Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Nur nach Vereinbarung möglich! Wochenendhaus wird noch bis Ende Oktober genutzt!
https://tour.ogulo.com/3dWy
Lassen Sie sich durch die Onlinebesichtigung von dieser besonderen Immobilie begeistern.
Wenn diese Immobilie Ihr Interesse geweckt hat und Sie über eine Finanzierungszusage von Ihrer Bank verfügen, können wir, nach einer Terminabstimmung, gern mit Ihnen einen Besichtigungstermin in der Immobilie vereinbaren. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Sonstiges
Alle im Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Aussagen des Eigentümers und wurden mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Unsere Angebote sind freibleibend und in diesem Falle nur für Sie bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung.
Die Objektadresse können wir Ihnen gern nach Rücksprache mitteilen!
Ein ausführlicheres Exposé erhalten Sie von uns gern auf Anfrage oder nach der Bestätigung der Widerrufsbelehrung durch beantworten unserer Mail nach Ihrer Anfrage im Internet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Kontaktanfragen mit vollständigem Namen, Adresse und Telefon bearbeiten.
Geldwäschegesetz
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Oder-Spree Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Provisionshinweis: Mit der Anfrage bei uns und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Oder-Spree Immobilien, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Oder-Spree Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines Mietvertrags keine Provision/Maklercourtage an die Firma Oder-Spree Immobilien zu zahlen.
- eines Kaufvertrags die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die Firma Oder-Spree Immobilien gegen Rechnung zu zahlen.
Sind Sie Vertreter, oder auch Inhaber, eines Unternehmens, dann
treffen die Ihnen bekannten Verbraucherschutzrichtlinien auf Sie
nicht zu. Diese gelten nicht für Firmen und Juristische Personen.
Für diesen Fall möchten wir Sie der Form halber darauf hinweisen,
dass bereits mit der Anfrage des entsprechenden Objektes ein
Maklervertrag zwischen Ihnen und der Oder-Spree Immobilien zu
Stande gekommen ist. Sollten Sie das entsprechende Objekt
erwerben, tragen Sie die vollständige Provision in Höhe von 7,14
% der im Notarvertrag angegebenen Kaufsumme (Außenprovision).
Haftungshinweis: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Unterlagen, Objektinformationen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Unser Service für Eigentümer:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch uns einschätzen.
Käuferprovision 3,57 % (inkl. 19% MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.
(Käuferprovision beträgt 3% Netto zuzüglich gesetzliche MwSt.). Mit dem Verkäufer besteht ein provisionspflichtiger Makleralleinauftrag in gleicher Höhe.
Ogulo
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Hier stehen Ihnen 360° Bilder der Zimmer und Räume zur Verfügung
Nutzen Sie den Rundgang um sich einen ersten Eindruck vom Haus zu machen.
Rundgang
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Bitte den Link in einem neuen Browserfenster öffnen. Nach einer Anmeldung zum Rundgang können Sie diesen kostenlos und zeitlich unbegrenzt oft nutzen.
Lassen Sie sich durch die Onlinebesichtigung von dieser besonderen Immobilie begeistern.
Wenn diese Immobilie Ihr Interesse geweckt hat und Sie über eine Finanzierungszusage von Ihrer Bank verfügen, können wir, nach einer Terminabstimmung, gern mit Ihnen einen Besichtigungstermin in der Immobilie vereinbaren. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Energieausweis Wochendhäuser
Angaben zum Energieausweis:
gemäß §79 Absatz 4 des GEG sind die Vorschriften für Energieausweise auf kleine
Gebäude nicht anzuwenden.
Das heißt, Sie benötigen für ein kleines Gebäude keinen Energieausweis.
Kleine Gebäude sind nach § 3 Absatz 1 Nr. 17 des GEG Gebäude mit einer Nutzfläche
kleiner als 50 m².
Da es sich bei Ihrem Objekt zudem um ein Ferienhaus handelt, möchten wir Sie in Kenntnis
setzen, dass laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 2 Abs. (2), Nr.8:
[..dieses Gesetz nicht anzuwenden ist auf Wohngebäude, die
a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder
b) für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender
Energieverbrauch für die jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu
erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.]
Das heißt, in der Regel ist für ein Ferienhaus kein Energieausweis notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Express-Pass Team
i.A. Claudia Fabian
EXPRESS-PASS.de - Dr. Johannes Liess - Lüchow 8 - 17179 Altkalen
Stichworte
Sonstiges: frei werdend