Weitere Informationen
Sonstiges wissenswertes
Die Wohnung ist seit 15.03.1996 vermietet. Die Mieteinnahmen belaufen sich derzeit auf netto € 8.076,00 pro Jahr, zuzüglich umlagefähiger Nebenkosten.
Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich möglich. Die mietvertragsrechtliche Kündigungsfrist beträgt für den Vermieter (Käufer) 12 Monate. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch muss zur Rechtswirksamkeit der Kündigung erfolgt sein. Näheres erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Der Zustand der Wohnung ist ordentlich, wenn gleich die Ausstattung in den meisten Bereichen dem Standard der Ende 80-iger/Anfang 90-iger Jahre entspricht!
Bei Eigennutzung oder Neuvermietung sind umfangreichere Renovierungen anzuraten. Neben den obligatorischen Maler- und Bodenbelagsarbeiten, auch Sanitär- (inklusive Erneuerung der Heizkörper), Fliesen- und Elektroarbeiten.
Die Kehrwoche (innen und außen) sowie den Winterdienst erledigt die Bewohner nach Plan selbst.
Das monatliche Hausgeld ist gemäß aktuell genehmigtem Wirtschaftsplan 2023 auf € 202,30 festgesetzt. Dieses beinhaltet folgende umlagefähige Positionen: Gartenpflege; Mülltonnenreinigung, Müllgebühren, Niederschlagswassergebühren; Versicherungen, Allgemeinstrom, Heizenergiekosten, Heizungsstrom, Heizungswartung, Ablesegebühren, Niederschlagswassergebühren, Hausreinigung, und nicht auf den Mieter umlagefähige Kosten wie Kabelfernsehen, Bankspesen, Verwaltergebühr; Instandhaltung und Reparaturen, Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage.
Instanhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen, welche über die aktuell vorhandene Instandhaltungsrücklage hinausgehen, sind seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft derzeit nicht bekannt bzw. beschlossen.
Ein Energie-Ausweis für Wohngebäude, (Bedarfsausweis) vom 18.11.2013, gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV), liegt vor. Der Energieverbrauchskennwert für dieses Gebäude wurde auf 105,0 kwh/(m²*a) ermittelt. Der somit ausgewiesene Endenergieverbrauch „C“ entspricht im Vergleich einem energetsich modernisierten Einfamilienhaus
Geschäftsbedingungen
Mit Abschluss eines Kaufvertrages, welcher durch unsere Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit zustande kommt, ist von Ihnen eine Käuferprovision in Höhe von 2,38%, inklusive 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer, an uns zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis und ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und mit Rechnungsstellung fällig.
Zusätzliche, wichtige Hinweise für Verbraucher:
Der Verkäufer zahlt gemäß mit ihm schriftlich geschlossenen, qualifizierten Alleinvermitllungsauftrag, mindestens eine Verkäuferprovision in gleicher Höhe, wie die in diesem Expose von Ihnen geforderte Käuferprovision.
Grundlage hierfür, ist das am 23.12.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Maklerprovision für Verbraucher (Privatpersonen), beim Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien, gemäß §§ 656 c und 656 d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Sie haben das Recht, dem Abschluss eines Maklervertrages mit uns, innerhalb 14 Tage nach Zugang dieses Angebots an Sie, schriftlich zu widerrufen.
Mit Anforderung des Angebots, stimmen Sie jedoch, unabhängig von Weiterem, der Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung, unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorgaben, sowie unserer telefonischen Kontaktaufnahme zu Ihnen, ausdrücklich zu.
Innenbesichtigungen des Hauses, der Wohnung sowie der Außenanlage, sind nur nach vorheriger Terminabsprache und ausschließlich in unserer Begleitung möglich.
Weitere, ergänzende Provisions- und Geschäftsbedingungen, sowie Hinweise zum Thema Datenschutz, finden Sie im Anhang dieses Angebots, und jederzeit auch über unsere Hompage, unter www.baelz-schleicher.com
Für die angegebenen Werte im Energie-Ausweis können weder die Eigentümer noch wir eine Haftung übernehmen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis!
Wir sind alleiniger Anbeiter dieser Immobilie!
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung