Bauen auf dem Land!
Objekt-Nr.: 008-01779
Baugrundstück in 47652 Weeze
Bauen auf dem Land!
Dieses interessante Baugrundstück mit einer Größe von ca. 550 m² befindet sich in einer absolut idyllischen Lage mit Weitblick über Wiesen und Felder.
Das Baufenster verfügt über eine Grundstücksfront von ca. 15 m und bietet somit attraktive Möglichkeiten, um sich den Traum eines modernen, hellen Hauses für die Familie zu verwirklichen. Eingebettet in die typisch niederrheinische Landschaft finden Sie hier einen nicht alltäglichen Wohnstandort.
Der Weeze Ortskern mit seinen Einrichtungen des täglichen Bedarfs ist bequem erreichbar. Durch den unmittelbaren Autobahnanschluss (A 57) sowie die hervorragende Zugverbindung der Deutschen Bahn sind von hier aus auch die Ballungszentren von Rhein und Ruhr, genauso wie die benachbarten Niederlande, problemlos zu erreichen. Der Airport Niederrhein liegt nur wenige Kilometer, aber dennoch nicht störend, entfernt.
Die Bebauungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Außenbereichssatzung, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen. Hiernach haben sich die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, an den umliegenden Wohnhäusern zu orientieren. Das angrenzende Umfeld ist durch eingeschossige Wohnhäuser gekennzeichnet, so dass sich das Grundstück hervorragend für ein freistehendes Einfamilienhaus eignet.
Der ausgewiesene Grundstückspreis beinhaltet die Erschließungsbeiträge im Sinne der §§ 127 BauGB. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Eine kurzfristige Bebauung ist nach Freilegung des Grundstücks und Neuvermessung möglich; eine Bauträgerbindung oder eine direkte Bauverpflichtung bestehen nicht.
Über den Ankauf weiterer Gartenflächen kann gesprochen werden.
Der Kaufpreis beträgt ca. 145.000 EUR (keine zusätzliche Käuferprovision).
Für weitere Auskünfte und Besichtigungen wenden Sie sich bitte an Heiko Stienen, Tel. Nr. 02834/970150.
Das Grundstück wird ohne zusätzliche Käuferprovision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers, so dass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Ein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten kommt auch nicht durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, Übermittlung von Unterlagen oder Entgegennahme eines Kaufpreisangebots zustande.
Alle Angaben (und evtl. Anlagen) beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. Auftraggebers. Wir sind um Richtigkeit sowie bestmögliche Qualität bemüht, können hierfür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir verweisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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