ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER IMMOWELT GMBH FÜR IMMOBILIENMAKLER (GEWERBLICHE VERTRAGSKUNDEN) PRODUKT PROFI-TERMIN

1. Präambel

Die immowelt GmbH (nachfolgend „Immobilienportal“ oder „immowelt“ genannt) betreiben jeweils die über diversen Domains und Partnerseiten erreichbaren Webseiten immowelt.de und immonet.de, Portale rund um die Immobilie, auf denen gewerbliche Anbieter (Makler, Bauträger etc.) sowie Privatanbieter ihre Immobilienangebote präsentieren können. Das Immobilienportal betreibt in diesem Umfeld einen Anfragenservice, über den private Immobilieneigentümer kostenfrei und unverbindlich Anfragen zur Vermarktung oder Bewertung ihrer Immobilien stellen können. Alle unverbindlichen Anfragen mit einer Verkaufsabsicht werden durch ein internes Team weiter qualifiziert und anschließend den Immobilienmaklern im gebuchten PLZ-Gebiet zur Verfügung gestellt. Das Produkt Profi-Termin ist kostenpflichtig und von jedem Immobilienmakler buchbar, der die unter Punkt 2 genannten Voraussetzungen erfüllt. Das Produkt Profi-Termin ist nicht in allen PLZ-Regionen in Deutschland verfügbar. Die Überlassung von Profi-Termin und die genannte Terminvereinbarung ist gleichbedeutend mit dem Wortlaut „ausgespielt“.

2. Voraussetzungen

Die Möglichkeit das Produkt Profi-Termin zu erhalten, ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Das Produkt ist

  • nur in Verbindung mit einer aktiven immowelt Partnerschaft und
  • nur in Verbindung mit dem Produkt-Bundle Profi-Card und Owner Flag

buchbar.

3. Leistungen des Immobilienportals

Mit Bestellung des Produkts Profi-Termin erhält der Immobilienmakler folgende Leistungen:

  • Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen von potenziellen privaten Immobilienverkäufern, als einer von maximal drei Immobilienmaklern, in der gebuchten PLZ-Region mit der Absicht, die Immobilie zu veräußern. Auf Eigentümerwunsch ist eine Vergabe an mehr als drei Immobilienmaklern im Einzelfall möglich. Eine exklusive Terminvermittlung oder Übergabe ist nicht vorgesehen.
  • direkte Terminbuchung mit dem privaten Immobilienverkäufer zur Vor-Ort-Besichtigung des potenziellen Verkaufsobjektes
  • direkte Übergabe eines qualifizierten Leads (sog. Leadübergabe) für den Fall, dass eine direkte Terminbuchung durch den Eigentümer nicht gewünscht oder nicht möglich ist. In diesem Fall obliegt die Terminvereinbarung mit dem Eigentümer dem Immobilienmakler.
  • Eine Terminbuchung enthält regelmäßig nachfolgende, von unserem Qualifizierungsteam festgestellte, Parameter: Anrede, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Standort der Immobilie, Objektart, Preisvorstellung, Ausstattungsmerkmale, ein Zeitfenster zur Wertermittlung (Vor-Ort-Besichtigung). Zusätzlich stimmt jeder Nutzer zu, kontaktiert werden zu dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
  • Eine direkte Übergabe als qualifizierter Lead enthält regelmäßig nachfolgende, von unserem Qualifizierungsteam festgestellte Parameter: Anrede, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Standort der Immobilie, Objektart, Preisvorstellung, Ausstattungsmerkmale, Zusätzlich stimmt jeder Nutzer zu, kontaktiert werden zu dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
     

Für den Fall, dass der Eigentümer der Immowelt Informationen zum Objekt, zum Hintergrund des Verkaufs oder weitere Informationen, nicht oder nicht wahrheitsgemäß mitteilt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung.

Das Immobilienportal übermittelt die für den Immobilienmakler relevanten Informationen nach der an die vom Immobilienmakler hinterlegte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Dies setzt die Zustimmung des Eigentümers voraus. Darüber hinaus werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert (z. B. Werbewirksamkeit). Insbesondere wird ein Geschäftsabschluss und eine Mindestanzahl an ausgespielten Kontakten nicht garantiert.

4. Leistungen des Immobilienmaklers

Der Immobilienmakler verpflichtet sich zu folgenden Nachweispflichten:

  • Innerhalb von acht (8) Wochen nach Terminvergabe muss seitens des Immobilienmaklers ein schriftlicher Nachweis, E-Mail ist ausreichend, über den Status der Mandatsvergabe (endgültige Absage / ausstehende Zusage oder Absage / Zusage) gegenüber dem Immobilienportal erfolgen. Bei Zusage ist zudem per E-Mail mitzuteilen, ob es sich um ein einfaches oder exklusives Mandat handelt und wie hoch der ermittelte Schätzwert bei Mandatsvergabe ist.
  • Nach Ablauf der acht (8) Wochen ohne Rückmeldung des Immobilienmaklers kann das Immobilienportal nach eigener Wahl Termin oder Lead abrechnen. Sollte das Immobilienportal von Dritten oder vom Immobilienmakler selbst nach Ablauf der acht (8) Wochen erfahren, dass das Objekt verkauft worden ist, kann das Immobilienportal die zu zahlende Provision im Verkaufsfall um 0,1% pro Tag nach Ablauf der acht (8) Wochen erhöhen. erfährt das Immobilienportal den tatsächlichen Kaufpreis nicht, wird bei der Abrechnung auf den Schätzwert (Wertermittlung des Maklers oder falls nicht mitgeteilt, Preis des auf immowelt.de gelisteten Objektes oder falls dieser nicht vorhanden ist Schätzwert der Immobilienbewertung vom Immobilienportal) abgestellt.
  • Der Immobilienmakler wird den Verkauf des Objektes sowie den Erhalt der Maklerprovision unverzüglich dem Immobilienportal mitteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht innerhalb von acht (8) Wochen nach Verkauf des Objektes, erhöht sich die an das Immobilienportal zu zahlende anteilige Provision um 0,1% pro Tag. Das Immobilienportal behält sich zudem vor, nach Ablauf der acht (8) Wochen ohne Meldung über den Verkauf, Rechnung über die anteilige Provision auf Basis des Schätzwertes des Objektes (Wertermittlung des Maklers oder falls nicht mitgeteilt, Preis des auf immowelt.de gelisteten Objektes oder falls dieser nicht vorhanden ist, Schätzwert der Immobilienbewertung vom Immobilienportal) zu stellen.

Der Immobilienmakler wird das ausgespielte Objekt spätestens vier (4) Wochen nach Mandatserhalt auf immowelt.de einstellen. 

5. Vergütung / Rechnungstellung

Für jede vom Immobilienportal vermittelte Terminbuchung oder Leadübergabe ist eine Gebühr fällig. Diese bezieht sich immer nur auf die Vermittlung des Termins oder die Übergabe des Leads. Im Fall eines erfolgreichen Verkaufs der durch das Immobilienportal vermittelten Immobilie durch den Immobilienmakler, fällt zudem noch eine anteilige Summe der Maklerprovision an. Die Höhe des Pauschalbetrages, sowie der prozentuale Anteil der zu entrichtenden Maklerprovision im Verkaufsfall, wird im individuellen Angebot festgelegt.

Die Rechnungstellung der Termingebühr oder der Leadübergabe erfolgt automatisch 5 Tage nachdem ein Lead übergeben oder ein Termin vermittelt wurde, unabhängig davon, ob ein Termin tatsächlich stattgefunden hat.

Die Rechnungstellung der anteiligen Maklerprovision erfolgt nach Mitteilung über den Verkauf des vermittelten Objektes, spätestens jedoch 4 Wochen nach Verkaufsmitteilung.

6. Wegfall der Vergütungspflicht

Die Pflicht zur Vergütung entfällt, wenn

  • der Immobilienmakler nachweist, dass für das ausgespielte Objekt innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine Wertermittlung erfolgt, ist oder der Immobilienmakler das Objekt bereits vermakelt hat,  
  • ein Eigentümer die Möglichkeit zur vor Ort Besichtigung unwiderruflich ausschlägt, d.h. den Termin absagt und auch keine späteren Ersatztermine vereinbaren möchte.

Diese Nachweise müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Terminvereinbarung oder der Leadübergabe erfolgen. Der Nachweis ist an eigentuemer-kontakte@immowelt.de zu senden. Das Immobilienportal behält sich vor, im Einzelfall andere Gründe, die zum Wegfall der Vergütungspflicht führen anzuerkennen. Im Übrigen stehen dem Immobilienmakler die gesetzlichen Rechte zu. Sollte das Immobilienportal erst nach Rechnungstellung den Wegfall der Vergütungspflicht anerkennen, so wird die Rechnung storniert und eventuell bereits geleistete Zahlungen erstattet.

7. Laufzeit

Die Laufzeit der Verträge ist an das individuelle Angebot gebunden.

Es besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag jederzeit zu pausieren. Dies ist dem Immobilienportal rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor der beabsichtigten Pausierung und unter Nennung des Zeitraums der beabsichtigten Pausierung, in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Im Zeitraum der Pausierung werden keine Kontakte ausgespielt.

8. Kündigung, Ausschluss

Das Immobilienportal behält sich vor, bei Verstoß gegen eine der unter Ziffer 4 genannten Pflichten, das Produkt Profi-Termin gegenüber dem Immobilienmakler außerordentlich zu kündigen und/oder den Immobilienmakler vom Produkt Profi-Termin vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Das Immobilienportal wird bei der Entscheidung die Situation des Immobilienmaklers berücksichtigen und das mildere Mittel wählen. In allen Fällen bleiben bereits entstandene Forderungen aus diesem Vertrag bestehen. Der Ausschluss hat keinen Einfluss auf andere mit dem Immobilienportal geschlossene Verträge.

9. Datenschutz

Die Parteien sichern zu, dass sie die anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten. Es werden nur solche Daten an den Immobilienmakler übermittelt, die der Nutzer hierfür angegeben hat. Dabei wird auf die Übermittlung der vom Nutzer eingetragenen Daten hingewiesen. Im Falle eines Widerrufes der Einwilligung zur Übermittlung der Daten wird das Immobilienportal den Immobilienmakler unverzüglich hierüber informieren. Die Daten dürfen dann nicht weiterverwendet werden und sind durch den Immobilienmakler unverzüglich zu löschen. Wurde ein Termin bereits vereinbart und/oder ein Mandat akquiriert und wird die Kontaktaufnahme nur gegenüber dem Immobilienportal seitens des Immobilienverkäufers untersagt, nicht aber gegenüber dem Immobilienmakler, so bleiben die Pflichten zwischen Immobilienmakler und Immobilienportal bestehen.

10. Sonstige Bestimmungen

Das Immobilienportal behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand.

Stand: 01. Juli 2022
 
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