Ab 01.01.25: Gemütliche 2-Raumwohnung im Stadtzentrum von Röbel (Müritz) - bei Bedarf teilmöbliert!
Vermietet wird eine renovierte, bei Bedarf teilmöblierte 2-Raumwohnung mit ca. 49 m² im Stadtzentrum von Röbel/ Müritz.
Die offene Küche ist im Wohnbereich integriert und mit einer Einbauküche mit Cerankochfeld, einem Bosch-Geschirrspüler, Spüle und einer Dunstabzugshaube ausgestattet. Das innenliegende Badezimmer ist voll gefliest und beinhaltet eine Dusche, ein WC und ein Waschbecken. Im Wohn- und Schlafzimmer ist ein moderner Vinylboden verlegt. Haustiere sind nicht erlaubt.
Raumaufteilung und Möblierung:
- Wohnzimmer mit Couch, Tisch, TV-Tisch und 40 Zoll LED-Fernseher
- Küche mit neuer Einbauküche mit Amica Einbauherd und BOSCH Einbaugeschirrspüler
- Bad mit Dusche & WC und Siemens Waschmaschine
- Flur
- Abstellkammer
Info:
Kaltmiete: 360,00 €
Nebenkosten: 135 € (darin enthalten: Heizung, Kaltwasser, Abwasser, Erdgas, Schornsteinfeger, Hausmeister, Sat TV, Müll, 30,- € Küchennutzungspauschale und sonstige Kosten)
Nicht in den Nebenkosten enthalten: Warmwasser, Strom
Mietsicherheit (Mietkaution): 3 Kaltmieten (1.080,00 €)
Hinweis: Kaution und die erste Miete sind in Bar bei Mietvertragsabschluss fällig!
Für die Anmietung der Wohnung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
1.Mieterselbstauskunft (erhalten Sie von uns bei Besichtigung! Bitte vollständig ausfüllen und mit den unten aufgeführten Unterlagen zu senden!)
2.Personalausweiskopie (beide Seiten)
3.Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Lohnzettel, Ausbildungsvergütung, Rente, Bürgergeld Leistungsbescheid etc.)
4.Vorvermieterbescheinigung (Zeitraum 1 Jahr! Bestätigung vom jetzigen Vermieter das keine Mieten offen sind, bei Schülern und Auszubildenden Bestätigung der Eltern, das Sie bis dato zu hause gewohnt haben.
5. Bestätigung einer Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung mit Glasbruchversicherung
6.Bei Bürgergeld oder BAB: (erhalten Sie von uns ein nach der Besichtigung ein Wohnungsangebot oder Exposé, damit gehen Sie zum zuständigen Amt und lassen sich die Mietübernahme und den Umzug bestätigen, des weiteren ist eine Abtretungserklärung für die Miete notwendig)
7.Bei Personen unter 18 Jahren oder Auszubildenden ist eine Bürgschaft notwendig! (Eltern, Großeltern etc., Hier benötigen wir auch alle oben genannten Unterlagen)