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Bungalow zum Kauf · provisionsfrei
565000 €3.051 €/m²
5Zimmer
185,2 m²Wohnfläche
625 m²Grundstück

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Herr Patrick Reimann
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Bewertung: 4,7 von 5 Sternen

REIMANN&WOLFF Heinsberg-Stadt: "Repräsentativer Bungalow in bester Lage."

Diese beeindruckende Residenz im Bungalowstil vereint Eleganz und Komfort auf meisterhafte Weise und erwartet Sie in bester Lage.

Die weiße Fassade strahlt eine zeitlose Noblesse aus, und die raffinierte Architektur setzt moderne Akzente.

Im Inneren entfaltet sich ein faszinierendes Raumgefühl mit giebelhohen Decken und großen Fensterelementen, die das natürliche Licht in vollen Zügen einladen und jeden Raum in ein wahres Lichtspiel tauchen.

Der großzügige und offene Wohnbereich besticht durch seine Vielfalt: Vom gemütlichen Kaminzimmer, das an kühlen Abenden eine wohlige Wärme ausstrahlt, über den lichtdurchfluteten Wintergarten, in dem Sie den Sonnenschein das ganze Jahr über genießen können.

Die ebenerdige Wohnfläche überzeugt auch mit einer modernen Badausstattung, die sowohl eine einladende Badewanne als auch eine ebenerdige Dusche umfasst - ideal für Ihren entspannten Start in den Tag.

Das beheizte Untergeschoss bietet zudem zwei weitere geschmackvoll gestaltete Räume, die sich ideal als Wohn- oder Schlafbereiche nutzen lassen (in der angegebenen Fläche enthalten). Tauchen Sie ein in das Besondere - eine Immobilie, die mit Raffinesse, Stil und einem Höchstmaß an Wohnkomfort überzeugt.

Zwei überdachte Terrassen laden dazu ein, die Natur in vollen Zügen zu erleben, ganz nach Ihren Wünschen, ob mit oder ohne Sonne.

Die liebevoll und pflegeleicht gestaltete Außenanlage bezaubert darüber hinaus mit einer Farbenvielfalt, die durch verschiedene Pflanzen und Blumen zum Leben erweckt wird.
Im charmanten Pavillon finden Sie einen idyllischen Rückzugsort, perfekt für gesellige Abende oder ruhige Momente.

Partnerservices

Merkmale und Ausstattung

  • nach Vereinbarung
  • 2 Stellplätze: Garage
  • Badezimmer: Badewanne, Bad mit Dusche, Bad mit Fenster
  • Gäste-WC
  • Waschraum
  • Einbauküche
  • Garten
  • voll unterkellert
Erhalte einen besseren Eindruck

Lage

Heinsberg, Heinsberg (52525)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Mit Heinsberg-Stadt erwartet Sie ein Wohnort, der mit Charme, Geschichte und einer ausgezeichneten Infrastruktur überzeugt.

In der begehrtesten Wohnlage der Stadt, wird Ihnen ein harmonisches Zusammenspiel von urbanem Flair und entspannter Naturverbundenheit geboten.

Die malerischen Gassen, gesäumt von historischen Gebäuden und liebevoll gepflegten Grünflächen, verleihen der Stadt einen einzigartigen Charakter, der zum Wohlfühlen einlädt.

Alles, was Sie im Alltag benötigen, ist bequem zu erreichen. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés bieten eine hervorragende Auswahl, und für Sport- und Freizeitliebhaber stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.

Wer kulturell interessiert ist, kann sich auf ein vielfältiges Angebot freuen, das von kleinen Kunstausstellungen bis hin zu stimmungsvollen Veranstaltungen reicht.

Auch für Familien ist die Lage ideal. Die Nähe zu Kindergärten, Schulen und Freizeitmöglichkeiten macht diese Lage zu einem lebenswerten Rückzugsort.

Die hervorragende Verkehrsanbindung sorgt zudem dafür, dass Sie sowohl die umliegenden Städte als auch die idyllische Natur des Niederrheins ganz einfach erkunden können.

Energie und Bauzustand

Energieausweis

  • Baujahr1992
  • Zustand der ImmobilieMassivhaus, Gepflegt
  • HeizungsartZentralheizung: Fußbodenheizung
  • Wesentliche EnergieträgerGas

Preise

Kaufpreis
565000 €
3.051,41 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei; Keine zusätzliche Käuferprovision.
Weitere Preisinformationen
2 Garagenstellplätze

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Immobilienpreisvergleich

Der Quadratmeterpreis dieser Immobilie ist durchschnittlich für diese Gegend.
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3.051,41 €/m²
Niedrigster Wert in der Region
1.003 €/m²
Höchster Wert in der Region
4.169 €/m²
Der angegebene Quadratmeterpreis wurde von AVIV Germany automatisch anhand des angegebenen Verkaufspreises und der angegebenen Quadratmeterzahl des Objektes berechnet. Der Vergleichswert basiert auf den verfügbaren Marktwerten zu Objekten ähnlicher Beschaffenheit und Lage. Diese Angaben können eine gutachterliche Bewertung nicht ersetzen, da diese immer auch vom Zustand und der Lage des konkreten Objektes abhängig ist.

Finanzierung

(Empfehlung: 20% der Gesamtkosten)
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monatliche Rate
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Von immowelt errechnet mit: 2 % Tilgungsrate, 3,7 % Sollzins und deinem Eigenkapital.

Weitere Informationen

Sonstiges Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 8 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 8 Gehminuten
Gymnasium - 6 Fahrradminuten
Realschule - 7 Fahrradminuten
Grundschule - 9 Fahrradminuten
Kindergarten - 6 Gehminuten
Einkaufszentrum - 8 Gehminuten
Düsseldorf - 57 Fahrminuten
Köln - 71 Fahrminuten
Aachen - 52 Fahrminuten

UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5769"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL] Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 2 Sonstiges/Wohnen: Hobbyraum, seniorengerechtes Wohnen Sonstiges: Keller als Wohnraum nutzbar, frei werdend

Weitere Services

Anbieter der Immobilie

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbHGewerblicher Anbieter
Heerstraße 44, 52525 Waldfeucht
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3 Jahre Partnerschaft
Herr Patrick Reimann
Herr Patrick ReimannDein Kontakt
Online-ID: 2gmul5j
Referenznummer: 5769
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Bewertung: 4,7 von 5 Sternen