Residenz Brunnenmarkt: Wo Geschichte auf zeitlose Eleganz trifft - Luxuswohnungen
Die Residenz Brunnenmarkt im 16. Bezirk Wiens kombiniert historischen Charme mit moderner Eleganz.
Dieses exklusive Wohnprojekt umfasst 31 frisch sanierte Altbauwohnungen, idyllische Gartenwohnungen und luxuriöse Penthouses, die neue Standards im gehobenen Wohnen setzen. Mit Wohnflächen zwischen 42 und 147 m², die von 1 bis 4 Zimmerwohnungen reichen, bieten viele Einheiten zudem Freiflächen wie Balkone, Terrassen oder private Gärten, die zum Verweilen im Freien einladen.
Das ursprüngliche Wohngebäude, das um 1905 errichtet wurde, erfuhr 2024 einen Dachgeschossausbau und umfassende Sanierungen der bestehenden Einheiten. Das Haus ist jedoch nicht barrierefrei, da drei Stufen den Eingangsbereich vom Gehsteig trennen.
In der Nähe des lebendigen Brunnenmarktes gelegen, ist die Residenz von einer Atmosphäre kultureller Vielfalt und lebendiger Geschichte umgeben. Die hochwertige Ausstattung der Wohnungen umfasst Merkmale wie Fischgrätparkett, Panoramafenster, Stuckelemente und Smart-Home-Technologie. Die Penthouses bieten eine atemberaubende Aussicht über Wien, privaten Liftzugang und exklusive Freiflächen. Ein spezielles Filtersystem verspricht zudem Wasser in Quellqualität. Die Residenz Brunnenmarkt repräsentiert ein außergewöhnliches Wohnerlebnis, das Tradition mit modernem Luxus verbindet.
Die gezeigten Bilder sind Visualisierungen, die darstellen, wie die Wohnung aussehen könnte.
Die Wohnung verfügt über eine großzügige Wohnfläche von ca. 117 m², zwei Bäder und zwei WCs. Zu den besonderen Merkmalen gehören eine ca. 72 m² große Dachterrasse, ein ca. 17 m² großer Balkon sowie zwei Terrassen mit insgesamt ca. 13 m².
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.