Weitere Informationen
Historie
Gasthof Adler, bestehend aus: Hauptgebäude (heute Wohnhaus), zweigeschossig, Erdgeschoss massiv, Zierfachwerkbau mit Satteldach, Treppenhausvorbau mit Walmdach, 17. Jahrhundert mit Veränderungen; kleines Nebengebäude mit Sandstein-Erdgeschoss und Fachwerkgiebel, um 1800 Garten mit Umfassungsmauer.
Informationen
Denkmalschutz
Archäologisches Gebiet
Umgebungsschutz
erhöhte steuerliche Abschreibung, Denkmal-AfA (Absprache mit dem UDB/LAD nötig)
Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem UDB/LAD nötig)
Sanierungsbedürftig
Historische Fliesen im Flur im EG
Teilweise originaler Fensterbestand
Teilweise originaler Türbestand (Eingangstüre, 3 Türen im EG, 4 Türen im OG)
Bauerngarten vor dem Haus
Bachlauf neben dem Haus
Laut der Stadt Künzelsau ist der Garten in seiner Gesamtstruktur des Ortschaftsbildes ebenfalls geschützt
Seit 1872 im Familienbesitz
Zimmer:
EG: Wohnzimmer, Küchenzeile, Schlafzimmer, Dusche, WC, Abstellräume 1. OG: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, WC, 3 weitere Räume2. OG: 4 Räume
DG:Bühne
Baurechtliche Hinweise
Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Steuern sparen!
Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG.
Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich.
Fragen Sie Ihren Steuerberater !
Voruntersuchung / Sanierung
Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da der UDB (Untere Denkmalschutz-Behörde) und dem LAD (Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt.
Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen Eigentümer und des Objektes berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Zuschüsse / Fördermittel
Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem LAD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung stehen die UDB und das LAD beratend und unterstützend zur Seite. Das LAD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
mögliche Dienstleistungen
- Kauf – Verkauf
- Voruntersuchung
- Sanierung
- Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
- Fördermittel / Zuschüsse
- Bauträgermodelle
- Finanzierung
weitere Infos unter:
www.die-denkmalschutz-immobilie.de