Individuelles Baugrundstück - bestens geeignet für TinyHouse
Bei der zum Verkauf stehenden Liegenschaft handelt es sich um ein 295 m² großes Baugrundstück mit Südwestausrichtung an einer angenehm ruhigen Straße in einem gewachsenen Wohngebiet. Die Nachbarschaft ist geprägt von freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäusern mit gepflegten Gärten.
Für das erschlossene Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor, d. h. die Bebaubarkeit richtet sich nach der Nachbarbebauung gemäß § 34 BauGB.
Dies bedeutet, dass ein Bauvorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Auf Grund der Grundstücksabmessungen bietet sich das Grundstück ausschließlich als Aufstellort für ein Tiny-House oder ein Haus mit solchen geringen Außenmaßen an.
Sollten Baulasten erforderlich sein, so ist der Eigentümer bereit, diese eintragen zu lassen.
Selbstverständlich muss abschließend mittels einer Bauvoranfrage geklärt werden, ob ein Bauvorhaben in einer geplanten Art und einem geplanten Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann fordern Sie doch einfach unverbindlich das Exposé mit der vollständigen Adresse per Email an. So können Sie sich schon vorab ein Bild der genauen Lage bzw. des Umfeldes machen.
Des Weiteren sollten bereits Gespräche mit Ihrer Bank geführt worden sein, sodass eine grundsätzliche Finanzierbarkeit geklärt ist. All dies trägt dazu bei, wichtige Punkte im Vorfeld zu klären.
Detaillierte Auskünfte erteilt Ihnen anschließend gerne unser zuständiger Mitarbeiter.