Perfekte Gewerbliche Vermietung für Kurzzeitvermietungen mit Top-Features in Wien!
Gewerbliche Vermietung für Kurzzeitvermietungen!
Suchen Sie den idealen Ort für Ihr Geschäft? Wir haben die perfekte Lösung!
Key Features:
-Mietvertrag auf 5 Jahre für langfristige Planung.
-Heizkosten bereits in der Miete enthalten.
-Hervorragende Anbindung durch direkten U-Bahn-Anschluss (U6).
- Verkehrsanbindung:
Direkte U-Bahn-Anbindung (U6) für bequeme Anreise.
Straßenbahnlinien 6, 9, 18 und 49 am Urban Loritz Platz in unmittelbarer Nähe.
Autobuslinie 48A fährt direkt vor der Tür.
- Umgebung:
Genießen Sie eine erstklassige Infrastruktur in der Umgebung. Hier finden Sie alles, was Sie brauchen.
-Details:
Standort: Wien 1150/1070
Wohnfläche: 56,71 m²
Terrasse: 8,68 m²
Interessiert? Kontaktieren Sie uns jetzt, um weitere Informationen zu erhalten und eine Besichtigung zu vereinbaren. Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit für Ihren geschäftlichen Erfolg!
Wir möchten Sie über folgende Punkte informieren:
Warum dürfen wir keine Besichtigungen mehr vereinbaren oder Detailinformationen telefonisch bekannt geben?
Die Erklärung dazu finden Sie hier: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/
Per 13.06.2014 ist eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten
Provisionsanspruch besteht erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes.
Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler)
3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen,
3 % des Kaufpreises bei Kaufobjekten
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wird Ihnen die Immobilie explizit als provisionsfrei angeboten, ist unsere Dienstleistung für Sie als MieterIn bzw. KäuferIn kostenlos.
Unsere Angebote von Objekten sind unverbindlich und freibleibend.
Angaben sind teils vom Eigentümer bzw. Abgeber, daher ohne Gewähr unsererseits.
Wir dürfen gem. § 5 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind