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Immobilie zum Kauf · als Kapitalanlage geeignet650000 €650.000 €
880 m²Fläche5.458 m²Grundstück
Immobilie zum Kauf · als Kapitalanlage geeignet
650000 €650.000 €
880 m²Fläche
5.458 m²Grundstück
Gewerblicher Anbieter
Die Denkmalschutz Immobilie eGbR
4,3/5Bewertung: 4,3 von 5 Sternen
Partnerservices
Merkmale und Ausstattung
- Garten
- Kelleranteil
- ausbaufähiges Dach
- als Kapitalanlage geeignet
- Denkmalschutz-Afa
Lage
Riedelhof, Emskirchen (91448)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Riedelhof ist ein Gemeindeteil des Marktes Emskirchen im mittelfränkischen Landkreis Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim
Kindergärten - Schulen - Arzt - Einkauf - Freizeit: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können im nahe gelegenen Emskirchen getätigt werden.
Die Entfernung zu den nächsten größeren Städten beträgt nach:
-Emskirchen ca. 1 km ca. 5 Min
-Neustadt a. d. Aisch ca. 9 km ca. 9 Min.
-Bad Windsheim (Therme) ca. 30 km ca. 30Min.
-Erlangen ca. 28 km ca. 30Min.
-Fürth ca. 27km ca. 25Min.
-Nürnberg ca. 42km ca. 40Min.
Kindergärten - Schulen - Arzt - Einkauf - Freizeit: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können im nahe gelegenen Emskirchen getätigt werden.
Die Entfernung zu den nächsten größeren Städten beträgt nach:
-Emskirchen ca. 1 km ca. 5 Min
-Neustadt a. d. Aisch ca. 9 km ca. 9 Min.
-Bad Windsheim (Therme) ca. 30 km ca. 30Min.
-Erlangen ca. 28 km ca. 30Min.
-Fürth ca. 27km ca. 25Min.
-Nürnberg ca. 42km ca. 40Min.
Energie und Bauzustand
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
- Zustand der Immobilierenovierungsbedürftig / sanierungsbedürftig
Preise
Kaufpreis
650000 €650.000 €
Provision für Käufer
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %.
Immobilienpreisvergleich
Wir haben derzeit keinen Vergleich des Quadratmeterpreises für diese Immobilie.
Weitere Informationen
weitere Infos unter:
www.die-denkmalschutz-immobilie.de
ehem. Scheunen-/Stalltrakt
•KEIN Baudenkmal
•Ausbaureserve
•Ehem. Scheune - größten Teils bereits abgerissen
- Neubauflächen
•Ehem. Stall - Umnutzung zu Wohnraum möglich
Geschichte der Gemeinde Der Ort wurde 1420 als „Ruttelbach“ erstmals schriftlich erwähnt. Bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde er „Rüdelhof“ genannt.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts bestand Riedelhof aus einem Anwesen. Das Hochgericht übte das brandenburg-bayreuthische Fraischvogteiamt Emskirchen-Hagenbüchach aus. Der Hof hatte das Spital Ansbach als Grundherrn.
Von 1797 bis 1810 unterstand der Ort dem Justizamt Markt Erlbach und Kammeramt Emskirchen. Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde Riedelhof dem 1811 gebildeten Steuerdistrikt Emskirchen und der 1813 gegründeten Munizipalgemeinde Emskirchen zugeordnet. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurde es in die neu gebildete Ruralgemeinde Schauerberg umgemeindet. Am 1. Januar 1970, also noch vor der Gebietsreform in Bayern, wurde Schauerberg nach Emskirchen eingemeindet.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Riedelhof_(Emskirchen)
Besonderheiten 1.Traumhafte Lage
Das Verkaufsobjekt befindet sich in einer traumhaften ländlichen Lage. Trotzdem ist man in kürzester Zeit im Einzugsbereich der Großstädte Erlangen (ca. 39 km - ca. 34 Min.) und Nürnberg (ca. 38 km - ca. 38 Min.).
2.Grundwasserbrunnen
Am Grundstück befindet sich ein Grundwasserbrunnen mit einer Tiefe von ca. 26 m. Dieser führt nach Auskunft der Eigentümer noch ausreichend Grundwasser.
3.Ausbaureserve im Dachgeschoß des Wohnhauses
Bei einem Dachgeschossausbau kann man die etwas geringe Raumhöhe auf der 2. DG-Ebene durch die Herausnahme der Zwischendecke mit dem Spitzboden verbinden und so ein viel besseres Raumgefühl und Höhe von ca. 4,50 m erreichen. Die verbleibende Konstruktion des Dachstuhls sollte hier als sog. „Sichtdachstuhl“ erfolgen und kann so auch seine historische Bedeutung zur Geltung bringen.
Vor Durchführung ist eine statische Prüfung, sowie die Beachtung der genannten „Baurechtlichen Hinweise“ erforderlich. Die Ab- und Zustimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden ist vor Beginn der Maßnahmen einzuholen.
4.Neubauflächen – Ersatzneubauten und Nutzungsänderung im Bereich des ehem. Scheunen-/Stalltraktes
Folgende Auskünfte des Landratsamt Neustadt Aisch liegen vor (Auszug):
„…Diese Gebäude stellen städtebaulich einen wesentlichen Teil des ehemaligen Gutshofes dar und müssen folglich als prägend für das Erscheinungsbild des Gesamtanwesens angesprochen werden.
Denkbar ist jedoch ein in Grundfläche, Kubatur und Gestaltung vergleichbarer Ersatzbau am bisherigen Standort, da die ursprünglichen Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft als erhaltenswert einzustufen sind.
Unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB kann das Gebäude dann einer anderen (als landwirtschaftlichen) Nutzung zugeführt werden. Neben einer außenbereichsverträglichen gewerblichen Nutzung könnten bis zu fünf Wohnungen entstehen…“
5.Kanalanschluss
Die Gemeinde Riedelhof ist nicht mittels Schmutzwasserkanal erschlossen. Falls auf dem Grundstück bauliche Maßnahmen erfolgen, muss das Grundstück, lt. Auskunft der Gemeinde und LRA, mit einer vollbiologischen Kleinkläranlage ausgestattet werden.
Fördermittel / Zuschüsse Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Baurechtliche Hinweise Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Voruntersuchung / Sanierung Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Steuern sparen ! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs.
Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes kann es sich hier um steuerliche Einsparungen in erheblicher Höhe handeln. Fragen Sie Ihren Steuerberater !
•Ausbaureserve
•Ehem. Scheune - größten Teils bereits abgerissen
- Neubauflächen
•Ehem. Stall - Umnutzung zu Wohnraum möglich
Geschichte der Gemeinde Der Ort wurde 1420 als „Ruttelbach“ erstmals schriftlich erwähnt. Bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde er „Rüdelhof“ genannt.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts bestand Riedelhof aus einem Anwesen. Das Hochgericht übte das brandenburg-bayreuthische Fraischvogteiamt Emskirchen-Hagenbüchach aus. Der Hof hatte das Spital Ansbach als Grundherrn.
Von 1797 bis 1810 unterstand der Ort dem Justizamt Markt Erlbach und Kammeramt Emskirchen. Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde Riedelhof dem 1811 gebildeten Steuerdistrikt Emskirchen und der 1813 gegründeten Munizipalgemeinde Emskirchen zugeordnet. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurde es in die neu gebildete Ruralgemeinde Schauerberg umgemeindet. Am 1. Januar 1970, also noch vor der Gebietsreform in Bayern, wurde Schauerberg nach Emskirchen eingemeindet.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Riedelhof_(Emskirchen)
Besonderheiten 1.Traumhafte Lage
Das Verkaufsobjekt befindet sich in einer traumhaften ländlichen Lage. Trotzdem ist man in kürzester Zeit im Einzugsbereich der Großstädte Erlangen (ca. 39 km - ca. 34 Min.) und Nürnberg (ca. 38 km - ca. 38 Min.).
2.Grundwasserbrunnen
Am Grundstück befindet sich ein Grundwasserbrunnen mit einer Tiefe von ca. 26 m. Dieser führt nach Auskunft der Eigentümer noch ausreichend Grundwasser.
3.Ausbaureserve im Dachgeschoß des Wohnhauses
Bei einem Dachgeschossausbau kann man die etwas geringe Raumhöhe auf der 2. DG-Ebene durch die Herausnahme der Zwischendecke mit dem Spitzboden verbinden und so ein viel besseres Raumgefühl und Höhe von ca. 4,50 m erreichen. Die verbleibende Konstruktion des Dachstuhls sollte hier als sog. „Sichtdachstuhl“ erfolgen und kann so auch seine historische Bedeutung zur Geltung bringen.
Vor Durchführung ist eine statische Prüfung, sowie die Beachtung der genannten „Baurechtlichen Hinweise“ erforderlich. Die Ab- und Zustimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden ist vor Beginn der Maßnahmen einzuholen.
4.Neubauflächen – Ersatzneubauten und Nutzungsänderung im Bereich des ehem. Scheunen-/Stalltraktes
Folgende Auskünfte des Landratsamt Neustadt Aisch liegen vor (Auszug):
„…Diese Gebäude stellen städtebaulich einen wesentlichen Teil des ehemaligen Gutshofes dar und müssen folglich als prägend für das Erscheinungsbild des Gesamtanwesens angesprochen werden.
Denkbar ist jedoch ein in Grundfläche, Kubatur und Gestaltung vergleichbarer Ersatzbau am bisherigen Standort, da die ursprünglichen Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft als erhaltenswert einzustufen sind.
Unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB kann das Gebäude dann einer anderen (als landwirtschaftlichen) Nutzung zugeführt werden. Neben einer außenbereichsverträglichen gewerblichen Nutzung könnten bis zu fünf Wohnungen entstehen…“
5.Kanalanschluss
Die Gemeinde Riedelhof ist nicht mittels Schmutzwasserkanal erschlossen. Falls auf dem Grundstück bauliche Maßnahmen erfolgen, muss das Grundstück, lt. Auskunft der Gemeinde und LRA, mit einer vollbiologischen Kleinkläranlage ausgestattet werden.
Fördermittel / Zuschüsse Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Baurechtliche Hinweise Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Voruntersuchung / Sanierung Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Steuern sparen ! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs.
Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes kann es sich hier um steuerliche Einsparungen in erheblicher Höhe handeln. Fragen Sie Ihren Steuerberater !
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Anbieter der Immobilie
Online-ID: 2g48t5n
Referenznummer: 202407-NEA-E-255-0
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Die Denkmalschutz Immobilie eGbR
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