Baugrundstück in Sackgassenlage mit Baugenehmigung für eine förderfähige Wohnanlage
Außergewöhnliches Grundstück in Hartum mit projektierter Wohnanlage.
Grundstück:
Das hier angebotene Grundstück Nr. 3 hat eine Größe von 1.051 m² zuzüglich 96m² Privatweganteil liegt am Ende des neu errichteten Stichweges und lässt viele Bauvorhaben möglich werden - vom Bungalow bis idealerweise zur Errichtung einer modernen Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten.
Konditionen:
Der Kaufpreis von 250.000 EUR enthält das Grundstück und den Privatweganteil, die Vermessungskosten (nachgelagerte Vermessung), die Baugenehmigung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung für eine spätere Teilung sowie das Copyright für die abgebildete Wohnanlage mit 590 m² vermietbarer Wohnfläche. Eine Vermittlungsgebühr fällt nicht an.
Lage:
Das smarte Neubaugebiet mit nur 6 Baugrundstücken liegt im bestehenden Siedlungsbereich von Hartum. Die Baustraße ist bereits in der Entstehung und in Kürze werden Wasserleitungen, Strom, Glasfaser etc. verlegt. Hier könnten Sie somit ab Mitte April mit Ihrem Bau beginnen.
Vermessung:
Die Vermessung des Grundstücks ist als "nachgelagerte Vermessung" erfolgt und die Kosten in Höhe von 6.133,92 EUR sind im Kaufpreis enthalten.
Besonderes Etwas:
Die Baugenehmigung für die dargestellte und förderfähige Wohnanlage liegt in Kürze vor. Selbstverständlich errichten wir für Sie auch die Wohnanlage bezugsfertig mit ca. 590m² Wohnfläche. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Komplettangebot.
Sie haben andere Pläne auf dem Grundstück ?
Baurecht und Erschließung: Es gilt der Bebauungsplan Nr. 87 "Südhofsweg" der Gemeinde Hille. Gemäß Erschließungsvertrag wird ein neuer Privatweg nebst Mischwasserkanal errichtet. Das Regenwasser ist auf den Grundstücken zu versickern.
Photovoltaikanlagen:
Die Gemeinde Hille hat in Anbetracht des globalen Klimawandels das Ziel, einen Beitrag zur Erzeugung umweltfreundlicher Energie zu leisten und CO2-Ausstoße einzusparen. Auf oder an den Gebäuden sind daher Photovoltaikanlagen mit einer Erzeugungsleistung von mind. 4 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern je Baugrundstück herzustellen.
Bauliche Nutzung:
Offene Bauweise, Einzel- und Doppelhäuser, GRZ 0,4, 2 Vollgeschosse möglich, max. Gebäudehöhe von 10 Metern.
Sonstiges:
Die Grundstücke werden bauträgerfrei angeboten und unterliegen keiner zeitlichen Bauverpflichtung.
Weitere Informationen sowie das vollständige Exposé erhalten Sie gerne auf Anfrage oder auch in einem persönlichen Gespräch. Ansprechpartner-Durchwahl: 0571-94620-53