Geförderte Genossenschafts-Wohnungen mit Kaufoption
_GEFÖRDERTE GENOSSENSCHAFTS-WOHNUNGEN IN ALTLENGBACH-NEST_
In 3033 Altlengbach-Nest, Wienerwaldstraße 1, wird eine Wohnhausanlage mit 26 Wohnungen, aufgeteilt auf zwei Stiegen, errichtet. Die gesamte Wohnhausanlage wird in Niedrigenergiebauweise samt kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hergestellt. Die Beheizung und Warmwasserversorgung der Wohnhausanlage erfolgt durch Fernwärme sowie einer Photovoltaikanlage. Jeder Wohneinheit steht ein Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse zur Verfügung. Zwei Erdgeschosswohnungen verfügen darüber hinaus zusätzlich über einen Eigengarten mit Gerätehaus. Insgesamt werden 52 PKW-Stellplätze in der Tiefgarage hergestellt, wobei zwei PKW-Abstellplätze jeder Wohneinheit zugeordnet sind. Auf Sonderwunsch und Kosten des Mieters kann jeweils ein Stellplatz mit einer Ladesteckdose für ein Elektroauto ausgestattet werden. Zusätzlich stehen Abstellräume für Fahrräder und Kinderwägen zur Verfügung. Innerhalb der Wohnhausanlage befindet sich ein Kleinkinderspielplatz und ein öffentlicher Spielplatz wird in der Nähe von der Marktgemeinde errichtet.
Die Marktgemeinde Altlengbach liegt am Rande des Wienerwaldes. Zwei Kindergärten, eine Volksschule und eine Neue Mittelschule befinden sich in der Marktgemeinde. Für die Gesundheit sorgen diverse ortsansässige Ärzte. Weiters punktet Altlengbach mit ihrem Anschluss an die Westautobahn, welche die Erreichbarkeit von St. Pölten in ca. 15 Autominuten ermöglicht. Zusätzlich steht ein Fahrtendienst des Vereins "E-Mobilität Laabental" für die Bevölkerung zur Verfügung.
Diese Wohnhausanlage wurde vom Land Niederösterreich gefördert! Die Mieter müssen den Förderkriterien entsprechen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen.
_MIETE mit KAUFRECHT_
Mit Bezahlung des Finanzierungsbeitrages erwerben Sie das Optionsrecht zum Kauf der gemieteten Wohneinheit.
_Folgende Wohneinheiten stehen zur Verfügung:_
Top 1-3
Wohnfläche 56,19 m²
Finanzierungsbeitrag: € 30.014,00
Miete: € 738,00
Top 1-8
Wohnfläche 56,19 m²
Finanzierungsbeitrag: € 29.415,00
Miete: € 730,00
Top 2-2
Wohnfläche 73,84 m²
Finanzierungsbeitrag: € 36.970,00
Miete: € 864,00
Top 2-3
Wohnfläche 56,44 m²
Finanzierungsbeitrag: € 29.545,00
Miete: € 712,00
Top 2-5
Wohnfläche 78,99 m²
Finanzierungsbeitrag: € 37.517,00
Miete: € 853,00
Top 2-6
Wohnfläche 56,57 m²
Finanzierungsbeitrag: € 28.355,00
Miete: € 695,00
Top 2-8
Wohnfläche 56,43 m²
Finanzierungsbeitrag: € 29.660,00
Miete: € 714,00
Für die KFZ-Abstellplätze in der Tiefgarage kommen monatlich € 35,00 pro Stellplatz zur Miete dazu.
In den Mietkosten sind Betriebskosten, Erhaltungs-und Verbesserungsbeitrag, Verwaltungskosten und Ust. enthalten. Energiekosten, wie Strom, Heizung und Warmwasser wird direkt mit den Betreibern abgerechnet.
Betriebskosten: Die Gemeinnützige Bauvereinigung wird vorerst in der Funktion als Liegenschaftseigentümerin (Bauberechtigte) und Verwalterin die mit der Liegenschaft verbundenen Betriebskostenaufwendungen pro Kalenderjahr im Vorhinein schätzen und in monatlichen Teilbeträgen zur Vorschreibung bringen. Zu den Betriebskostenaufwendungen gehören insbesondere:
Öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer), Versicherungsaufwand (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasser- u. Sturmschadenversicherung jeweils zum Neuwert), allgemeine Stromkosten (Stiegenhaus, Keller, Außenbeleuchtung), Kosten der Betreuung und Erhaltung der allgemeinen Außenanlagen (z. B. Kinderspielplätze, Grünflächen, Müllplätze u.dgl.), Rauchfangkehrergebühr, gegebenenfalls Kosten einer Liftanlage etc.
Im Betriebskostenakonto sind die Kosten einer Hausbetreuung (Stiegenhausreinigung, Winterdienst, Grünflächenpflege) nicht berücksichtigt. Je nach Beauftragung dieser Arbeiten (eine oder mehrere Personen, gegebenenfalls auch eine Firma) sind diese Kosten variabel.
Wohnzuschuss (abhängig vom Familieneinkommen) möglich.
Für Rückfragen und Besichtigung stehe ich Ihnen unter der Tel. Nr. 0664 / 621 20 58 selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Unsere Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche uns vom Abgeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.
Die Kosten der Vermittlung trägt der Abgeber, sodass für den Mieter keine Vermittlungskosten entstehen.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <9.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <1.000m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.000m
Polizei <5.000m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <2.500m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap