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Sonstiges
Diese Wohnung bietet nicht nur modernes Wohnen mit hochwertigen Ausstattungsmerkmalen, sondern auch eine hervorragende Lage in einem attraktiven Stadtteil von Essen. Sie eignet sich ideal für Menschen, die eine zentrale Wohnlage suchen und Wert auf eine gute Anbindung sowie eine vielfältige Infrastruktur legen. Aktuelle Fotos werden voraussichtlich Anfang 2025 hochgeladen. Diese liegen uns aktuell leider noch nicht vor, was wir zu entschuldigen bitten. Bei einigen Fotos handelt es sich derzeit um Beispielfotos aus anderen Wohnungen der Liegenschaft, die eine gleiche bzw. ähnliche Ausstattung aufweisen.
Für weitere Informationen oder eine Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Vermieter sucht einen langfristigen Mieter und strebt deshalb eine Mindestmietdauer von 4 Jahren (48 Mietmonaten) an. Die Mindestmietdauer bezeichnet die Zeit, für die ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter gültig ist, bevor er ordentlich von einer der Parteien gekündigt werden kann. Die Mindestmietdauer verpflichtet beide Seiten dazu, für eine bestimmte Zeit auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zu verzichten.
Zur Klarstellung: sollte der Mieter innerhalb der vereinbarten Mindestmietdauer das Mietverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen, wird der Vermieter den Mieter selbstverständlich dabei unterstützen, dass das Mietverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst werden kann. Grundvoraussetzung für eine vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses innerhalb der vereinbarten Mindestmietdauer ist das Vorhandensein eines geeigneten Nachmieters. Alternativ besteht für den Mieter das Recht zur Untervermietung.
Zögern Sie nicht und vereinbaren einfach einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit uns! Dieses Angebot ist unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Der Grundriss ist nicht maßstabsgetreu und unverbindlich – alle Masse sind eigenverantwortlich vor Ort eigenständig zu überprüfen.