein Sanitärbereich installiert werden. Unterhalb der Küche besteht ein kleiner Kellerbereich. Mit dem Erwerb des Wochenendhauses werden ebenfalls die Anpflanzungen, Einfriedungen und die zur Versorgung des Grundstückes notwendigen vorhandenen Versorgungsleitungen erworben.

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Grundrisse

Grundrisse1 / 4

Weitere Informationen

Angebotsbedingungen Interessierte Personen werden gebeten, sich mit Ihrem Terminwunsch zu melden. Besichtigungstermine können ab sofort bis zum 18.10.2024 zwischen Montag und Freitag je nach Vereinbarung stattfinden.
Mindestgebot für das Gebäude: 25.000,00 €
Zeitlich befristeter Mietvertrag bis maximal 2054 für das Grundstück
Nettokaltmiete: 6,90 €/m² pro Jahr
Mieterhöhung: alle 5 Jahre Anpassung an die Ortsüblichkeit
Schriftliche Gebote werden nur nach einer erfolgten Besichtigung bis spätestens zum 18.10.2024 angenommen. Es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Angebote sind an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
-Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt-
Postfach 18050 Rostock
mit der Aufschrift:
Angebot!
Nicht öffnen!
Reg.-Nr.: 62.32 / 2341MW240003
zu richten.
Persönlich können Angebote nach Anmeldung auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) abgegeben werden. Gebote, aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss eine ausreichend begründete Bonität beinhalten. Im Falle der Finanzierung durch eine Bank, ist mit dem Angebot von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu
Dauer der Geschäftsverbindung
Allgemeine Beurteilung
Kreditbeurteilung
einzureichen.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel.: 0381/381 6484 oder 0381/381 6485.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten tragen die erwerbenden Personen.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Eine Zuschlagserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zum Verkauf der Anlagen sowie zur Vermietung des Grundstückes durch das entsprechende Gremium der Hansestadt Rostock. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen.
Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.

Energie und Bauzustand

  • Baujahr1950

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