3,5 ha Baugrundstücke und Wald in Altena
Grundstücksareal, weitgehend zusammenliegend. Die Grundstücke sind begrünt, sowie in Teilen mit Bäumen und Sträuchern bewachsen und verfügen über eine Hanglage. Die Zuwegung zu den Grundstücken erfolgt über die Rahmedestrasse.
Die Flurstücke 57, 58, 59, 485 und 596 mit gesamt ca. 2.293 m² liegen innerhalb des B-Plans Nr. 1 Bauzonenplan vom 23.07.1958, der mit Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg im Jahre 2017 für unwirksam erklärt wurde. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Flächen für Wald dargestellt, ausgenommen Flst. 596, dies liegt im Bereich der Wohnbaufläche (W).
Das Flurstück 648 mit ca. 32.372 m² liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 Bauzonenplan vom 23.07.1958, der mit Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg im Jahre 2017 für unwirksam erklärt wurde. Im Flächennutzungsplan liegt das Flurstück im Bereich Wald.
Weiterhin gehören die je ein 1/14 Anteil an an den Flurstücken 552, 553, 555 und 556 mit gesamt ca. 1.835 m² (Wegeflächen) zum Kaufgegenstand.
Lt. Auskunft der Stadt Altena kann der unwirksame Bauzonenplan nur in bestimmten Einzelfällen als Leitplanke für eine mögliche planungsrechtliche Einschätzung herangezogen werden. In dem hier vorliegenden Fall kann sich auf darauf nicht bezogen werden, so dass eine Einschätzung nach § 35 BauGB für die vorliegenden Flurstücke getroffen wird.
Katasterangaben - Gemarkung Altena Flur 26, Flurstücke 57, 58, 59, 485, 648
Grundstücksgröße - ca. 34.665 m²