Weitere Informationen
Hinweis
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung von Immobilienbüro Reinl, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Immobilien Reinl zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die Firma Immobilien Reinl zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an Immobilien Reinl gegen Rechnung zu zahlen.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Immobilien Reinl nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne u.s.w.. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Besichtigungstermine
Eine Besichtigung zeigt Ihnen mehr als alle Bilder zusammen, daher zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin (auch am Wochenende möglich.)