Residenz Brunnenmarkt: Wo Geschichte auf zeitlose Eleganz trifft - Luxuswohnungen
Die Residenz Brunnenmarkt im 16. Bezirk Wiens kombiniert historischen Charme mit moderner Eleganz.
Dieses exklusive Wohnprojekt umfasst 31 frisch sanierte Altbauwohnungen, idyllische Gartenwohnungen und luxuriöse Penthouses, die neue Standards im gehobenen Wohnen setzen. Mit Wohnflächen zwischen 42 und 147 m², die von 1 bis 4 Zimmerwohnungen reichen, bieten viele Einheiten zudem Freiflächen wie Balkone, Terrassen oder private Gärten, die zum Verweilen im Freien einladen.
Das ursprüngliche Wohngebäude, das um 1905 errichtet wurde, erfuhr 2024 einen Dachgeschossausbau und umfassende Sanierungen der bestehenden Einheiten. Das Haus ist jedoch nicht barrierefrei, da drei Stufen den Eingangsbereich vom Gehsteig trennen.
In der Nähe des lebendigen Brunnenmarktes gelegen, ist die Residenz von einer Atmosphäre kultureller Vielfalt und lebendiger Geschichte umgeben. Die hochwertige Ausstattung der Wohnungen umfasst Merkmale wie Fischgrätparkett, Panoramafenster, Stuckelemente und Smart-Home-Technologie. Die Penthouses bieten eine atemberaubende Aussicht über Wien, privaten Liftzugang und exklusive Freiflächen. Ein spezielles Filtersystem verspricht zudem Wasser in Quellqualität. Die Residenz Brunnenmarkt repräsentiert ein außergewöhnliches Wohnerlebnis, das Tradition mit modernem Luxus verbindet.
Die gezeigten Bilder sind Visualisierungen, die darstellen, wie die Wohnung aussehen könnte.
Exklusiv renovierte 4-Zimmer-Wohnung mit ca. 136 m² Wohnfläche und direktem Aufzugzugang. Die Wohnung verfügt über ein Badezimmer, zwei WCs und einen ca. 12 m² großen Balkon, der luxuriösen Wohnkomfort und Privatsphäre bietet. Nach der Sanierung ist es der Erstbezug und ideal für anspruchsvolles Wohnen geeignet, besonders für Menschen, die Exklusivität und Stil schätzen.
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
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Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.