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Gewerbegrundstück zur Miete
88.740 m²Grundstück

Gestattungsvertrag zur Nutzung von Flächen durch Photovoltaik-Anlagen

Bei der hier angebotenen Fläche handelt es sich um eine in den 1960er Jahren gebaute Standortschießanlage (StOSA), welche bis 2003 genutzt wurde. Damit ist diese als Konversionsfläche für den Bau von Photovoltaikanlagen prädestiniert. Die Schießbahnen samt Schießblenden und Kugelfangständen sind nach wie vor erhalten. Sowohl die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Flächeneigentümerin als auch die Gemeinde Neu Wulmstorf stimmen dem Abriss der Anlagen zu. Je nach Konzept des Projektierers ist eine Einebnung der Schießwälle ebenso denkbar wie die Möglichkeit, diese zur Aufstellung der hoch gestellten Module in die Konstruktion zu integrieren. Eine nordwestlich an die StOSA angrenzende Wiese ist ebenfalls Teil der hier angebotenen Fläche (siehe Anlage 1 im Exposé).
Die für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen erforderlichen Genehmigungen sowie das notwendige Planungsrecht liegen noch nicht vor und müssen von dem zukünftigen Betreiber auf eigenes Risiko und eigene Kosten eingeholt werden.
Der geplante Standort der Photovoltaikanlage liegt unmittelbar angrenzend an dem neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet "Wulmstorfer Heide mir Bornberg". Um einen Biotopverbund mit ökologisch wertvollen Offenlandflächen zu schaffen, wird die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Standortschießanlage begrüßt. Eine mögliche Zielstellung ist eine Doppelnutzung der Fläche durch Erzeugung Erneuerbarer Energien mit gleichzeitigem Naturschutz und Landschaftspflege, beispielsweise durch Rinderbeweidung. Die Schießbahnen werden bereits seit einigen Jahren als Wintereinstallung für Rinder genutzt.

Partnerservices

Merkmale und Ausstattung

Die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung liegt nach dem derzeitigen Kenntnisstand bei etwa 1.154 kWh/m² (DWD).
Unmittelbar südlich (Straße zum Forst in Richtung Jungfrauenweg) verläuft eine 20-KV-Strecke, in die eine Einspeisung grundsätzlich möglich wäre.
Die derzeitige Umzäunung aus militärischer Vornutzung ist sanierungsbedürftig und kann nicht als Einfriedung für die Photovoltaikanlage weitergenutzt werden.
Durch eine Luftbildauswertung kann das Vorhandensein von sprengkräftigen Kampfmitteln weitgehend ausgeschlossen werden. Laut Altlastenverzeichnis des LBEG Niedersachsen (NIBIS-Kartenserver) sind keine Altlasten bekannt.

Grundrisse

Grundrisse1 / 1

Lage

Preise

Preis auf Anfrage
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Bitte beachte, das Angebot kann bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Provision beinhalten. Weitere Informationen erhältst Du vom Anbieter.
Kaution
keine Angabe

Weitere Informationen

Sonstiges Dieses Angebot ist bis zum 17.04.2025 gültig.

Basis für die Abgabe Ihres Angebotes sind die Mustergestattungsverträge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Auf Anfrage erhalten Sie den Mustergestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen über folgenden Ansprechpartner:
. Herr Paul Mäneke, Tel.: +49 (0) 5163 98868 - 31, E-Mail: (siehe Exposé)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, ein sog. nichtförmliches Bieterverfahren, zum Abschluss eines Gestattungsvertrages handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Gestattungsvertrages.
Bitte senden Sie bevorzugt per E-Mail Ihr ernsthaftes und bedingungsfreies Angebot mit den ausgefüllten "Formblättern zur Abgabe von Angeboten" (Anlagen 3 und 4) mit dem Betreff
"Angebot für Gestattungsvertrag Neu Wulmstorf"
bis zum "17.04.2025" an die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesforstbetrieb Niedersachsen
z.Hd. Paul Mäneke
Forstweg 2 , 29683 Fallingbostel-Wense
E-Mail: (siehe Exposé)
Im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebots ist auch das ebenfalls zur Verfügung gestellte Formular B-03.1 zu berücksichtigen.
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben im Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die dem Exposé beiliegenden Unterlagen ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben behält sich die Entscheidung vor,
. ob,
. wann,
. an wen
. und zu welchen Bedingungen
für die Liegenschaft ein Vertrag abgeschlossen wird.

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