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Besichtigungstermine
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Kontaktanfrage über immowelt unter Angabe Ihres Namens, Anschrift und Telefonnummer.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und kontaktieren Sie umgehend! Nach vorheriger
telefonischer Terminvereinbarung besichtigen wir gern mit Ihnen das Grundstück.
AGB
Marco Gesing Immobilien °Martin-Behaim-Straße 3 ° 23879 Mölln
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Marco Gesing Immobilien
1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf vom Eigentümer erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachweislichen Objekteigentümer zustande, sind sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
Ist Ihnen eine nachweisliche Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns diese unter Offenlegung der Informationsquell unverzüglich mitzuteilen.
3. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
4. Kommt ein Vertragsabschluss über eines unserer angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Hinweis - Geldwäschegesetz
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Marco Gesing Immobilien nach
§ § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen/Firmen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.