Als Grundstückseigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot ein Wochenendhaus mit Nebenanlagen in unmittelbarer Ostseenähe zu verkaufen. Über das zur Eigennutzung vorgesehene Erholungsgrundstück wird ein gesonderter und zeitlich befristeter Mietvertrag mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschlossen. Kauf- und Mietvertrag bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu erwerbenden Anlagen werden nur für die Dauer des Mietvertrages mit dem Grund und Boden verbunden.
Lage:
18146 Rostock–Markgrafenheide, Dünenweg 19
Katasterangaben:
Gemarkung Rostocker Heide, Flur 14, Flurstück 22/9, 33/99
Größe:
ca. 920 m²
Grundstücks- und Gebäudeangaben:
Markgrafenheide ist ein direkt an der Ostsee gelegener Ortsteil im Nordosten von Rostock und befindet sich am Rand der Rostocker Heide, eines ca. 8.000 ha großen Landschaftsschutzgebietes auf der östlichen Seite des Breitlings, einer Verbreiterung der Unterwarnow, durchzogen von Rad- und Wanderwegen zur Ostsee. Das etwa 15 km vom Stadtkern entfernte Grundstück liegt unmittelbar ca. 100 m hinter dem Ostseestrand in einer ruhigen, exponierten Erholungslage am Strandaufgang. Es ist an das öffentliche Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen und öffentlich-rechtlich erschlossen. Dauerhaftes Wohnen, gewerbliche Nutzung oder Untervermietung sind ausgeschlossen. Das Mietgrundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB), eine Nutzung kommt daher nur im Bestand in Frage, für Neubauten und/oder Erweiterungen wird keine Genehmigung in Aussicht gestellt. Eine Modernisierung und Sanierung des Gebäudes ist notwendig und möglich. Die Nutzung des Grundstückes als Erholungsgrundstück ist ausschließlich nur noch bis 2054 gestattet, anschließend soll das Grundstück im Sinne des Schutzes der Küste wieder in Küstenschutzwald umgewandelt werden. Die erwerbenden Personen werden vertraglich verpflichtet, das Grundstück zum Vertragsende, spätestens jedoch 2054 von den baulichen Anlagen und Nebenanlagen zu beräumen. Die erwerbenden Personen verpflichten sich, auf Anforderung des Vermieters des Grundstückes, 5 Jahre vor Vertragsende eine Bürgschaft in der Höhe der zu erwartenden Abrisskosten zu übergeben.
Das eingeschossige Wochenendhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Dachboden, welches teilweise unterkellert ist, wurde ca. 1950 errichtet und hat eine Brutto-Grundfläche von ca. 86 m² exklusive einer weitläufigen Terrasse. Das Dach besteht aus einer Holzkonstruktion und Pfannenziegeln. Das in Massivbauweise errichtete Gebäude beinhaltet ein Wohnzimmer im Erdgeschoss sowie zwei Schlafräume im Dachgeschoss. Die Räume besitzen einen Holzfußboden. Im Dachgeschoss existieren isolierverglaste Holzfenster, im Erdgeschoss sind einfachverglaste Holzfenster installiert. Aktuell ist keine nutzbare Heizung vorhanden. Der angeschlossene Ofen sowie der Schornsteinaufsatz auf dem Dach müssen erneuert werden. Die Warmwasseraufbereitung wird über einen 5 Liter-Durchlauferhitzer (Strom) betrieben. Die Elektroanlage wurde wahrscheinlich nach 1990 modernisiert. Es besteht momentan keine Sanitäranlage, innerhalb des Wochenendhauses muss daher ggf. eine Neuplanung erfolgen und ein Sanitärbereich installiert werden. Unterhalb der Küche besteht ein kleiner Kellerbereich. Mit dem Erwerb des Wochenendhauses werden ebenfalls die Anpflanzungen, Einfriedungen und die zur Versorgung des Grundstückes notwendigen vorhandenen Versorgungsleitungen erworben.