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B-PLAN: BPlan 041 Industriegebiet Emstekerfeld
BPLANID 03453004bp041__00
NAME BPlan 041 Industriegebiet Emstekerfeld
Datum d. Rechtskraft 26/7/1985
GEMEINDE Cloppenburg
TYP BPlan
GI / G
GRZ 0,8
BMZ 9,0
Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Dabei betrifft der Zweck vorwiegend die Unterbringung solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Das Industriegebiet stellt somit das Baugebiet dar, in dem der höchste Störgrad der Gewerbebetriebe erreicht werden darf. Die gewerbliche Nutzung steht in diesem Baugebiet absolut im Vordergrund.
Zulässig sind im Industriegebiet Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Tankstellen. Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben ist im Industriegebiet im Gegensatz zu den anderen Baugebieten nicht auf einen bestimmten Störfaktor begrenzt. Unter Lagerhäusern und Lagerplätzen versteht man die selbständige Aufbewahrungsmöglichkeit von Waren und Gütern. Öffentliche Betriebe sind solche Betriebe, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Dabei ist es irrelevant, ob diese Betriebe in öffentlicher oder privater Trägerschaft stehen. Zur Einordnung kommt es lediglich auf die Rechtsnatur der zu erfüllenden Aufgabe des Betriebs an. Bei öffentlichen Betrieben handelt es sich zum Beispiel um Anlagen zur Energie- und Wasserversorgung, Betriebe der Abfallentsorgung oder Betriebe zur Erfüllung von Verkehrsaufgaben.
Auf ihre Größe sowie das Ausmaß der von ihr ausgehenden Störungen kommt es im Industriegebiet nicht an. Dies folgt daraus, dass eine Wohnbebauung im Industriegebiet grundsätzlich unzulässig ist. Demzufolge ist auf den Schutz der Wohnruhe keinerlei Rücksicht zu nehmen.
Die im Industriegebiet zulässigen Bauvorhaben dürfen also alle von erheblich störender Qualität sein. Um den Gebietscharakter nicht zu entfremden, kann es sogar vorkommen, dass ein nicht erheblich störender Betrieb im Industriegebiet gerade nicht zulässig ist und eher in einem Gebiet angesiedelt werden kann, das einen geringeren Störfaktor aufweist.
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat
LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:info@lbsi-nordwest.de
GF:Roland Hustert, Volker Goldbeck
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de
[URL="http://verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de"]Verbraucherinformationen[/URL]
Stichworte
Nutzfläche: 932,49 m², Gesamtfläche: 2.134,00 m², Bundesland: Niedersachsen, modernisiert: 2022