3,5 ha Baugrundstücke und Wald in Altena
Objektbeschreibung - Grundstücksareal, weitgehend zusammen-liegend. Die Grundstücke sind begrünt, sowie in Teilen mit Bäumen und Sträuchern bewachsen und verfügen über eine Hanglage. Die Zuwegung zu den Grundstücken erfolgt über die Rahmedestrasse.
Die Flurstücke 57, 58, 59, 485 und 596 mit gesamt ca. 2.293 m² liegen innerhalb des bestandskräftigen B-Plans Nr. 1 Bauzonenplan vom 23.07.1958 mit folgenden Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet (WA), maximal 2 Vollgeschosse, GRZ 0,3, offene Bauweise. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Flächen für Wald dargestellt. Ausgenommen Flst. 596. Dies liegt im Bereich der Wohnbaufläche (W).
Das Flurstück 648 mit ca. 32.372 m² liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 Bauzonenplan vom 23.07.1958 mit folgenden Festsetzungen: Grundflächenzahl (GRZ) 0,8, Baumassenzahl (BMZ) 9,0. Das Grundstück liegt zum Teil im allgemeinen Wohngebiet mit den genannten Festsetzungen, ein weiterer Teil liegt im Aussenbereich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan liegt das Flurstück im Bereich Wald.
Weiterhin gehören die je ein 1/14 Anteil an an den Flurstücken 552, 553, 555 und 556 mit gesamt ca. 1.835 m² (Wegeflächen) zum Kaufgegenstand.
Erschließung - Versorgungsmedien liegen im öffentlichen Straßenraum.
Katasterangaben - Gemarkung Altena Flur 26, Flurstücke 57, 58, 59, 485, 648
Grundstücksgröße - ca. 34.665 m²