Wohnhaus in 41836 Hückelhoven
Beide Grundstücke, deren Grundflächen nicht zusammenhängen, sondern durch das dazwischen liegende Flurstück Nr. 41 getrennt sind sind mit zwei weiteren Flurstücken mit einer einhietlichen Gebäudeflucht bebaut, die mit den Nachbargebäuden eine einheitliche zweigeschossige Straßenrandbebauung bildet.
Grundstück Kippinger Straße - Flurstück 42:
Vermutliches Baujahr vor 1990. Der Zutritt wurde vom Nutzer verweigert. Die Größe der Wohn- und Nutzflächen nicht ermittelt werden. Laut Eigentümer handelt es sich um übereinanderliegende Zimmer seitlich eines inneren Flures, der zum Nachbargrundstück gehört. Hausteil hat keinen eigenständigen Zugang von der Straße. Es besteht eine Vereinigungsbaulast, deren Wirkung die beiden Flurstücke Nr. 41 und 42 zu einem (baurechtlich so zu behandelnden) Grundstück zusammenführt.
Grundstück Kippinger Straße- Flurstück 144:
Zweigeschossige, nicht unterkellerte Wohnhaus mit Satteldach, vermutetes Baujahr um 1900 als Fachwerkhaus; Wohnfläche ca. 103 qm; Nutzfläche ca. 70 qm. Ursprünglich als Nebengebäude genutzte Gebäudeteile wurden zu Wohnraum umgewandelt. Im Bereich eines Schuppenanbaus nunmehr eine Küche, ein Badezimmer, ein Heizungsraum und ein weiterer Wohnraum (Esszimmer) sowie eine Garage. Genehmigungen für die Umbauten sind nicht feststellbar; vom Gutachter als ungenehmigte Schwarzbauten betrachtet. Bauzustand uneinheitlich - Räumlichkeiten teilweise renovierungsbedürftig. Brandschutzmaßnahmen sind nicht erfüllt, Beim Umbau 1952 wurde die Grenze zum Nachbargrundstück Flurstück 145 nicht beachtet.
Ob die Grenzbebauung den erforderlichen Brandschutz erfüllt und auch den ehemals durchgängigen Dachspeicher umfasst, ist ungeklärt, weil z.B. vom Bewertungsgrundstück kein Zugang zum Dachspeicher möglich war. Die Dachfläche ist über der Flurstücksgrenze durchgehend.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Object (bitte kopieren Sie den Link in ein neues Browser Fenster): https://dein-immocenter.de/objektkatalog/3-k-22-23-erkelenz