*** Grundstück mit Wochenendhaus in Seenähe, Neubau bis 70 m ² Grundfläche oder Erweiterung möglich ***
Kurzbeschreibung
Grüne und ruhige Lage mit WE-Haus, bestehend aus Flur/Diele, 2 Zimmern, EBK, Bad, HWR und Terrasse inkl. Inventar - Neubau oder Erweiterung bis 70 qm Grundfläche möglich.
Objekt
Im AlIeinauftrag und provisionsfrei für den Käufer bieten wir Ihnen hiermit eine Immobilie nahe Berlin und in der Nähe mehrerer Seen an:
Lt. Verkäufer kann das vorhandene Wochenendhaus erweitert bzw. es kann auch abgerissen und komplett neu gebaut werden mit einem Vollgeschoß und einer Grundfläche von maximal 70 qm, also wahrscheinlich zzgl. Dachgeschossausbau.
Das noch zu vermessende Grundstück ( voraussichtliche Größe nach Vermessung ca. 414 m², es muss ein neues Flurstück geschaffen werden, da eine Teilfläche des derzeitigen Gesamtgrundstückes veräußert wird ) von ca. 18 x 23 m wurde ca. 1976 mit einem Holzbungalow bebaut, der ca. 60 m von der Strasse zurückversetzt ist.
Die derzeitige Wohnfläche beträgt ca. 40 m², bestehend aus
Flur/Diele
Wohnzimmer,
Küche (mit Einbauküche),
Schlafzimmer ( lang und schmal )
Bad mit Dusche
Hauswirtschaftsraum/Schuppen
Terrasse
Die Beheizung erfolgt derzeit elektrisch (mit Thermostaten an den Heizkörpern).
Ohne Genehmigung -die durchaus mit ungewissem Ausgang beantragt werden könnte-, zum Dauerwohnen geeignet aber nicht als erster Wohnsitz zugelassen. Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Die Kosten der Vermessung trägt der Käufer.
Eine evtl. Abweichung der Grundstücksfläche nach Vermessung, egal ob nach oben oder nach unten, hat keinen Einfluss auf den Kaufpreis.
Information des Verkäufers zum Energieausweis:
Lt. Verkäufer ist kein Energieausweis vorhanden und auch nicht erforderlich, da das Wochenendhaus hauptsächlich außerhalb der Heizperiode genutzt wird*.
*Gemäß GEG § 2, Satz 2, Absatz 8 a und 8 b :
u.a.: Auf Wohngebäude die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, ist das Gesetz nicht anzuwenden.