Weitere Informationen
Das Objekt:
Wohnfläche: ca. 129,19 m²
Nutzfläche KG: ca. 113,9 m²
Zimmer: 3
Grundstücksgröße ca. 755 m²
Lage: Ruhige Wohnlage in zweiter Reihe, Sackgasse
Hereinspaziert in dieses wunderbare Einfamilienhaus Mietobjekt, soeben innen komplett renoviert, alles frisch durchgestrichen, der Parkettboden 1A abgeschliffen und neu versiegelt, neue Fußböden in den Schlafräumen, ein voll saniertes Badezimmer mit großzügier Dusche, Wanne und Fenster, komplett saniertes Gäste WC - alles außergewöhnlich renoviert und saniert.
Alle Räume verfügen über Außenrollläden.
Auf einer Wohnfläche von ca. 129 m² und drei Zimmern, erwartet Sie ein großes Wohnzimmer mit Kamin, eine klassische Küche mit Platz für Tisch und Stühle, kein Kochen im Wohnzimmer... und weiter gehts, großzügiger Eingangsbereich, zwei Schlafzimmer, einmal ein Zugang zum Wintergarten mit einem weiteren Kamin. Der Wintergarten lässt sich mittels Faltschiebetüren komplett zum Garten hin öffnen.
Diese Gebäude, mit halbaufragenden Vollkeller, in dem Sie weitere Platzreseren finden, steht absolut ruhig in der zweiten Reihe einer Sackgasse, der ebenfalls bearbeitete Garten grenzt an Gärten, ein Carportplatz und eine ungewohnt große Garage mit fernbedienbarem Tor und Kellerzugang komplettieren dieses komfortable Mietobjekt.
Den Verbrauch der Ölheizung rechnen Sie, wie auch Strom und Telefon/Internet, separat mit Ihrem Lieferanten direkt ab.
Alle Schulformen von Grund-, Haupt- und Oberschule sowie ein Gymnasium sind innerhalb weniger Gehminuten erreichbar.
Gleiches gilt für diverse Einkaufsmöglichkeiten die Sie in direkter Umgebung und fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichen können.
Pflichtangabe gem. GEG:
- Baujahr Gebäude: 1977
- Baujahr Anlagentechnik: 2004
- Energieträger: Heizöl
- Energieausweistyp: Energieverbrauchsausweis
- Energieverbrauchskennwert: 199,4 kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse: F
GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV,
wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021.
Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt,
ab dem 01.05.2021 dann nach GEG.
Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich!
Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig.
Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.
Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant.
Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.
Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben.
Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Wichtiger Hinweis:
Das Objekt steht Ihnen ab dem 01. Januar 2025 zur Verfügung.
Eine Abrechnung dieses Mietobjektes durch staatliche Stellen ist nicht möglich.
Es wird eine Mindestmietzeit von 24 Monaten vereinbart.
Mietvoraussetzung:
- Positive SCHUFA-Auskunft aller einzugswilligen Personen
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
Heizöl, Strom, sowie Internet/Telefon zahlt der Mieter direkt an seinen jeweiligen Anbieter.
Stichworte
Zustand: neuwertig, renoviert, teilsaniert, gepflegt
Sonstiges/Wohnen: Hobbyraum