Einzigartige Chance: Jugendstiljuwel in erster Reihe mit Blick auf den Neckar
Herzlich willkommen in Ihrer neuen denkmalgeschützten Altbauwohnung! Dieses exquisite Juwel aus der Jugendstilzeit, Baujahr 1898, befindet sich in erster Reihe direkt am malerischen und lebhaften Ufer des Neckars in Heidelberg. Die Wohnung besticht durch ihre durchdachte Raumaufteilung und das elegante Flair der Jugendstilära, die sie zu einer echten Rarität in der historischen Schlossstadt macht.
Die 4 Zimmer verteilen sich auf eine großzügige Wohnfläche von ca. 157,4 m². Der Wohnbereich zeichnet sich durch seine überdurchschnittliche Deckenhöhe sowie die lichtdurchfluteten Räume mit Blick auf den Neckar aus. Die einzelnen Zimmer sind überwiegend nach Süden ausgerichtet.
Der Zugang zur Wohnung erfolgt durch eine historische Holzabschlusstür mit Buntornamentglas und Sprossen, die in den stilvollen, offenen Eingangsbereich führt.
Die Böden der einzelnen Zimmer sind mit Eiche-Fischgrätenparkett und Holzdielen ausgestattet, während die Küche und das Bad gefliest sind.
Ein besonderes Highlight der Altbauwohnung sind die Deckenflächen, die teilweise mit Holzvertäfelungen und Ornamenten sowie Stuckelementen und Stuckrosetten, teils vergoldet, geschmückt sind. Diese Details, kombiniert mit der überdurchschnittlichen Deckenhöhe, schaffen ein beeindruckendes Raumgefühl und setzen der Kreativität in der Innenausstattung keine Grenzen.
Die isolierverglasten Holzfenster entsprechen dem Stil der Bauzeit und lassen eindrucksvoll viel Licht in die Altbauwohnung hinein.
Das Badezimmer verfügt über eine Duschbadewanne.
Von der Küche aus führt ein Podest mit Treppe direkt in den gemeinschaftlichen Garten. Es besteht eine Duldung, die regelt, dass der Garten ausschließlich von den Bewohnern der Erdgeschosswohnungen genutzt werden kann. Grundsätzlich gehören jedoch alle Gartenflächen zum Gemeinschaftseigentum. Alternativ können Sie den Garten auch direkt über den Hof erreichen. Das Treppenpodest kann zudem als "balkonartiges Podest" genutzt werden.
Von der Küche aus führt ein Podest mit Treppe direkt in den gemeinschaftlichen Garten. Es besteht eine Duldung, die regelt, dass der Garten ausschließlich von den Bewohnern der Erdgeschosswohnungen genutzt werden kann. Grundsätzlich gehören jedoch alle Gartenflächen zum Gemeinschaftseigentum. Alternativ können Sie den Garten auch direkt über den Hof erreichen. Das Treppenpodest kann zudem als "balkonartiges Podest" genutzt werden.
Zusätzlich gehört zur Wohneinheit ein sehr großzügiges Kellerabteil, das Ihnen zusätzlichen Stauraum bietet.
Das historische Mehrfamilienhaus "Römerbrücke" umfasst insgesamt sechs Wohneinheiten und wird durch eine erneuerte Gaszentralheizung aus dem Jahr 2008 versorgt. Im Jahr 2015 wurde eine umfassende Dachsanierung durchgeführt. Insgesamt befindet sich das Mehrfamilienhaus in einem guten baulichen Zustand mit sehr geringem Instandhaltungsbedarf. Aufgrund des guten Zustands der Immobilie sowie des vorhandenen Rücklagenguthabens wurde in der letzten Eigentümerversammlung beschlossen, vorerst auf eine weitere Rücklagenbildung zu verzichten. Bei Bedarf wird ein neuer Beschluss gefasst, um die Rücklagenbildung wieder aufzunehmen.
Diese einzigartige Altbauwohnung bietet eine seltene Kombination aus historischem Charme und erstklassiger Lage. Nutzen Sie die Gelegenheit, diese Rarität zu erwerben, und erleben Sie den einzigartigen Lebensstil, den nur eine Jugendstilwohnung am Neckar bieten kann. Durch die Denkmal-AfA profitieren Sie über einen Zeitraum von zehn Jahren, indem Sie jährlich bis zu neun Prozent der Erhaltungskosten steuerlich absetzen können - insgesamt sind bis zu 90 Prozent der Kosten absetzbar. Kapitalanleger profitieren zudem von zusätzlichen Vorteilen.
Die Jugendstilwohnung steht ab sofort für Sie zum Einzug bereit und wird zum Kaufpreis in Höhe von 1.300.000 EUR angeboten.
Bei Interesse an einer größeren Wohnfläche besteht die Möglichkeit, die angrenzende Wohnung mit ca. 56 m² hinzuzukaufen. So können Sie beide Einheiten zu einer großzügigen Gesamtfläche von rund 213,4 m² verbinden oder die Einheiten im geteilten Zustand belassen. Die Verbindung beider Einheiten entspricht dem ursprünglichen Zustand des Erdgeschosses zur Bauzeit. Sprechen Sie uns gerne an, um weitere Informationen zu erhalten.
Es muss bei denkmalgeschützten Gebäuden kein Energieausweis vorgelegt werden, da sie gemäß § 79 Absatz 4 Satz 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von dieser Pflicht befreit sind.
Objekt-ID: ID-1592