Malinska, Sveti Anton, Verkauf von Bauland von 631 m2.
Das Grundstück hat eine regelmäßige Form, hat Zugang zum öffentlichen Bereich und die gesamte notwendige Infrastruktur ist in der Nähe.
Ruhige Umgebung, 1800 m vom Meer entfernt!
Die Bauvoraussetzungen laut Bebauungsplan sind wie folgt:
- Die kleinste zulässige Fläche eines Baugrundstücks für den Bau eines Wohngebäudes beträgt:
- für freistehende Gebäude: 500 m2,
- für Doppelhäuser: jeweils 500 m2, zusammen 1000 m2,
- Die kleinste zulässige Fläche der Grundrissprojektion eines Neubaus (Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte) beträgt 60 m2, für alle Grundstücksgrößen,
- die maximal zulässige Fläche der Grundrissprojektion des Neubaus beträgt 200 m2,
- alle Gebäude auf dem Baugrundstück sind in der größten zulässigen Fläche der Grundrissprojektion enthalten (Hauptzweckgebäude und Nebengebäude, einschließlich Schwimmbäder, die in die Bebauung des Baugrundstücks einbezogen sind),
- Der maximal zulässige Aufbaukoeffizient (Kig) beträgt 0,25
- Der maximal zulässige Nutzungskoeffizient (Kis) beträgt 0,75
- Die maximal zulässige Höhe eines Wohngebäudes beträgt 2 oberirdische Stockwerke oder 6,5 m bis zum Gesims oder 8,5 m bis zum Dachfirst, mit der Möglichkeit, bis zu 1 unterirdisches Stockwerk zu bauen,
- Erdverlegte Garageneinfahrten mit einer maximalen Breite von 5,5 m werden bei der Vermessung des tiefsten Punktes des Geländes ausgeschlossen.
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