ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER AVIV GERMANY GMBH

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die AVIV Germany GmbH (nachfolgend „immowelt“ genannt) betreibt die über diverse Domains und Partnerseiten erreichbaren Online-Portale immowelt.de und immonet.de (nachfolgend „Plattform“ genannt). Die Plattform bietet einen Marktplatz rund um Immobilien für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „gewerbliche Kunden“) sowie für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Privatanbieter“). Auf der Plattform können Immobilienangebote präsentiert werden, mit dem Zweck, Immobilienanbieter und -suchende zusammenzubringen und den Kauf, den Verkauf sowie die An- und Vermietung von Immobilien zu erleichtern. Ferner bietet die Plattform weitere Angebote im Bereich der Immobilienmärkte an, wie Immobilienbewertungen und Baufinanzierungen.

Die Leistungen von immowelt richten sich nur an volljährige und voll geschäftsfähige Kunden. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

2. Registrierung

Der Vertragsschluss über kostenpflichtige Leistungen sowie über die Nutzung der anmeldepflichtigen Dienste erfordert eine Registrierung. Die bei der Registrierung erfragten Daten müssen korrekt angegeben werden. Der Nutzer darf keine Daten von dritten Personen angeben und ist verpflichtet, immowelt alle Datenänderungen, auch solche, die gegebenenfalls zwischen einer früheren Registrierung und dem Vertragsschluss erfolgt sind, unverzüglich mitzuteilen.

3. Leistungen von immowelt

3.1. Immobilieninserate

Der Kunde kann Immobilienangebote auf der Plattform inserieren. Die eingestellten Immobilienangebote sind über die allgemeine Suchfunktion der Plattform neben allen anderen Immobilienangeboten auffindbar. Sie sind zudem grundsätzlich auch über Drittportale unserer Partner erreichbar.

Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, ihre Immobilienangebote über eine Softwarelösung zur Verwaltung des Immobilienbestandes oder über einen eigenen Onlinezugang in einem akzeptierten Format auf die Plattform zu exportieren. immowelt ist nicht verpflichtet, Inserate zu veröffentlichen, die nicht mithilfe des Onlinezugangs für gewerbliche Kunden oder in einem akzeptierten Format erstellt und exportiert wurden.

3.2. Immobilienbewertung

Der Kunde kann über die Plattform eine Online-Immobilienbewertung beauftragen. Die Bewertung wird zunächst auf Basis der vom Kunden gemachten Angaben mittels eines ungefähren Wertes automatisch durchgeführt und unterliegt damit keiner weitergehenden Kontrolle. Eine konkrete Wertermittlung erfolgt stets durch eine Bewertung im Einzelfall, etwa durch einen Makler vor Ort oder telefonisch. Dabei werden dann unter anderem die Bausubstanz oder etwaige Mängel berücksichtigt. immowelt haftet nicht für die Richtigkeit des errechneten Immobilienwertes. Es gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen für das Produkt „Online-Immobilienbewertung“.

3.3. Immo-Leads

3.3.1

Bei dem Produkt „Immo-Leads“ handelt es sich um zufällig verteilte Leads. Durch die Bestellung erhält der gewerbliche Kunde folgende Leistungen:

  • Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen von potenziellen Verkaufsinteressenten oder durch diese Beauftragten (nachfolgend „Interessenten“ genannt), als einer von maximal fünf Immobilienmaklern in der gebuchten PLZ-Region
  • Mindestens nachfolgende vom Interessenten ausgefüllte Pflichtfelder: Nachname, Telefonnummer, Standort der Immobilie, Objektart
  • Automatische Benachrichtigung über Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen

Die Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage durch den Interessenten erfolgt gegenüber immowelt auf Grundlage eines Auftrags im Sinne der §§ 662 ff. BGB. Die Kontaktaufnahme beruht datenschutzrechtlich auf der Rechtsgrundlage „Vertrag“ beziehungsweise „Vertragsanbahnung“ im Sinne des Art. 6 I lit. b) DSGVO. 

Das Produkt kann zudem folgende Informationen enthalten, auf die jedoch kein beständiger oder dauerhafter Anspruch besteht:

  • E-Mail-Adresse des Interessenten
  • Anrede des Interessenten
  • Objektart
  • Informationen über den geplanten Verkaufszeitpunkt des jeweiligen Objekts

Für den Fall, dass der Interessent immowelt Informationen zum Objekt, zum Hintergrund des Verkaufs oder weitere Informationen nicht oder nicht wahrheitsgemäß mitteilt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.

immowelt übermittelt die vom Interessenten gestellte Anfrage an die vom Immobilienmakler angegebene E-Mail-Adresse.

Jede einzelne Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage zu einer eigenständigen Immobilieneinheit stellt dabei jeweils einen Lead dar. Enthält eine Anfrage Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen zu mehreren Immobilieneinheiten gleichzeitig (etwa mehrere Objekte oder mehrere Wohn- und/oder Gewerberaumeinheiten innerhalb eines Objektes), so handelt es sich bei dieser Anfrage um mehrere Leads.

Ein Geschäftsabschluss wird nicht garantiert.

Leads können aus den nachfolgenden Gründen reklamiert werden:

  • Der Lead enthält keinen oder keinen echten Namen (etwa Test oder Max Mustermann). 
  • Die Telefonnummer ist nachweislich nicht vergeben.
  • Die E-Mail-Adresse ist nachweislich nicht vergeben (sog. „Mailer-Daemon“-Meldung).
  • Die erreichte Person hat die Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage nachweislich nicht selbst oder durch einen Dritten stellen lassen.
  • Derselbe Lead wurde binnen 3 Monaten bereits übermittelt.

Immowelt wird nach freiem Ermessen über die Reklamation entscheiden. 

Die nachfolgenden Gründe ermöglichen keine Reklamation:

  • bloße Nichterreichbarkeit des Interessenten
  • ausbleibende Korrespondenz des Interessenten
  • Der Interessent hat das Vermarktungs- und/oder Bewertungsinteresse nach Stellen der Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage, also nach der Erstellung des Leads, verloren. Dabei ist es unerheblich, ob der Lead dem Immobilienmakler zu diesem Zeitpunkt bereits übermittelt oder noch nicht vergeben wurde.
  • Verzögerung oder Verschiebung des Besichtigungstermins

Eine Reklamation hat durch den Immobilienmakler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der betreffenden Anfrage per E-Mail an leads@immowelt.de zu erfolgen; andernfalls gilt eine Anfrage als vom Immobilienmakler abgenommen. Reklamationen, die erst nach Rechnungsstellung abgenommen werden, werden mit der nächsten Rechnung verrechnet.

3.3.2

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, muss für das Produkt „Immo-Leads“ ein aktiver Insertionsvertrag bestehen. Im Falle einer Kündigung oder Beendigung eines Insertionsvertrages hat dies keine Auswirkungen auf den Vertrag für „Immo-Leads“.

3.4. Profi-Leads

3.4.1

Mit Bestellung des Produkts „Profi-Leads“ erhält der gewerbliche Kunde folgende Leistungen:

  • Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen von potenziellen Verkaufsinteressenten oder durch diese Beauftragten (nachfolgend „Interessenten“ genannt), als einer von maximal drei Immobilienmaklern gleichzeitig in der gebuchten PLZ-Region
  • Direkte Übergabe eines qualifizierten Leads (sog. Leadübergabe). Auf Interessentenwunsch ist eine exklusive Leadübergabe im Einzelfall möglich.

Für die anschließende Terminvereinbarung zwischen Interessenten und Immobilienmakler ist der Immobilienmakler eigenverantwortlich zuständig.

Eine Leadübergabe enthält regelmäßig nachfolgende, von unserem Qualifizierungsteam festgestellte Parameter: Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Interessenten, Standort der Immobilie, Objektart, Preisvorstellung, Ausstattungsmerkmale sowie ein Zeitfenster zur Wertermittlung (Vor-Ort-Besichtigung). Zusätzlich stimmt jeder Interessent zu, kontaktiert werden zu dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Für den Fall, dass der Interessent immowelt Informationen zum Objekt, zum Hintergrund des Verkaufs oder weitere Informationen nicht oder nicht wahrheitsgemäß mitteilt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.

immowelt übermittelt die für den Immobilienmakler relevanten Informationen an die vom Immobilienmakler hinterlegte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Jede einzelne Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage zu einer eigenständigen Immobilieneinheit stellt dabei jeweils einen Lead dar. Enthält eine Anfrage Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen zu mehreren Immobilieneinheiten gleichzeitig (etwa mehrere Objekte oder mehrere Wohn- und/oder Gewerberaumeinheiten innerhalb eines Objektes), so handelt es sich bei dieser Anfrage um mehrere Leads.

Es werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert (z. B. Werbewirksamkeit, Richtigkeit der Ein Geschäftsabschluss und eine Mindestanzahl an ausgespielten Kontakten werden nicht garantiert.

3.4.2

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, muss bei Vertragsbeginn des Produkts „Profi-Leads“ ein aktiver Insertionsvertrag bestehen. Im Falle einer Kündigung oder Beendigung eines Insertionsvertrages hat dies keine Auswirkungen auf den Vertrag für „Profi-Leads“.

3.4.3

Der Immobilienmakler verpflichtet sich zu folgender Nachweispflicht:

  • Innerhalb von 5 Werktagen nach Leadübergabe muss seitens des Immobilienmaklers ein schriftlicher Nachweis per E-Mail oder Post über den Status der Mandatsvergabe (endgültige Absage / ausstehende Zusage oder Absage / Zusage) gegenüber immowelt erfolgen. Bei einer Zusage ist zudem per E-Mail die Wertermittlung zum Zeitpunkt der Mandatsvergabe mitzuteilen sowie ob es sich um ein einfaches oder exklusives Mandat handelt.

Nach Ablauf der 5 Werktage ohne Rückmeldung des Immobilienmaklers wird immowelt den Lead abrechnen.

Bei Kontakten, bei denen die Zu- oder Absage noch aussteht, verlängert sich die Nachweispflicht über die 5 Werktage hinaus um weitere 5 Werktage. Nach Ablauf der weiteren 5 Werktage wird immowelt nach eigener Wahl den Lead abrechnen. Für die generelle Abrechnung gilt Punkt 5.3 der AGB.

Der Immobilienmakler muss den Verkauf des Objektes sowie den Erhalt der Maklerprovision unverzüglich immowelt mitteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Verkauf des Objektes, erhöht sich der an immowelt zu zahlende Provisionsanteil um 0,1 Prozentpunkte pro Tag. immowelt behält sich zudem vor, nach Ablauf von 4 Wochen ohne Meldung über den Verkauf eine Rechnung über die anteilige Provision auf Basis des notariell beurkundeten Verkaufspreises oder der Wertermittlung des Objektes zu stellen.

Der Immobilienmakler wird das ausgespielte Objekt spätestens 4 Wochen nach Mandatserhalt auf der Plattform einstellen.
 

3.4.4

immowelt behält sich vor, bei Verstoß gegen eine der unter Ziffer 3.4.3 genannten Pflichten das Produkt „Profi-Leads“ gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen und/oder ihn vom Produkt „Profi-Leads“ vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. immowelt wird bei der Entscheidung die Situation des Immobilienmaklers berücksichtigen und das mildere Mittel wählen. In allen Fällen bleiben bereits entstandene Forderungen aus diesem Vertrag bestehen. Der Ausschluss hat keinen Einfluss auf andere mit immowelt geschlossenen Verträge.

3.5. Profi-Termin

3.5.1

Mit Bestellung des Produkts „Profi-Termin“ erhält der gewerbliche Kunde folgende Leistungen:

  • Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen von potenziellen privaten Immobilienverkäufern, als einer von maximal drei Immobilienmaklern in der gebuchten PLZ-Region, mit der Absicht, die Immobilie voraussichtlich binnen eines halben Jahres zu veräußern. Auf Interessentenwunsch ist eine Vergabe an mehr als drei Immobilienmakler oder eine exklusive Terminvermittlung im Einzelfall möglich.
  • Direkte Terminbuchung mit dem Interessenten zur Vor-Ort-Besichtigung des potenziellen Verkaufsobjektes
  • Direkte Übergabe eines qualifizierten Leads (sogenannte „Leadübergabe“) für den Fall, dass eine direkte Terminbuchung durch den Interessenten nicht gewünscht oder nicht möglich ist. In diesem Fall obliegt die Terminvereinbarung mit dem Interessenten dem Immobilienmakler.

Eine Terminbuchung enthält regelmäßig nachfolgende, von unserem Qualifizierungsteam festgestellte Parameter: Anrede, Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Interessenten, Standort der Immobilie, Objektart, Preisvorstellung, Ausstattungsmerkmale sowie ein Zeitfenster zur Wertermittlung (Vor-Ort-Besichtigung). Zusätzlich stimmt jeder Interessent zu, kontaktiert werden zu dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Für den Fall, dass der Interessent immowelt Informationen zum Objekt, zum Hintergrund des Verkaufs oder weitere Informationen nicht oder nicht wahrheitsgemäß mitteilt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.

immowelt übermittelt die für den Immobilienmakler relevanten Informationen an die vom Immobilienmakler hinterlegte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. 

Ein Geschäftsabschluss und eine Mindestanzahl an ausgespielten Kontakten werden nicht garantiert.

3.5.2

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, muss für das Produkt „Profi-Termin“ ein aktiver Insertionsvertrag bestehen.

3.5.3

Der Immobilienmakler verpflichtet sich zu folgenden Nachweispflichten:

Innerhalb von 5 Werktagen nach Terminvergabe muss seitens des Immobilienmaklers ein schriftlicher Nachweis (E-Mail ist ausreichend) über den Status der Mandatsvergabe (endgültige Absage / ausstehende Zusage oder Absage / Zusage) gegenüber immowelt erfolgen. Bei einer Zusage ist zudem per E-Mail die Wertermittlung zum Zeitpunkt der Mandatsvergabe mitzuteilen sowie ob es sich um ein einfaches oder exklusives Mandat handelt.

Nach Ablauf der 5 Werktage ohne Rückmeldung des Immobilienmaklers kann immowelt nach eigener Wahl Termin oder Lead abrechnen.

Bei Kontakten, bei denen die Zu- oder Absage noch aussteht, verlängert sich die Nachweispflicht über die 5 Werktage hinaus um weitere 5 Werktage. Nach Ablauf der weiteren 5 Werktage wird immowelt nach eigener Wahl Termin oder Lead abrechnen.

Der Immobilienmakler wird den Verkauf des Objektes sowie den Erhalt der Maklerprovision unverzüglich immowelt mitteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Verkauf des Objektes, erhöht sich der an immowelt zu zahlende Provisionsanteil um 0,1% Prozentpunkte pro Tag. immowelt behält sich zudem vor, nach Ablauf von 4 Wochen ohne Meldung über den Verkauf eine Rechnung über die anteilige Provision auf Basis des notariell beurkundeten Verkaufspreises oder der Wertermittlung des Objektes zu stellen.

Der Immobilienmakler wird das ausgespielte Objekt spätestens 4 Wochen nach Mandatserhalt auf der Plattform einstellen.

3.5.4

immowelt behält sich vor, bei Verstoß gegen eine der unter Ziffer 3.5.3 genannten Pflichten das Produkt „Profi-Termin“ gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen und/oder ihn vom Produkt Profi-Termin vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. immowelt wird bei der Entscheidung die Situation des Kunden berücksichtigen und das mildere Mittel wählen. In allen Fällen bleiben bereits entstandene Forderungen aus diesem Vertrag bestehen. Der Ausschluss hat keinen Einfluss auf andere mit immowelt geschlossenen Verträgen.

3.6. Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen

Möchte der Interessent seine Immobilie bewerten oder durch Dritte vermarkten lassen, kann er mittels einer entsprechenden Anfrage immowelt mit der Weitergabe seiner Daten an Immobilienmakler oder an Dritte, die mit der Bewertung von Immobilien befasst sind, beauftragen.

3.7. Baufinanzierungsservice

immowelt betreibt einen Baufinanzierungsservice, über den Interessenten kostenfrei und unverbindlich Anfragen an Anbieter und Vermittler von Baufinanzierungen stellen können. Im Zuge dessen beauftragen die Interessenten immowelt damit, sie durch die Übermittlung ihrer Daten an ausgewählte Baufinanzierungspartner bei ihren Finanzierungsvorhaben zu unterstützen.

3.7.1

Mit Bestellung des Produktes „Baufinanzierung“ erhält der Finanzierungspartner folgende Leistungen:

  • Präsentation des Unternehmens mit Logo und Slogan bei dem Baufinanzierungsformular auf den Websites immowelt und immonet
  • Mindestens nachfolgende vom Nutzer ausgefüllte Pflichtfelder: Kaufpreis, Darlehensbetrag, Geburtsdatum, Anrede, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Standort der Immobilie. Zusätzlich stimmt jeder Nutzer zu, kontaktiert werden zu dürfen.
  • Automatische Benachrichtigung über Interessentenanfragen über verschiedene, dem Stand der Technik entsprechende Übermittlungslösungen
  • Regionale Platzierung in der gewünschten PLZ-Region (Stellen 1–3)

immowelt übermittelt die vom Nutzer gestellten Anfragen an die vom Finanzierungspartner angegebene E-Mail-Adresse. Ein Geschäftsabschluss wird nicht garantiert.

3.7.2

Der Finanzierungspartner liefert immowelt mindestens 3 Tage vor Integration in das Finanzierungsformular das ausgefüllte Datenblatt sowie sein Logo. Zudem verpflichtet er sich zu einer zeitnahen und qualifizierten Bearbeitung der Finanzierungsanfrage.

3.7.3

Der Finanzierungspartner zahlt pro Interessentenanfrage eine variable Vergütung. Ihre Höhe richtet sich nach den im Angebot individuell vereinbarten Parametern und dem daraus resultierenden Leadpreis. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachschüssig per Rechnung. Diese ist zur sofortigen Zahlung fällig.

3.7.4

Eine Reklamation hat durch den Finanzierungspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der betreffenden Nutzeranfrage, schriftlich per E-Mail an baufinanzierung@immowelt.de zu erfolgen. Nicht reklamierte Anfragen gelten als vom Finanzierungspartner genehmigt. Reklamationen, die erst nach Rechnungsstellung genehmigt werden, werden mit der nächsten Rechnung verrechnet.

3.7.5

Die Parteien sichern zu, dass sie die anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten. Es werden nur Daten an den Finanzierungspartner übermittelt, die der Nutzer hierfür angegeben hat. Dabei wird der Nutzer ausdrücklich auf die Übermittlung der von ihm für die Finanzierungsanfrage eingetragenen Daten hingewiesen. Für die Verarbeitung der an den Finanzierungspartner übermittelten Daten, die Bereitstellung einer Widerrufsmöglichkeit für die zukünftige Kontaktaufnahme sowie die Verarbeitung der Daten ist ausschließlich der Finanzierungspartner verantwortlich. Er ist verpflichtet, die ihm über die Website von immowelt zukommenden Anfragen nur im konkreten Zusammenhang mit diesen zu nutzen. Jede Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte oder eine Verwendung zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

3.8. Einzelanzeigen

Der Privatanbieter kann Immobilienangebote für die gewählte Laufzeit auf immowelt über einen eigenen Onlinezugang inserieren. Diese Inserate sind über die allgemeine Suchfunktion von immowelt neben allen anderen Immobilienangeboten erreichbar.

Der Privatanbieter kann diesen Vertrag kündigen, indem er

  • in der Anzeigenübersicht auf „Verlängerung beenden“ klickt oder
  • die Anzeige löscht oder
  • das Objekt 24 Stunden vor Vertragsende deaktiviert hat oder
  • am Ende der Seite auf “Verträge kündigen” klickt.

Bei der Löschung eines Immobilienangebots werden alle objektbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht.

3.9. Anpassung des Leistungsspektrums

Aufgrund der Schnelllebigkeit und des Wandels von Technologien und Märkten behält sich immowelt vor, einzelne Produkte und Leistungen entsprechend anzupassen, einzustellen oder mit in das Leistungsspektrum aufzunehmen. In einem solchen Fall wird immowelt mit dem Kunden eine angemessene Einzelfalllösung suchen. Unentgeltlich gewährte Leistungen können jederzeit einseitig eingestellt werden.

4. Verantwortlichkeit des Kunden und Inhalte der Immobilienangebote

4.1.

Der Kunde ist gegenüber immowelt verantwortlich für die rechtliche und sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm eingestellten Daten, Angebote und sonstigen Angaben sowie die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften.

Ist der Kunde ein gewerblicher Anbieter, trägt er die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss seines eigenen Vertrages mit Dritten (z. B. Maklervertrag mit Immobilieninteressenten).

4.2.

Wird immowelt durch Dritte wegen vom Kunden zu verantwortender Inhalte in Anspruch genommen, ohne dass immowelt ein Verschulden trifft, hat der Kunde immowelt von sämtlichen Kosten freizustellen.

4.3.

Unbeschadet dieser Verantwortlichkeit des Kunden gelten insbesondere folgende Vorgaben für die vertragsgegenständlichen Immobilienangebote:

  • Gegenstand der Immobilienangebote dürfen nur Immobilienobjekte sein, die für Kauf, Miete oder Pacht verfügbar sind und auf dem Immobilienmarkt angeboten werden. Nicht mehr verfügbare und angebotene Objekte sind unverzüglich durch den Kunden zu löschen.
  • Ein Immobilienanbieter benötigt für eine Insertion einen eigenen Vermarktungsauftrag. Die entgeltliche oder unentgeltliche Einräumung der Nutzung des eigenen Vertrags zugunsten Dritter ist nicht gestattet.
  • Die Objektangaben müssen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig sein.
  • Wiederholte Einstellungen oder Änderungen desselben Immobilienobjektes innerhalb kurzer Zeit sind untersagt und können durch immowelt deaktiviert werden.
  • Die Immobilienangebote dürfen bei gewerblichen Kunden nicht durch eine werbliche Darstellung ihres Unternehmens unangemessen überlagert werden; insbesondere gelten dafür die folgenden Kriterien: Bilder müssen das angebotene Objekt bzw. Teile hiervon zeigen; Einblendungen von Unternehmenskennzeichen (insbesondere Logos), Darstellungen des Kunden oder sonstiger nicht objektbezogener Motive dürfen nur eine deutlich untergeordnete Gewichtung haben.
  • Unternehmensdarstellungen und/oder Hinweise auf Websites des Kunden oder sonstiger Dritter innerhalb des Exposés, die über die gesetzlich vorgegebene Anbieterkennzeichnung sowie einen Slogan und/oder kurzen beschreibenden Zusatz hinausgehen, sind zu unterlassen.
  • Informationen zu den Immobilienangeboten müssen für den Nutzer kostenfrei und ohne zusätzliche Registrierungen zugänglich sein und dürfen keine Weiterleitungen zu kostenpflichtigen Internet- oder Telefondiensten beinhalten.
  • Typen- und Fertighausangebote, projektierte Immobilienvorhaben sowie Zwangsversteigerungen müssen vom Kunden als solche gekennzeichnet sein. Sie werden in einer entsprechenden Rubrik präsentiert.

4.4.

Beim Produkt „Immo-Leads“ gemäß Ziffer 3.3 liefert der Immobilienmakler immowelt mindestens drei Tage vor Start der Kooperation die E-Mail-Adresse zur Übermittlung der Anfragen. Er verpflichtet sich zu einer zeitnahen und qualifizierten Bearbeitung der Vermarktungsanfrage.

5. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen

5.1.

Die Vergütung für die jeweilige Vertragsperiode der Produkte „Immobilieninserate“ (Ziffer 3.1 der AGB) sowie“ Immobilienbewertung“ (Ziffer 3.2 der AGB) ist im Voraus zu leisten und wird unmittelbar nach Abschluss der Bestellung und danach jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode zur Zahlung fällig.

5.2.

Für das Produkt „Immo-Leads“ (Ziffer 3.3 der AGB) zahlt der Immobilienmakler, sofern nichts anderes vereinbart wurde, pro Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage (Lead) eine variable Vergütung. Ihre Höhe bemisst sich nach dem jeweiligen Vergütungsmodell gemäß dem hauptvertraglichen Angebot. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachschüssig per Rechnung. Diese ist zur sofortigen Zahlung fällig.

5.3.

Für das Produkt „Profi-Leads“ (Ziffer 3.4 der AGB) zahlt der Immobilienmakler eine Gebühr für jeden qualifizierten Lead. Im Fall eines erfolgreichen Verkaufs des durch immowelt vermittelten Objekts durch den Immobilienmakler fällt zudem noch eine anteilige Summe der Maklerprovision an. Die Höhe des Pauschalbetrages sowie der prozentuale Anteil der zu entrichtenden Maklerprovision im Verkaufsfall werden im individuellen Angebot festgelegt.

Die Rechnungsstellung erfolgt für Leads 10 Tage nach Leadübergabe und für die anteilige Maklerprovision 4 Wochen nach Verkaufsmitteilung.

Wenn ein Objekt von der Plattform entfernt wird, ohne dass der Verkauf gemeldet wurde, geht immowelt von einem erfolgreichen Verkauf aus. 

5.4.

Für das Produkt „Profi-Termin“ (Ziffer 3.5 der AGB) zahlt der Immobilienmakler, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Gebühr für jede von immowelt vermittelte Terminbuchung oder Leadübergabe. Im Fall eines erfolgreichen Verkaufs der durch immowelt vermittelten Immobilie durch den Immobilienmakler fällt zudem noch eine anteilige Summe der Maklerprovision an. Die Höhe des Pauschalbetrages sowie der prozentuale Anteil der zu entrichtenden Maklerprovision im Verkaufsfall werden im individuellen Angebot festgelegt.

Die Rechnungsstellung der Termingebühr oder der Leadübergabe erfolgt automatisch, 5 Tage nachdem ein Lead übergeben oder ein Termin vermittelt wurde, unabhängig davon, ob ein Termin tatsächlich stattgefunden hat.

Die Rechnungsstellung der anteiligen Maklerprovision erfolgt nach Mitteilung über den Verkauf des vermittelten Objektes, spätestens jedoch 5 Wochen nach Verkaufsmitteilung.

Die Pflicht zur Vergütung entfällt, wenn der Immobilienmakler nachweist, dass für das ausgespielte Objekt innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine Wertermittlung erfolgt ist oder der Immobilienmakler das Objekt bereits vermakelt hat oder ein Interessent die Möglichkeit zur Vor-Ort-Besichtigung unwiderruflich ausschlägt, d. h. den Termin absagt und auch keine späteren Ersatztermine vereinbaren möchte.

Diese Nachweise müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Terminvereinbarung oder der Leadübergabe erfolgen. Der Nachweis ist an leads@immowelt.de zu senden. immowelt behält sich vor, im Einzelfall andere Gründe, die zum Wegfall der Vergütungspflicht führen, anzuerkennen. Sollte immowelt erst nach Rechnungsstellung den Wegfall der Vergütungspflicht anerkennen, so wird eine Gutschrift mit der nächsten Rechnung verrechnet oder gesondert abgerechnet.

5.5.

Rechnungen können von immowelt entweder elektronisch oder in Papierform gestellt werden.

5.6.

immowelt bietet verschiedene Zahlungsmethoden an. Es besteht dabei kein Anspruch darauf, dass alle Zahlungsoptionen immer verfügbar sind. Für die Zahlungsabwicklung gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

5.7.

Wurde zur Begleichung der Rechnung das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, so ist immowelt dazu verpflichtet, dem Kunden Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Die Vorinformation (sogenannte „Pre-Notification“) erfolgt spätestens einen Werktag vor Kontobelastung.

5.8.

Wählt der Kunde PayPal als Zahlungsweg, zahlt er den Vergütungsbetrag ohne Bekanntgabe seiner Bankdaten gegenüber immowelt. Vielmehr folgt ein automatischer Abbuchungsvorgang (elektronisches Lastschriftverfahren) bzw. Belastungsvorgang (Kreditkartenzahlung) ausschließlich zwischen dem Kunden und PayPal selbst. Nach den Nutzungsbedingungen von PayPal können dem Kunden bei der Nutzung des PayPal-Dienstes gesonderte Gebühren entstehen. Um mittels PayPal zahlen zu können, muss der Kunde über ein Benutzerkonto bei PayPal verfügen bzw. ein solches einrichten. Nach den PayPal-Nutzungsbedingungen behält sich PayPal bei der Durchführung des Bezahlvorgangs das Recht vor, die Zahlungsbeträge in der jeweiligen Höhe von dem PayPal-Konto des Kunden abzubuchen.

5.9.

Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder geleistete Zahlungen zurückgebucht bzw. zurückbelastet werden, ist immowelt unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren, ggf. Inserate des Kunden von der Plattform zu entfernen und/oder sonstige Leistungen nicht mehr zu erbringen. Erfolgt die Sperrung wegen offener Zahlungsforderungen und gleicht der Kunde diese aus, wird der Zugang wieder entsperrt. Ferner kann immowelt vom Kunden für jede Mahnung eine angemessene Mahnkostenpauschale verlangen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der Mahnung um eine verzugsbegründende Erstmahnung handelt.

5.10.

Scheitert ein mit dem Kunden vereinbarter Lastschrifteinzug mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund eines schuldhaften Verhaltens seinerseits, kann immowelt die Erstattung der von der beteiligten Bank in Rechnung gestellten Rücklastschriftgebühr verlangen. Dies gilt nicht, wenn immowelt den Kunden nicht oder nicht rechtzeitig über den Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs und die Höhe des einzuziehenden Betrages informiert hat. Die Information ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie unter Einhaltung der geltenden oder vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Vorankündigungsfrist (sogenannte „Pre-Notification“) übermittelt wurde.

5.11.

Im Falle des Verzuges des Kunden mit einer fälligen Zahlung von mehr als 30 Tagen kann immowelt das gesamte Entgelt für die verbleibende Laufzeit zur Zahlung verlangen.

5.12.

immowelt ist gegenüber gewerblichen Kunden berechtigt, Preisänderungen zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode vorzunehmen. Hierzu wird dem Kunden spätestens 10 Tage vor Beginn der neuen Vertragsperiode eine Übersicht über den neuen Gesamtpreis zur Verfügung gestellt. Dabei steht dem Kunden bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 5.12. von mehr als 15 % des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesamtpreises ein Widerspruchsrecht zu. Dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisänderung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.

5.13.

immowelt ist gegenüber gewerblichen Kunden berechtigt, Preisänderungen aufgrund gestiegener Eigenkosten vorzunehmen. Eigenkosten sind insbesondere Kosten für die Bereitstellung, Instandhaltung und den Betrieb der Plattform. Im Falle von Kostensenkungen wird immowelt diese mit den Gesamtkostensteigerungen verrechnen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 5.13. von mehr als 10 % pro Kalenderjahr ein Widerspruchsrecht zu. Dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.

5.14.

immowelt ist gegenüber gewerblichen Kunden berechtigt, Preisänderungen im Zusammenhang mit eigenen Plattform-, Service- und Produktverbesserungen vorzunehmen. immowelt kann in angemessenem Umfang und unter Wahrung der berechtigten Interessen der Kunden Leistungen marktüblich weiterentwickeln. Führt eine solche Weiterentwicklung zu einer Erweiterung des Leistungsumfangs, ist immowelt berechtigt, gegenüber gewerblichen Kunden die jeweils vereinbarten Preise eines hiervon betroffenen gebuchten Produkts entsprechend anzupassen. Bei solchen Anpassungen nach dieser Ziffer 5.14. von mehr als 5 % des bisher vereinbarten Preises pro Kalenderjahr steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der beabsichtigten Preisanpassung zu. Dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1.

Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit, Verlängerung und Beendigung richten sich nach dem jeweiligen Angebot.

6.2.

Für gewerbliche Insertionsverträge beträgt - soweit nichts anderes vereinbart wurde - die Vertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, soweit er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

6.3.

Für Insertionsverträge mit Verbrauchern beträgt - soweit nichts anderes vereinbart wurde - die Vertragslaufzeit einen Monat und beginnt mit Aufgabe der Bestellung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, soweit er nicht einen Tag vor Ablauf gekündigt wird.

6.4.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Produkte „Immo-Leads“, „Profi-Leads“ und „Profi-Termin“ zu pausieren. Dies ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Pausierung und unter Nennung des Zeitraums der beabsichtigten Pausierung per E-Mail oder Post mitzuteilen. In diesem Zeitraum werden keine Kontakte ausgespielt. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der Pausierung. Es kann maximal einmal pro Vertragsperiode für einen Zeitraum von höchstens 1 Monat pausiert werden.

6.5.

Für Verträge des Baufinanzierungsservices beträgt – soweit nichts anderes vereinbart – die Vertragslaufzeit 6 Monate ab Unterzeichnung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht vier Wochen vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

6.6.

Die Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist von Verträgen, die im Zusammenhang mit einem Vertrag über Immobilieninserate geschlossen wurden oder einen solchen voraussetzen, richten sich nach der Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist des zugrundeliegenden Vertrags über Immobilieninserate, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6.7.

Die Kündigung muss, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform oder in der diese ersetzenden elektronischen Form (§ 126 a BGB – qualifizierte digitale Signatur) erfolgen. Privatanbieter können die Kündigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder über die Nutzung eines online bereitgestellten Kündigungsformulars (sogenannter „Kündigungsbutton“) erklären.

6.8.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AVIV Germany GmbH, Nordostpark 3–5, 90411 Nürnberg, Fax: 0911 52025-25, E-Mail: info@immowelt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

8. Ranking und Sortierung

8.1.

Über die Suchfunktion der Plattform können Kunden und sonstige Nutzer nach geeigneten Immobilienangeboten suchen. Die Ergebnisse werden standardmäßig nach Relevanz sortiert, es sei denn, der Suchende wählt manuell eine andere Sortierung.

8.2.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die relevante Gewichtung innerhalb der Standardsortierung durch die Insertion bestimmter Objekttypen beziehungsweise durch das Hinzubuchen von kostenpflichtigen Vermarktungs-Tools (sogenannten „On-top-Produkten“ kurz „OTP“) zu bestehenden Insertionen zu beeinflussen. Weitere Informationen zu den vorstehenden Vermarktungs-Tools sowie zur Sortierung sind unter https://www.immowelt.de/immoweltag/agb/otp abrufbar.

9. Nutzungsrechte

9.1.

Der Kunde räumt immowelt mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten (z. B. Texten, Fotos, Videos) ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dies umfasst auch das Recht zur werblichen Nutzung der Inhalte. 

9.2.

Der Kunde erklärt mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten, Inhaber aller notwendigen Nutzungsrechte zu sein.

9.3.

Kunden und Nutzern ist es nicht gestattet, die Inhalte anderer Kunden oder andere Inhalte der Plattform ohne Erlaubnis herunterzuladen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt.

9.4.

Bei der Immobilienbewertung erhält der Kunde an den ermittelten Bewertungsdaten ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Bewertungsdaten für den eigenen Gebrauch. Eine kommerzielle Nutzung der Bewertungsdaten bedarf der Zustimmung von immowelt.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1.

Sofern immowelt Leistungen der Plattform kostenfrei zur Verfügung stellt, gelten für Haftung und Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen für Schenkungen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Gewährleistung für Mängel wird nicht übernommen.

10.2.

Bei kostenpflichtigen Produkten haftet immowelt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder bei Schäden an Gesundheit, Körper oder Leben. Für einfache Fahrlässigkeit haftet immowelt nur für vorhersehbare und typische Schäden, die im Rahmen der Leistungserbringung auftreten können. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

10.3.

Soweit Mängelansprüche bestehen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr verkürzt, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln geht, die die Gesundheit, den Körper oder das Leben betreffen, oder wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

10.4.

immowelt sichert für keine der vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften (z. B. Werbewirksamkeit, Exposé-Aufrufe), Vermittlungserfolge oder Umsatz- und Gewinnverbesserung zu.

10.5.

Bei Störungen des Serverbetriebes ist immowelt um unverzügliche Beseitigung bemüht. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird immowelt nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchführen.

11. Datenschutz

Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Kunden und sonstiger Nutzer finden sich in der Datenschutzerklärung von immowelt.

12. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

12.1.

immowelt behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Privatanbietern jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist zu ändern. Dies erfolgt durch Mitteilung der geänderten Neufassung der AGB unter Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Änderungen. Der Privatanbieter ist innerhalb der mitgeteilten Frist dazu berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall gelten die bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.

12.2.

immowelt behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber gewerblichen Kunden jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Dies erfolgt durch Mitteilung der geänderten Neufassung der AGB unter Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Änderungen. immowelt wird längere Fristen einräumen, wenn dies aufgrund technischer oder geschäftlicher Anpassungen erforderlich ist. Im Übrigen gelten die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1150.

12.3.

Der gewerbliche Kunde ist innerhalb der vorstehend genannten bzw. im Einzelfall mitgeteilten Frist dazu berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall gelten die bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. immowelt kann daraufhin binnen 4 Wochen die Kündigung eines oder mehrerer betroffener Vertragsverhältnisse zum darauffolgenden Monatsende erklären. Der gewerbliche Kunde kann auf diese Frist verzichten, z. B. indem er ausdrücklich die Änderung annimmt. Er kann auch konkludent auf die Frist verzichten, indem er die Leistungen von immowelt weiterhin vertragsgemäß nutzt, wie etwa durch Inserieren neuer Angebote.

12.4.

Nach Ablauf der Frist oder nach Verzicht auf diese Frist gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen. Die geänderten AGB werden zusätzlich auf https://www.immowelt.de/immoweltag/agb veröffentlicht.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1.

Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde bleibt jedoch zur Aufrechnung und Zurückbehaltung berechtigt, wenn sein Anspruch in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von immowelt steht.

13.2.

Auf die vorliegenden AGB findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen und europäischen Kollisionsrechts Anwendung. Zwingende Regelungen des Verbraucherschutzes gehen der Rechtswahl vor.

13.3.

Für Kaufleute im Sinne des HGB, Stiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ist Nürnberg der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die durch Nutzung der Angebote von immowelt entstehen.

immowelt ist daneben bereit, mit den unter https://www.immowelt.de/immoweltag/impressum genannten, unparteiischen und unabhängigen Mediatoren zusammenzuarbeiten, um mit seinen Kunden eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten untereinander erzielen zu können, die nicht mit den Mitteln des Beschwerdemanagementsystems gelöst werden konnten. Ein Beschwerdemanagementsystem ist erreichbar über https://www.immowelt.de/immoweltag/kundenservice. Eine Mediation kann für beide Parteien Kosten verursachen, wobei immowelt einen je nach Einzelfall angemessenen und vom Mediator vorzuschlagenden Anteil zu tragen hat. Auf Art. 12 (4) der EU-Verordnung 2019/1150 wird ergänzend Bezug genommen. Auf Anfrage des Kunden wird immowelt vor oder während einer Mediation Informationen über das Funktionieren und die Wirksamkeit der Mediation bereitstellen.

Ein Mediationsversuch berührt nicht das Recht des Kunden, den Rechtsweg zu bestreiten.

13.4.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und immowelt wird nicht in einem gesonderten Vertragstext festgehalten. Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus diesen AGB und dem Gegenstand des jeweiligen Vertrags. 

13.5.

Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) für Verbraucher bereitgestellt, die zur Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission ist unter diesem Link zu finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

immowelt nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Stand: 01. Oktober 2024
 
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