Weitere Informationen
Provision
7,14% inklusive gesetzlicher MwSt., sind als Courtage/Provision durch den Käufer mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages bezogen auf den darin vereinbarten Kaufpreis zu zahlen
Gebäude-/Grundstücksbeschrieb
. Wohnhaus mit gründerzeitlicher Klinkerfassade aus der Zeit um 1875, dass voll unterkellert ist und über ein Erd-, zwei Obergeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss verfügt
. Je Etage 2 Wohneinheiten (EG mit Zwei- und Dreiraumwohnung sowie 1. + 2. OG mit jeweils zwei Dreiraumwohnungen)
. Einzel-/Kulturdenkmal gemäß § 2 SächsDSchG
. Um 2003 umfassende und denkmalgerechte Sanierung/Modernisierung
. Straßenseitige und haustechnische Erschließung mit Strom, Wasser, Abwasser, Erdgas und Telekom
. Jede Wohneinheit kann über das jeweilige zentrale Treppenhaus betreten werden.
. Bäder mit großem Fenster
. hofseitig verfügen die Wohneinheiten über Balkone bzw. ebenerdige Terrassen
Raumaufteilung und Mieterträge
- Grundrisse sind dem Exposé beigefügt
- unbefristete Mietverträge für 6 Wohneinheiten und 2 Kfz-Stellplätze
- 1 Staffelmietvertrag mit Mieterhöhung um jeweils 10,00 EURO zum 01.02.2024 und 01.02.2025
- aktuelle Mietübersicht kann abgefordert werden
Jahresnettokaltmiete (Soll-Stand) 32.760,00 EURO (Vollvermietung)
Jahresnettokaltmiete (Ist-Stand) 32.760,00 EURO (Vollvermietung)
Energieausweis Denkmalschutz
Gemäß Gebäudeenergiegesetz;
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen; gemäß § 79 Absatz 4 GEG
bei Baudenkmäler nicht anzuwenden;
Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses sind demnach nicht verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf des Hauses einen Energieausweis vorzulegen.
Haftung
Alle Angaben im Exposé beruhen auf den Informationen und übergebenen Unterlagen der Verkäufer bzw. Dritter. Eine Haftung für die Angaben im Exposé kann deshalb durch den Makler nicht übernommen werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Datenschutzgrundverordnung
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Kontaktdaten erheben und speichern werden um Ihre Anfrage ordentlich bearbeiten zu können. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung sowie für Gewährleistungen nicht mehr erforderlich sind. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen, werden wir Ihre Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist sperren.
Eine Gewähr, dass alle Angebotsangaben richtig sind und dass das Objekt zum Zeitpunkt des Zugangs noch verfügbar ist, kann nicht übernommen werden.
Alle dem Empfänger überlassenen Unterlagen sind vom Eigentümer oder einer in dessen Auftrag handelnden Person in dieser Form übermittelt worden. Diese Offerte ist von diesen Personen als wahre, richtige und gültige Angebotsgrundlage genehmigt worden. Eine Haftung durch uns ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haben alle Unterlagen nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage hat der notarielle Kaufvertrag Vorrang.
Pflichten nach GwG: Der Kaufinteressent nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressentennach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Immobilienmakler die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maklerverträge gelten seit dem 13.06.2014 als sog. Verbraucherverträge und werden den Regeln der §§ 312 ff BGB unterworfen. Wir werden daher vom Interessenten eine Auskunft verlangen, ob der der Immobilienkauf als Verbraucher oder gewerblich stattfinden wird um eine rechtskonforme Abwicklung zu gewährleisten.
Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weiter gegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz, falls es zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten kommt und das Angebot provisionspflichtig ist.
Geldwäschegesetz
Nach § 2 Absatz 1 Nr. 19 Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, die
Identität unserer Geschäftspartner durch Einsicht oder Kopie der
Ausweispapiere zu überprüfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn
unsere Mitarbeiter Sie um Vorlage Ihres Personalausweises bitten. Wir
werden uns bemühen, Sie so wenig wie möglich mit dieser leidigen Pflicht
zu beeinträchtigen.