Die Erschließung dieses Grundstücks erfolgt über eine gemeinsame, mittige Einfahrt mit dem vorderen Grundstück. Das Grundstück Nr. 1 gewährt dem Grundstück Nr. 2 durch ein nord-östlich gelegenes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht die Zufahrt zum Grundstück Nr. 2. Die Kosten und Lasten dieser gemeinsamen Zufahrt teilen sich die beiden Grundstücke je zur Hälfte.
Merkmale und Ausstattung
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Grundrisse
Grundrisse1 / 1
Lage
Preise
Kaufpreis
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