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UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen, dann ist es wichtig für Sie, den aktuellen Marktwert der Immobilie zu kennen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Wertermittlung durch einen unserer Immobilien-Experten an. Als REICHEL & SCHULTE sind wir neben unserer Makler-Tätigkeit auch als Hausverwalter tätig und verwalten aktuell mehr als 20.000 Einheiten. Nicht zuletzt durch dieses Zusammenspiel verfügen wir über ein sehr großes Netzwerk an potentiellen Käufern, die wir Ihnen gerne für einen erfolgreichen Verkaufsprozess zur Verfügung stellen.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Reichel & Schulte Immobilienmakler GmbH nach §2 Abs. 1 Nr. 14 und §11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GWG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach §11 Abs. 4 GWG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln), z. B. mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GWG.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne uvm. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.