== Gemütliche Dachgeschosswohnung im Zentrum von Lage ==
Bitte füllen Sie Ihre Anfrage vollständig aus (Vor- und Nachname, Adresse, Telefon, E-Mailadresse) und machen des Weiteren Angaben zur Anzahl der Personen, möglicher Einzugstermin sowie Ihrer beruflichen Situation. Nicht vollständig ausgefüllte Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Wohnung ist öffentlich gefördert Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich!
Diese zentrale Stadtwohnung bietet Ihnen die Möglichkeit inmitten der Lagenser Innenstadt zu wohnen. Die Fußgängerzone befindet sich quasi direkt vor der Haustür, wodurch auch verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, als auch Ärzte und Apotheken nur einen Katzensprung entfernt liegen.
Das 2. Obergeschoss erreichen Sie bequem mit dem Fahrstuhl, danach sind es nur noch wenige Treppenstufen bis hoch ins Dachgeschoss zu Ihrer neuen Wohnung. Der gute Schnitt des ca. 50 m² großen 2-Zimmer-Grundrisses wird Sie sicherlich schnell überzeugen. Empfangen werden Sie im Flur, welcher die Wohnung praktisch aufteilt. Von hier aus erreicht man auf der einen Seite das gemütliche Schlafzimmer mit genügend Platz für Bett und Schrank. Direkt gegenüber liegt das hell geflieste Badezimmer, welches mit Badewanne, Waschtisch und WC ausgestattet ist. Hauptaufenthaltsort ist der gemütliche offene Wohn-, Koch- und Essbereich. Ein charaktervoller Erker ist nicht nur ein echter Hingucker, sondern überzeugt zudem als schöne Ecke mit viel Lichteinfall.
Zu der Wohnung gehört ein eigener Kellerraum. Ein gemeinschaftlicher Wasch-/ Trockenkeller ist ebenfalls vorhanden. Den Keller erreichen Sie über das Treppenhaus, da der Fahrstuhl nur bis in das Erdgeschoss fährt.
Einteilung:
Flur, Badezimmer, Schlafzimmer, Wohn-/ Esszimmer mit offener Küche
Besonderes:
- Bodenbelag: Laminat und Fliesen
- Fahrstuhl im Haus vom Erdgeschoss bis ins 2. Obergeschoss, danach wenige Stufen bis ins Dachgeschoss
- Alle Arbeiten wie Objektpflege, Winterdienst und Treppenhausreinigung sind extern vergeben und bereits in den Nebenkosten enthalten
- Die Wohnung ist öffentlich gefördert, ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich!
Mietdauer:
Die Mietdauer beträgt mindestens 2 Jahre. Danach gilt die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Tierhaltung:
Hundehaltung ist seitens des Eigentümers nicht gewünscht. Andere Haustiere sind nach Absprache möglich.