GRUNDSTÜCK FÜR IHR EINFAMILIENHAUS | UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK | BEGEHRTE LAGE | 500m² BEBAUBARE FLÄCHE
Zum Verkauf gelangt eine - im 30-jährigen Familienbesitzt gehaltene - unbebaute Liegenschaft in Brunn am Gebirge:
mit einer Grundstücksfläche von 1553m² und ca. 500m² bebaubarer Fläche.
Die Liegenschaft befindet sich in einer ruhigen Gegend und bietet eine hervorragende Gelegenheit, Ihr Traumhaus zu bauen. Beschränkt ist die Liegenschaft auf max. 2 Wohneinheiten. Das Grundstück ist eben und hat kaum Gefälle, was den Bauprozess erleichtert und die Baukosten reduziert. Mit einer bebaubaren Fläche von ca. 500m² können Sie hier ein geräumiges und komfortables Haus mit maximal 2 Wohneinheiten bauen.
Das Grundstück ist Straßenseitig zugänglich und bietet ausreichend Platz für Parkplätze. Es besteht hinsichtlich der Bebauung Bauklasse I, bzw. 7m.
Das Grundstück befindet sich in einer wunderschönen Gegend mit viel Grünfläche und bietet eine grüne und ruhige Umgebung. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihr Haus in einer malerischen Gegend mit schönen Ausblicken auf die Umgebung zu bauen.
Folgende Versorgungsleitungen bestehen bereits:
* Wasser
* Strom
* Starkstrom
* Gas
Ein Kanalanschluss besteht von der Straße bis zur Grundstücksgrenze.
Es sind keine etwaigen Dienstbarkeiten, Wegerechte oder Belastungen im Zusammenhang mit der Liegenschaft eingetragen bzw. verbüchert.
Lage:
Brunn am Gebirge ist für die Nähe zu Schulen und Naherholungsgebieten bekannt und ist gut mit der Wiener Infrastruktur verknüpft.
In der Nähe gibt es viele Annehmlichkeiten wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel. Die Lage ist ideal für Familien und Menschen, die eine ruhige und friedliche Umgebung suchen.
DECUS Immobilien GmbH - Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Nicolas Putzlager unter der Mobilnummer +43 660 302 61 70 und per E-Mail unter putzlager@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <750m
Apotheke <1.750m
Klinik <2.750m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Höhere Schule <4.250m
Universität <9.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.250m
Bäckerei <1.750m
Einkaufszentrum <3.500m
Sonstige
Bank <1.750m
Geldautomat <1.750m
Post <1.750m
Polizei <1.750m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <4.750m
Straßenbahn <3.250m
Bahnhof <2.250m
Autobahnanschluss <750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap