Weitere Informationen
BEZUG / weitere Informationen
Die Wohnung wird derzeit geräumt, eine Küche ist nicht vorhanden und muss vom Mieter in Eigeninitiative gestellt werden. Die Malerarbeiten sind durch den Mieter bei Einzug zu erneuern.
Eine Haustierhaltung ist aufgrund der Hausordnung nicht möglich und die Wohnung ist ab dem 01.12.2024 bezugsfrei.
Nach persönlicher Anfrage erhalten Sie alle Informationen unseres Angebots und wir informieren Sie umfangreich rund um die Immobilie.
HEIZUNG / VERWALTUNG
Das gesamte Gebäude wird durch eine neuwertige und moderne Gasbrennwert-Heizung mit Wärme versorgt und die erneuerten ISO-Fenster sind doppelt verglast.
Das komplette Gebäude mit insgesamt drei Wohneinheiten ist bestens bewohnt und die monatliche Nebenkostenvorauszahlung beträgt 170,- €/mtl..
Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt zähler- bzw. verbrauchsgenau und die Immobilie wird vom Eigentümer verwaltet.
Ein Energieausweis liegt nicht vor, wird derzeit erstellt und vorgelegt.
GwG / DSGVO
Im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir unsere Kunden nachfolgend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Pflichten, die die Firma FAVORIT IMMOBILIEN GmbH umsetzt.
Geldwäschegesetz (GwG)
Um Verstöße gegen das Geldwäschegesetz zu vermeiden oder den Verdacht auf Geldwäsche zu prüfen, ist die Firma FAVORIT IMMOBILEN GmbH gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität der Kunden, bei Anbahnung eines Rechtsgeschäfts, vorab festzustellen. Der Interessent bzw. Kunde muss sich legitimieren und wir sind verpflichtet, die Identität der Kunden bzw. Nutzer festzustellen.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz Ihrer Daten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, haben bei uns Priorität und alle Maßnahmen wurden seitens der FAVORIT IMMOBILEIN GmbH ergriffen, um unseren Kunden den Schutz sicherzustellen.
Alle kundenbezogenen Sorgfaltspflichten sowie betriebsinternen Maßnahmen werden erfüllt und umgesetzt.
Energieausweis
Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe erhalten Sie grundsätzlich einen Energieausweis.
Da diese Ausweise nicht immer vorliegen oder veraltet sind, können diese Werte regelmäßig nicht während des offensiven Bewerbungszeitraums bereitgestellt werden.
Wir stehen hierbei mit Energieberatern und Hausverwaltern in engem Austausch und legen diese Informationen vor und/oder reichen die Energieausweise nach.