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Grundstück zum Kauf318500 €318.500 €401 €/m²
794 m²Grundstück
Grundstück zum Kauf
318500 €318.500 €401 €/m²
794 m²Grundstück
Herr Olaf Lehmpfuhl
BBGB Brandenburgisch Grund und Bau GmbH
5/5Bewertung: 5 von 5 Sternen
Grundstück für Neubau für Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus
Bei dem Grundstück handelt es sich um reines Wohnbauland mit einem Abrissgebäude. Aufgrund der Größe des Grundstückes ist es gut geeignet zur Errichtung eines Einfamilienhauses oder auch eines Doppelhauses.
Derzeit wird das Grundstück nicht genutzt, aber es wird trotzdem gepflegt und ist nicht verwildert. Man findet im Gartenbereich eine Vielzahl von Bepflanzungen die möglichweise mit in die neue Gartengestaltung übernommen werden können.
Aufbauten:
Das aufstehende ehemalige Wohngebäude wurde nach dem Krieg immer wieder erweitert und umgebaut. Der bautechnische Zustand lässt eine Nutzung als Wohngebäude nicht mehr zu. Wir empfehlen daher einen Abriss des Gebäudes. Ebenfalls befindet auch noch eine massiv gebaute Garage auf dem Grundstück. Sie steht direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück und kann eventuell als zukünftiger Kellerersatzraum oder sonstiges Nebengelass genutzt werden. Auf jeden Fall wäre es für der Bauphase eine willkommene Abstell- und Lagermöglichkeit. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Derzeit wird das Grundstück nicht genutzt, aber es wird trotzdem gepflegt und ist nicht verwildert. Man findet im Gartenbereich eine Vielzahl von Bepflanzungen die möglichweise mit in die neue Gartengestaltung übernommen werden können.
Aufbauten:
Das aufstehende ehemalige Wohngebäude wurde nach dem Krieg immer wieder erweitert und umgebaut. Der bautechnische Zustand lässt eine Nutzung als Wohngebäude nicht mehr zu. Wir empfehlen daher einen Abriss des Gebäudes. Ebenfalls befindet auch noch eine massiv gebaute Garage auf dem Grundstück. Sie steht direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück und kann eventuell als zukünftiger Kellerersatzraum oder sonstiges Nebengelass genutzt werden. Auf jeden Fall wäre es für der Bauphase eine willkommene Abstell- und Lagermöglichkeit. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Partnerservices
Merkmale und Ausstattung
- voll erschlossen
Lage
Bergfelde, Hohen Neuendorf (16562)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Zur Mikrolage:
Das Grundstück befindet sich in einem geschlossenen Wohngebiet mit überwiegend Einfamilienhausbebauung. Das zum Verkauf stehende Grundstück besteht aus einem Flurstück. Das Grundstück ist komplett angelegt. Die Straße vor dem Grundstück befindet sich in einem sehr guten Zustand. Das Grundstück selbst liegt direkt an der Straße und alle Medien liegen an der Straße an oder befinden sich schon auf dem Grundstück.
Das Grundstück befindet sich in einem geschlossenen Wohngebiet mit überwiegend Einfamilienhausbebauung. Das zum Verkauf stehende Grundstück besteht aus einem Flurstück. Das Grundstück ist komplett angelegt. Die Straße vor dem Grundstück befindet sich in einem sehr guten Zustand. Das Grundstück selbst liegt direkt an der Straße und alle Medien liegen an der Straße an oder befinden sich schon auf dem Grundstück.
Preise
Kaufpreis
318500 €318.500 €
401,13 €/m²
Provision für Käufer
Provision für den Käufer
7,14 % Käuferprovision inkl. der derzeit gültigen MwSt.
Die Käuferprovision ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig!
7,14 % Käuferprovision inkl. der derzeit gültigen MwSt.
Die Käuferprovision ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig!
Immobilienpreisvergleich
Wir haben derzeit keinen Vergleich des Quadratmeterpreises für diese Immobilie.
Weitere Informationen
Bebaubarkeit
Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine können kurzfristig unter der nachfolgend genannten Funknummer oder der E-Mail-Adresse abgestimmt werden:
T: +49 (0)173 2073245
info@bgb-immo.de Impressum Angaben gemäß § 5 TMG
BBGB Brandenburgisch Grund und Bau GmbH
Florastraße 64
16552 Mühlenbecker Land (Ortsteil Schildow)
Handelsregister: HRB 12728 NP, Registergericht: Neuruppin
vertreten durch den Geschäftsführer: Edgar Lehmann
Kontakt :
Telefon: +49 (0)33056 781221
Telefax: +49 (0)33056 80933
E-Mail: info@bbgb-immo.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE327015524
EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte:
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der
Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Die Gewerbeanmeldung nach §34c Absatz 1 Satz 1 GewO wurde am 05.11.2019 durch Gemeinde Mühlenbecker Land erteilt.
Aufsichtsbehörde:
Gemeinde Mühlenbecker Land
Liebenwalder Straße 1
16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck
http://www.muehlenbecker-land.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Edgar Lehmann, Breite Str. 5, 16552 Schildow
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https://www.bbgb-immo.com/impressum Datenschutzerklärung 1. Speicherung von Zugriffsdaten
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Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.
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übertragen werden. Zu diesen personenbezogenen Daten sollten Sie folgendes wissen: Grundsätzlich
besteht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu diesen Daten für Sie
ein Recht auf Auskunft und Information zu den über Sie erhobenen Daten, die Berichtigung. Ihrer Daten, auf Löschung Ihrer Daten, das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung. Ihrer Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung und das Recht, gegen eine Datenübertragbarkeit vorzugehen,
- ein Recht auf Widerruf der vorherigen Einwilligung,
- ein Beschwerderecht bei der für unser Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde, d. h.
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219
10969 Berlin
Telefon: 030 13889-0
Telefax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
- ein Recht auf Übertragung Ihrer Daten
Die Bereitstellung der Daten erfolgt im vorliegenden Fall auf der Grundlage der DSGVO, der
entsprechenden Bundesgesetze (insbesondere des TMG und des BDSG). Das Recht auf Auskunft
gibt Ihnen als Betroffenem das Recht, in angemessener Zeit über die über Sie erhobenen Daten und
ihre Verarbeitung informiert zu werden. Grundlage und Zweck der Verarbeitung ist berechtigtes
Interesse. Dazu gehört es auch, möglichst über die Interessen unserer Kunden und durch diese
nachgefragten Informationen auf Seiten unseres Unternehmens informiert zu sein. Sie können einer
Verarbeitung widersprechen, wenn
- die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist,
- sich der Zweck der Verarbeitung erledigt hat, die Daten aber zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Betroffenen notwendig sind oder Sie ein Widerspruchsrecht gemäß DSGVO haben.
Dritte oder andere Organisationen werden grundsätzlich nicht über die erhobenen Daten und/oder die
Personen informiert, deren Daten erhoben worden sind. Die Dauer der Speicherung erfolgt bis
längstens zum Ablauf des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in welchem diese Daten
gespeichert worden sind. Was bedeutet nun das Recht auf Berichtigung gemäß DSGVO? Es gibt den
Betroffenen die Möglichkeit, die Vervollständigung seiner personenbezogenen Daten ohne
unangemessene Verzögerung einzufordern. Sie können zudem die Übertragung von Ihnen
gespeicherter Daten auf andere Netzwerke verlangen.
Wann müssen Ihre Daten gemäß DSGVO gelöscht werden (Recht auf „Vergessenwerden“)?
Dies ist der Fall, wenn
- die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist,
- der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat,
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder
- eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht.
Wann findet Ihr Recht auf „Vergessen werden“ keine Anwendung?
Dies geschieht, wenn
- das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Informationsfreiheit überwiegen, weil
also das Informationsinteresse Dritter so groß ist,
- die Datenspeicherung der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient,
- das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit überwiegt,
- Archivzwecke oder wissenschaftliche und historische Forschungszwecke entgegenstehen
oder die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
erforderlich ist.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten absolut vertraulich behandelt und nur mit Ihrer
gesonderten vorherigen Zustimmung an Dritte weitergeleitet. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin,
dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir wissen das Vertrauen zu schätzen, dass Sie uns
entgegenbringen, und wenden äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an uns wenden. Sie sollten ferner beachten,
dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass
Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Für den Fall, dass im Zusammenhang mit dieser
Website Newsletter, Kontaktformulare oder Verbindungen zu sozialen Medien genutzt werden, was
sich je nach Bedarf ändern kann, werden Sie über diese Nutzung informiert. Für den Fall, dass mit
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verarbeitet, wenn Sie diese Links zu diesen Medien nutzen. Auch dann, wenn Sie einen Newsletter
bestellen oder ein Kontaktformular ausfüllen, werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben,
gespeichert, bearbeitet und genutzt, soweit Sie nicht den Newsletter abbestellen und uns bitten, diese
Daten zu löschen. DasTransparenzregister Mit einer Änderung im Geldwäschegesetz (GWG) wurde im Juni 2017 das elektronische Transparenzregister neu eingeführt.
Gleichartige Register werden auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten geführt. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt
miteinander vernetzt werden.
Durch das Register soll es Behörden, den nach § 2 GwG verpflichteten und sonstigen Personen mit berechtigtem Interesse
möglich sein, Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Gesellschaften sowie von bestimmten
Trusts und Stiftungen zu erhalten. Nach § 3 Abs. 2 GwG sind das Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der
Kapitalanteile halten, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle oder
beherrschenden Einfluss ausüben.
Nach § 19 GwG sind von den wirtschaftlich Berechtigten Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des
wirtschaftlichen Interesses sowie in bestimmten Fällen die Staatsangehörigkeit mitzuteilen. Woraus die Stellung als
wirtschaftlich Berechtigter folgt, muss durch die Angabe zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ersichtlich sein, z.B.
grundsätzlich durch die Beteiligung und die Höhe der Kapitalanteile oder Stimmrechte, die Ausübung von Kontrolle auf sonstige
Weise (Verträge) oder die Funktion als gesetzlicher Vertreter, geschäftsführender Gesellschafter oder Partner.
Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen
Registern oder Quellen ergeben – soweit die Dokumente dort elektronisch abrufbar sind (Mitteilungsfiktion). Dies wird
regelmäßig bei aktuellen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister der Fall sein. Ist für
eine GmbH und UG (haftungsbeschränkt) eine Gesellschafterliste oder ein entsprechend dienender Gesellschaftervertrag
hinterlegt, entfällt die Meldepflicht ebenfalls.
Ergibt sich aber aus den Registern nicht, woraus die Stellung als wirtschaftlich Berechtigter folgt, so ist eine gesonderte Angabe
hierzu zwingend erforderlich. Insofern ist jedem Betroffenen anzuraten, individuell zu prüfen, ob sich seine wirtschaftliche
Berechtigung bereits ausreichend aus den Registern ergibt.
Bestehen Zweifel, ob die Mitteilungspflichten schon durch die in anderen Registern veröffentlichten Informationen erfüllt sind,
können Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister gemeldet werden. Allerdings ist dann diese
Mitteilung bei Änderungen des wirtschaftlich Berechtigten bzw. der Informationen über diesen stets zu aktualisieren, auch wenn
sich diese Änderungen aus anderen Registern ergeben.
Die Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften hat die nötigen Informationen, um solche Änderungen zu ermitteln und an
das Transparenzregister elektronisch zu übermitteln. Verstöße gegen diese Mitteilungspflichten werden mit Bußgeldern bis zu
150.000 € geahndet, § 56 GwG.
Für die Führung des Transparenzregisters werden Gebühren gegenüber den juristischen Personen und eingetragenen
Personengesellschaften erhoben. Auch für die Einsichtnahme werden Gebühren und Auslagen erhoben, § 24 GwG.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Transparenzregisters.
Kontakt
Stefan Heiden
Leiter
Recht und Steuern
0335 5621-1420
0335 5621-441422 (Fax)
heiden@ihk-ostbrandenburg.de
Weitere Informationen
Internetseite des Transparenzregisters
(Link: https://www.transparenzregister.de)
Kontaktinformationen
Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 5621-1111
E-Mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
AGB der BBGB GmbH Mit der Annahme dieses Angebotes, Beabsichtigung oder Verhandlungsaufnahme kommt ein Maklervertrag zustande und werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.
Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen nach den Angaben der Auftraggeber und schließen unsere Gewährleistung aus. Irrtum, Auslassungen und Zwischenabschlüsse bleiben vorbehalten.
Ist ein Objekt bereits von anderer Seite her bekannt, so ist dies unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) nach Erhalt des Angebotes unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt das Angebot als angenommen und ist im Abschlußfall provisionspflichtig.
Sämtliche von uns schriftlich, telefonisch oder mündlich angebotenen Objekte gelten als nachgewiesen und sind im Abschlußfall provisionspflichtig.
Die Angebote sind nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Dieser hat die Angebote streng vertraulich zu behandeln und darf sie ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dritten Personen weder weiterreichen noch bekannt geben. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zieht Schadenersatzansprüche in Höhe der Marktgebühren nach sich und wird darüber hinaus strafrechtlich verfolgt.
Die Provision ist vom Käufer/Mieter/Pächter, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, in voller Höhe fällig und zahlbar und beträgt bei:
bebauten/unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen 6 % des Kaufpreises
Verkauf auf Rentenbasis 5 % des Verkehrswertes
Erbbaurechten (Begründung und Veräußerung) einen Jahreserbbauzins
Vermietung von gewerblichen Räumen 3 % der Zehnjahreskaltmiete
Abstände oder Kaufpreise für Einrichtung, Möbel, Zubehör 3 % Vermietung von Wohnräumen 2 Monatskaltmieten
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Provisionszahlungsverpflichtung entfällt nicht, wenn ein geschlossener, die Provisionszahlung auslösender Vertrag aufgehoben oder durch Rücktritt, Anfechtung, Wandlung, Minderung oder in sonstiger Weise hinfällig wird.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil - auch provisionspflichtig - tätig zu werden oder zu sein.
Uns ist die Zusammenarbeit mit anderen Maklern oder sonstigen Dritten gestattet.
Wird statt des nachgewiesenen Objektes ein Ersatzobjekt (z.B. vom gleichen Eigentümer/Vermieter/Verwalter) übernommen oder werden über eines der Objekte andere Verträge als ursprünglich vorgesehen (z.B. Kauf statt Miete) abgeschlossen, so besteht auch für diese Verträge volle Provisionszahlungspflicht, da ursprünglich unsere Nachweistätigkeit mittelbar oder unmittelbar zum Vertragsabschluß geführt hat.
Zu den Verhandlungen stehen wir gern vermittelnd und beratend zur Verfügung. Werden wir nicht hinzugezogen, so ist der Nachweis des Objektes einer Vermittlung gleichzusetzen.
Eine Pflicht zur Provisionszahlung besteht auch dann, wenn ein Vertrag über ein nachgewiesenes oder durch dieses bekannt gewordene Objekt mit einem Familienangehörigen, Lebens- oder Geschäftspartner des Angebotsempfängers zustande kommt, ohne daß es des Nachweises der Weitergabe bedarf.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Oranienburg.
Stichworte Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit Erwerbsart: Pacht
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info@bgb-immo.de Impressum Angaben gemäß § 5 TMG
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16552 Mühlenbecker Land (Ortsteil Schildow)
Handelsregister: HRB 12728 NP, Registergericht: Neuruppin
vertreten durch den Geschäftsführer: Edgar Lehmann
Kontakt :
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Telefax: +49 (0)33056 80933
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EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
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- einer Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers
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2. Speicherung, Bearbeitung, Nutzung und Löschung personenbezogener Daten
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personenbezogenen Daten weisen wir gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin,
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besteht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu diesen Daten für Sie
ein Recht auf Auskunft und Information zu den über Sie erhobenen Daten, die Berichtigung. Ihrer Daten, auf Löschung Ihrer Daten, das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung. Ihrer Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung und das Recht, gegen eine Datenübertragbarkeit vorzugehen,
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Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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ihre Verarbeitung informiert zu werden. Grundlage und Zweck der Verarbeitung ist berechtigtes
Interesse. Dazu gehört es auch, möglichst über die Interessen unserer Kunden und durch diese
nachgefragten Informationen auf Seiten unseres Unternehmens informiert zu sein. Sie können einer
Verarbeitung widersprechen, wenn
- die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist,
- sich der Zweck der Verarbeitung erledigt hat, die Daten aber zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Betroffenen notwendig sind oder Sie ein Widerspruchsrecht gemäß DSGVO haben.
Dritte oder andere Organisationen werden grundsätzlich nicht über die erhobenen Daten und/oder die
Personen informiert, deren Daten erhoben worden sind. Die Dauer der Speicherung erfolgt bis
längstens zum Ablauf des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in welchem diese Daten
gespeichert worden sind. Was bedeutet nun das Recht auf Berichtigung gemäß DSGVO? Es gibt den
Betroffenen die Möglichkeit, die Vervollständigung seiner personenbezogenen Daten ohne
unangemessene Verzögerung einzufordern. Sie können zudem die Übertragung von Ihnen
gespeicherter Daten auf andere Netzwerke verlangen.
Wann müssen Ihre Daten gemäß DSGVO gelöscht werden (Recht auf „Vergessenwerden“)?
Dies ist der Fall, wenn
- die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist,
- der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat,
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder
- eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht.
Wann findet Ihr Recht auf „Vergessen werden“ keine Anwendung?
Dies geschieht, wenn
- das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Informationsfreiheit überwiegen, weil
also das Informationsinteresse Dritter so groß ist,
- die Datenspeicherung der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient,
- das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit überwiegt,
- Archivzwecke oder wissenschaftliche und historische Forschungszwecke entgegenstehen
oder die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
erforderlich ist.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten absolut vertraulich behandelt und nur mit Ihrer
gesonderten vorherigen Zustimmung an Dritte weitergeleitet. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin,
dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir wissen das Vertrauen zu schätzen, dass Sie uns
entgegenbringen, und wenden äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an uns wenden. Sie sollten ferner beachten,
dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass
Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Für den Fall, dass im Zusammenhang mit dieser
Website Newsletter, Kontaktformulare oder Verbindungen zu sozialen Medien genutzt werden, was
sich je nach Bedarf ändern kann, werden Sie über diese Nutzung informiert. Für den Fall, dass mit
unserer Internetpräsenz soziale Medien wie Facebook, Twitter oder Xing verbunden sind, werden Ihre
personenbezogenen Daten durch diese Medien ebenfalls erhoben, gespeichert, genutzt und
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bestellen oder ein Kontaktformular ausfüllen, werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben,
gespeichert, bearbeitet und genutzt, soweit Sie nicht den Newsletter abbestellen und uns bitten, diese
Daten zu löschen. DasTransparenzregister Mit einer Änderung im Geldwäschegesetz (GWG) wurde im Juni 2017 das elektronische Transparenzregister neu eingeführt.
Gleichartige Register werden auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten geführt. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt
miteinander vernetzt werden.
Durch das Register soll es Behörden, den nach § 2 GwG verpflichteten und sonstigen Personen mit berechtigtem Interesse
möglich sein, Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Gesellschaften sowie von bestimmten
Trusts und Stiftungen zu erhalten. Nach § 3 Abs. 2 GwG sind das Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der
Kapitalanteile halten, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle oder
beherrschenden Einfluss ausüben.
Nach § 19 GwG sind von den wirtschaftlich Berechtigten Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des
wirtschaftlichen Interesses sowie in bestimmten Fällen die Staatsangehörigkeit mitzuteilen. Woraus die Stellung als
wirtschaftlich Berechtigter folgt, muss durch die Angabe zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ersichtlich sein, z.B.
grundsätzlich durch die Beteiligung und die Höhe der Kapitalanteile oder Stimmrechte, die Ausübung von Kontrolle auf sonstige
Weise (Verträge) oder die Funktion als gesetzlicher Vertreter, geschäftsführender Gesellschafter oder Partner.
Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen
Registern oder Quellen ergeben – soweit die Dokumente dort elektronisch abrufbar sind (Mitteilungsfiktion). Dies wird
regelmäßig bei aktuellen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister der Fall sein. Ist für
eine GmbH und UG (haftungsbeschränkt) eine Gesellschafterliste oder ein entsprechend dienender Gesellschaftervertrag
hinterlegt, entfällt die Meldepflicht ebenfalls.
Ergibt sich aber aus den Registern nicht, woraus die Stellung als wirtschaftlich Berechtigter folgt, so ist eine gesonderte Angabe
hierzu zwingend erforderlich. Insofern ist jedem Betroffenen anzuraten, individuell zu prüfen, ob sich seine wirtschaftliche
Berechtigung bereits ausreichend aus den Registern ergibt.
Bestehen Zweifel, ob die Mitteilungspflichten schon durch die in anderen Registern veröffentlichten Informationen erfüllt sind,
können Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister gemeldet werden. Allerdings ist dann diese
Mitteilung bei Änderungen des wirtschaftlich Berechtigten bzw. der Informationen über diesen stets zu aktualisieren, auch wenn
sich diese Änderungen aus anderen Registern ergeben.
Die Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften hat die nötigen Informationen, um solche Änderungen zu ermitteln und an
das Transparenzregister elektronisch zu übermitteln. Verstöße gegen diese Mitteilungspflichten werden mit Bußgeldern bis zu
150.000 € geahndet, § 56 GwG.
Für die Führung des Transparenzregisters werden Gebühren gegenüber den juristischen Personen und eingetragenen
Personengesellschaften erhoben. Auch für die Einsichtnahme werden Gebühren und Auslagen erhoben, § 24 GwG.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Transparenzregisters.
Kontakt
Stefan Heiden
Leiter
Recht und Steuern
0335 5621-1420
0335 5621-441422 (Fax)
heiden@ihk-ostbrandenburg.de
Weitere Informationen
Internetseite des Transparenzregisters
(Link: https://www.transparenzregister.de)
Kontaktinformationen
Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 5621-1111
E-Mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
AGB der BBGB GmbH Mit der Annahme dieses Angebotes, Beabsichtigung oder Verhandlungsaufnahme kommt ein Maklervertrag zustande und werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.
Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen nach den Angaben der Auftraggeber und schließen unsere Gewährleistung aus. Irrtum, Auslassungen und Zwischenabschlüsse bleiben vorbehalten.
Ist ein Objekt bereits von anderer Seite her bekannt, so ist dies unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) nach Erhalt des Angebotes unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt das Angebot als angenommen und ist im Abschlußfall provisionspflichtig.
Sämtliche von uns schriftlich, telefonisch oder mündlich angebotenen Objekte gelten als nachgewiesen und sind im Abschlußfall provisionspflichtig.
Die Angebote sind nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Dieser hat die Angebote streng vertraulich zu behandeln und darf sie ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dritten Personen weder weiterreichen noch bekannt geben. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zieht Schadenersatzansprüche in Höhe der Marktgebühren nach sich und wird darüber hinaus strafrechtlich verfolgt.
Die Provision ist vom Käufer/Mieter/Pächter, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, in voller Höhe fällig und zahlbar und beträgt bei:
bebauten/unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen 6 % des Kaufpreises
Verkauf auf Rentenbasis 5 % des Verkehrswertes
Erbbaurechten (Begründung und Veräußerung) einen Jahreserbbauzins
Vermietung von gewerblichen Räumen 3 % der Zehnjahreskaltmiete
Abstände oder Kaufpreise für Einrichtung, Möbel, Zubehör 3 % Vermietung von Wohnräumen 2 Monatskaltmieten
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Provisionszahlungsverpflichtung entfällt nicht, wenn ein geschlossener, die Provisionszahlung auslösender Vertrag aufgehoben oder durch Rücktritt, Anfechtung, Wandlung, Minderung oder in sonstiger Weise hinfällig wird.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil - auch provisionspflichtig - tätig zu werden oder zu sein.
Uns ist die Zusammenarbeit mit anderen Maklern oder sonstigen Dritten gestattet.
Wird statt des nachgewiesenen Objektes ein Ersatzobjekt (z.B. vom gleichen Eigentümer/Vermieter/Verwalter) übernommen oder werden über eines der Objekte andere Verträge als ursprünglich vorgesehen (z.B. Kauf statt Miete) abgeschlossen, so besteht auch für diese Verträge volle Provisionszahlungspflicht, da ursprünglich unsere Nachweistätigkeit mittelbar oder unmittelbar zum Vertragsabschluß geführt hat.
Zu den Verhandlungen stehen wir gern vermittelnd und beratend zur Verfügung. Werden wir nicht hinzugezogen, so ist der Nachweis des Objektes einer Vermittlung gleichzusetzen.
Eine Pflicht zur Provisionszahlung besteht auch dann, wenn ein Vertrag über ein nachgewiesenes oder durch dieses bekannt gewordene Objekt mit einem Familienangehörigen, Lebens- oder Geschäftspartner des Angebotsempfängers zustande kommt, ohne daß es des Nachweises der Weitergabe bedarf.
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Stichworte Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit Erwerbsart: Pacht
Weitere Services
Anbieter der Immobilie
Online-ID: 2gzpg5n
Referenznummer: 1-08/2025
Herr Olaf Lehmpfuhl
BBGB Brandenburgisch Grund und Bau GmbH
5/5Bewertung: 5 von 5 Sternen