Einfamilienhaus in 21357 Wittorf
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Doppelhaushälfte als Wohnungseigentum (Wohnung Nr. 2) im Erd- und Dachgeschoss nebst Abstellräume Nr. 2 im Spitzboden. Das Sondereigentum ist verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an der in der Anlage A zur Teilungserklärung blau umrandeten Grundstücksfläche. Das Objekt konnte vom Gutachter nur teilweise von innen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte. Das zu bewertende Sondereigentum Wohnung Nr. 2 befindet sich in einem nicht unterkellerten eingeschossigen freistehenden Doppel- bzw. Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Gebäude war ursprünglich ein kleines Wohn-/Wirtschaftsgebäude (Bestandsgebäude), dass in den späteren Bestandsjahren durch einen Anbau erweitert wurde. Durch die Anordnung des Anbaus an das Bestandsgebäude ist eine L-förmige Wohngebäudegrundfläche entstanden. Das nicht zu bewertende Sondereigentum Wohnung Nr. 1 befindet sich überwiegend im Bestandsgebäude, das längs der Straße Neulander Weg errichtet ist und das Sondereigentum Wohnung Nr. 2 befindet sich überwiegend im Anbau. Im ausgebauten Dachgeschoss des Wohngebäudes erstreckt sich des Sondereigentum Wohnung Nr. 2 bis in das Dachgeschoss des Bestandsgebäudes. Die Wohnfläche beträgt ca. 168 m². Das Sondereigentum Wohnung Nr. 2 ist in zwei in sich abgeschlossene Wohnungen geteilt. Die Dachgeschosswohnung steht leer. In der Erdgeschosswohnung wohnt der Miteigentümer der Wohnung Nr. 2. Die beiden Sondereigentume verfügen über separate Wohnungs- bzw. Hauseingänge. Im Bereich der nördlichen Außenwand des Anbaus befindet sich im Erdgeschoss ein Heizungs- und Abstellraum. Gemäß der Teilungserklärung ist dieser Raum Gemeinschaftseigentum. Im Heizungsraum ist eine Gastherme montiert, die die beiden Wohnungen mit Wärme und Warmwasser versorgt und Gemeinschaftseigentum ist. Das schlichte Erscheinungsbild des Wohngebäudes wird durch die Klinkerfassade geprägt. Da das Doppelhaus nicht unterkellert ist, ist das Erdgeschoss ebenerdig, quasi barrierefrei. Das Satteldach des Anbaus ist in die westliche Dachfläche des Satteldaches des Bestandsgebäudes eingebunden. Die Firsthöhe des Anbaus ist niedriger als die des Firstes des Bestandgebäudes. Das jetzige Doppel-/Zweifamilienhaus war bauhistorisch ein Wohn-/Wirtschaftsgebäude. Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude wurde ca. 1974 zu einem Wohnhaus um-/ausgebaut. Ca 1977 erfolgte die Erweiterung durch einen Anbau. Nach der Teilung des Grundstücks in zwei Miteigentumsanteile, verbunden mit den Sondereigentumen Wohnung Nr. 1 und Nr. 2 erfolgten umfassende Modernisierungen in den Wohnungen, die grundsätzlich die Gebäudeteile Bestandgebäude und Anbau sind. Die Modernisierungen erfolgten somit quasi in den Wohnungen. Das Doppel-/Zweifamilienhaus ist gepflegt und befindet sich augenscheinlich überwiegend in einem guten baulichen Zustand.
Gläubiger: Telefon: 04131/2021
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Object (bitte kopieren Sie den Link in ein neues Browser Fenster): https://dein-immocenter.de/objektkatalog/23-k-16-23-lueneburg