Weitere Informationen
Maklerprovision
4,76 % aus dem Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einem notariellen Vertragsabschluss aus dem Kaufpreis.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. per E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Maklerprovision ist für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) jeweils in gleicher Höhe nach Abschluss fällig.
Besichtigungstermine
Wenn Sie einen Besichtigungstermin für dieses Objekt vereinbaren möchten,
kontaktieren Sie uns bitte mittels Kontaktformular mit vollständiger Adresse und Telefonnummer. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.
Haftung/Gewähr
Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, wenn
ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft/mietet bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmers, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfindet.
Nach § 242 BGB muss Vorkenntnis umgehend schriftlich und schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebotsempfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt. Verhandlungen sind ausschließlich über uns zu führen. Besichtigungen nur nach vorheriger Absprache mit unserem Büro.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt dem Käufer die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Alle Immobilienangaben sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Geldwäschegesetz
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Fa. Immobilien Ina Bauer nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.