NEUBAU-Halle(n) - mieterspezifische Wünsche möglich (Kran etc.) - Fertigstellung Frühjahr 2025 (ca. März)
Obj. Nr.: 2061
FOTOS ==> REFERENZBILDER fertiger Hallen
Nördlich von Wiener Neustadt, nahe der Nordspange, welche eine ideale Verkehrsachse darstellt, sind derzeit bis zu drei, jeweils ca. 1.000 m² große, moderne Hallen, welche innen ca. 8,5 m hoch sein werden, auf einem großzügigen Betriebsobjekt in Bau.
Eine Fertiggestellung ist für ca. im Frühjahr 2025 angesetzt und kann aktuell auf Grund der derzeitigen Umsetzungsphase besonders gut auf mieterspezifische Wünsche eingegangen werden - Referenzhallen können zwecks Veranschaulichung besichtigt werden.
Optional sowie je nach Vereinbarung und Bedarf kann vom Vermieter ein Kran mit unterschiedlicher Belastbarkeit (z.B. 5 Tonnen etc.) gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.
Das gesamte künftige Betriebsareal entspricht modernsten Anforderungen und bietet für eine angenehme Zu- und Abfahrt großer LKW´s genügend Fläche.
Die geplanten Hallen werden voraussichtlich über eine elektrische Lüfterheizung, diverse Starkstrom-Anschlüsse (Details auf Anfrage) sowie jedenfalls jeweils ein großes Einfahrtstor mit praktischer Gehtüre verfügen.
mtl. Miete pro m² Hallenfläche:
ca. € 7,-- pro m², zzgl. Betriebskosten á-conto ca. € 0,60,--, NETTO pro m² ca. € 7,60* zzgl. 20 % USt.
mtl. Miete gesamt (bei ca. 1.000 m² Halle - innen ca. 8 m hoch / innen ca. 19 m breit / innen ca. 50 m lang):
ca. € 7.000,--, zzgl. Betriebskosten á-conto ca. € 600,--, NETTO gesamt ca. € 7.600,--* zzgl. 20 % USt.
_*zzgl. verbrauchsbezogener Kosten für Strom etc._
Verfügbarkeit: ca. Frühjahr 2025
Kaution: mindestens 6 Bruttomonatsmieten / ggfs. in Form einer Bankgarantie
Vermittlungsprovision: 3 bzw. lt. § 12 Abs. 2 gemäß IMVO bis zu 6 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt.
Mietvertragserrichtung: je nach Tarif des jeweiligen Vertragserrichters / auf Anfrage
Vergebührung: je nach Bemessungsrundlage
Befristung: je nach Vereinbarung / langfristig erwünscht
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.