Weitere Informationen
FLÄCHEN:
Hallenfläche: ca. 1000 m²
Büro-/Sozialfläche: ca. 806 m²
Standortbeschreibung
Das strategisch günstig gelegene Gewerbegebiet in Pulheim-Brauweiler bietet Unternehmen einen herausragenden Standort für ihre Geschäfte. Die exzellente Infrastruktur und die unmittelbare Nähe zum Ballungsraum Köln schaffen eine einmalige Ausgangsposition. Die schnelle Anbindung an die Autobahnen A1, A4 und A57 erleichtert nicht nur den Transport in entfernte Regionen, sondern ermöglicht auch eine effiziente Logistikabwicklung.
Darüber hinaus zeichnet sich das Gewerbegebiet in Brauweiler durch die Vielfalt der ansässigen Branchen aus, darunter Logistikunternehmen, Dienstleistungsanbieter und Forschungseinrichtungen. Die Nähe zu Wohngebieten macht das Industriegebiet Pulheim-Brauweiler zu einem äußerst attraktiven Standort für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Objektbeschreibung
Die im Jahr 1994 errichtete Immobilie befindet sich auf einem vollständig befestigten und umzäunten Grundstück, das sowohl im vorderen als auch im hinteren Bereich großzügige Parkmöglichkeiten bietet.
Die Halle ist optimal ausgestattet und bietet eine vielseitige Nutzungsmöglichkeit. Details zu ihrer Ausstattung sind in der folgenden Auflistung aufgeführt.
Durch die Verwendung von hochwertigen Materialien, in den Hallen- und Bürobereichen, großen Premium Markenfenstern und -Türen, attraktiven, hochbelastbaren Fliesen- und Teppichböden im Innenbereich sowie eines hochwertigen Flachdaches, eines komplett verglasten Treppenhauses und einer Designfassade, besticht das Objekt mit einer attraktiven ansprechenden Optik im Innen- und Außenbereich.
Bei Bedarf kann eine weitere Immobilie in etwa 200 m Entfernung (Halle, Büro und großer Freifläche) zur Anmietung (mit späterer Kaufoption) angeboten werden.
Die Büro- und Sozialflächen sind sowohl vorne als auch hinten in der Immobilie untergebracht, was es ermöglicht, das Objekt bei Bedarf sogar mehrfach zu teilen.
Energieausweis:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gemäß Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.