Wohn- und Geschäftshaus an einem der schönsten Plätze Norddeutschlands
Dieses wunderschöne, unter Denkmalschutz stehende Wohn- und Geschäftshaus steht im Herzen der Lüneburger Innenstadt an einem der schönsten Plätze Norddeutschlands.
Die repräsentative Immobilie hat nicht nur ein imposantes Erscheinungsbild und ist gut instand gehalten, es ist auch sehr zentral gelegen. Sämtliche Busverbindungen sind fußläufig in ca. 2 Minuten zu erreichen. Zum Lüneburger Bahnhof sind es nur ca. 13 Gehminuten.
Über 40 Jahre war eine Fast-Food-Kette Mieter der Gewerbeflächen im Keller-, Erd- und 1. Obergeschoss. Seit der Beendigung dieses Geschäftsverhältnisses, bedingt durch fehlende Möglichkeit der Erweiterung, hatte die Eigentümerin nicht die Notwenigkeit die Flächen neu zu vermieten.
Die Nutzfläche im Kellergeschoss beträgt ca. 109 m². Im Erdgeschoss sind es ca. 185 m² und im 1. Obergeschoss sind es ca. 115 m² Verkaufs- / Geschäftsfläche. Die für den gewerblichen Bereich vorhandene Gasheizung ist aus dem Jahre von 2009.
Ab dem 2. Obergeschoss beginnt der wohnlich genutzte Teil des Gebäudes. Dort befindet sich eine Wohnung mit 126 m² Wohnfläche. Es sind 4 Zimmer, eine Küche mit Esszimmer, zwei Flure, ein Bad, ein Gäste-WC und ein Balkon vorhanden. Die Viessmann Gasbrennwertheizung, die für den privaten Bereich zuständig ist, wurde erst im Mai 2022 ausgetauscht.
Das 3. Obergeschoss ist zu Wohnraumzwecken ausgebaut und hat eine Fläche von 126 m², die derzeit nicht in sich abgeschlossen ist! Diese verteilt sich auf 5 Zimmer, zwei Flure, einem Badezimmer, einem WC, einer Küche, einem Balkon sowie zwei kleinen Abstellräumen. Dieses Geschoss wurde zuletzt von der Schwiegermutter der Eigentümerin bewohnt.
Danach folgen noch drei Dachgeschossebenen, die eine Nutzfläche von zusammen ca. 263 m² aufweisen.
Zu diesem Wohn- und Geschäftshaus gehört ein Innenhof, der durch eine Tordurchfahrt von der "Roten Straße" aus angefahren werden kann. In dem befinden sich 2 Garagen und 5 PKW-Stellplätze.
Denkmalschutz:
Das Gebäude "Am Sande 3" ist gemäß § 3 Absatz 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) als Baudenkmal eingestuft.
Im Verzeichnis der Baudenkmale wird das Gebäude wie folgt beschrieben:
"Viergeschossiges, auf das 16. Jh. zurückgehendes Eckhaus an der Heiligengeiststraße; eine Nutzung als Backhaus seit 1426 belegt und bis 1936 fortgesetzt. Das schmale Dielenhaus wurde in der 2. Hälfte des 18. Jh. durchgreifend umgebaut. Die massive Fassade zu drei Achsen seitdem von einem zweifach geschweiften Volutengiebel mit bekrönendem Dreieck abgeschlossen." (Böker, D. 2010)
Gem. § 10 NDSchG bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal verändern oder instand setzen möchte. Ebenso ist die Änderung der Nutzung genehmigungsfähig.