ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER AVIV GERMANY GMBH

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die AVIV Germany GmbH (nachfolgend „immowelt“ genannt) betreibt die über diverse Domains und Partnerseiten erreichbaren Online-Portale immowelt.de und immonet.de (nachfolgend „Plattform“ genannt). Die Plattform bietet einen Marktplatz rund um Immobilien für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB wie etwa gewerbliche Anbieter, Makler, Bauträger etc. (nachfolgend „gewerbliche Kunden“ genannt) sowie für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Privatanbieter“ genannt) (nachfolgend zusammen „Kunden“ genannt). Auf der Plattform können Immobilienangebote oder -gesuche präsentiert oder Immobilienbewertungen vorgenommen werden. Hier sollen Immobilienanbieter und -suchende zusammengebracht und der Kauf, der Verkauf sowie die An- und Vermietung von Immobilien erleichtert werden. Ferner bietet die Plattform weitere Partnerangebote im Bereich der Immobilienmärkte an, wie etwa Baufinanzierungen.
Die Leistungen von immowelt richten sich nur an volljährige und voll geschäftsfähige Kunden. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

2. Registrierung

Der Vertragsschluss über kostenpflichtige Leistungen sowie über die Nutzung der anmeldepflichtigen Dienste erfordert grundsätzlich eine Registrierung des Kunden. Die im Zuge der Registrierung erfragten Daten sind zutreffend anzugeben. Der Nutzer darf insbesondere keine Daten von dritten Personen angeben und ist zudem verpflichtet, immowelt alle Änderungen der Daten, auch solche, die gegebenenfalls zwischen einer früheren Registrierung und dem Vertragsschluss erfolgt sind, unverzüglich in Textform anzuzeigen.

3. Leistungen von immowelt

3.1. Immobilieninserate

Der Kunde kann Immobilienangebote, die den Vorgaben gemäß Ziffer 4. der AGB entsprechen, auf der Plattform inserieren (sogenannter Insertionsvertrag). Die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote sind über die allgemeine Suchfunktion der Plattform neben allen anderen Immobilienangeboten und gegebenenfalls über Drittportale (sogenannte „Mehrfachplatzierung“) erreichbar.
Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, ihre Immobilienangebote über eine Softwarelösung zur Verwaltung des Immobilienbestandes oder über einen eigenen Onlinezugang in einem akzeptierten Format auf die Plattform zu exportieren.
immowelt ist nicht verpflichtet, Inserate auf der Plattform zu veröffentlichen oder für die Veröffentlichung zu bearbeiten, die nicht mithilfe des Onlinezugangs für gewerbliche Kunden oder in einem akzeptierten Format erstellt und exportiert wurden.

3.2. Immobilienbewertung

Der Kunde kann über die Plattform eine Online-Immobilienbewertung beauftragen. Die Bewertung wird zunächst auf Basis der vom Kunden gemachten Angaben mittels eines ungefähren Wertes automatisch durchgeführt und unterliegt damit keiner weitergehenden Kontrolle. Eine konkrete Wertermittlung erfolgt stets durch eine Bewertung im Einzelfall, etwa durch einen Makler vor Ort oder fernmündlich. Dies betrifft beispielsweise die Besichtigung des bewerteten Objekts, die Beurteilung der Bausubstanz sowie Feststellung etwaiger Mängel. immowelt haftet nicht für die Richtigkeit des errechneten Immobilienwertes. Es gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen für das Produkt Online-Immobilienbewertung.

3.3. Immo-Leads

3.3.1

Bei dem Produkt Immo-Leads handelt es sich um randomisiert verteilte Leads. Mit Bestellung des Produkts Immo-Leads erhält der gewerbliche Kunde, in diesem Fall der Immobilienmakler, folgende Leistungen:

  • Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen von potenziellen Verkaufsinteressenten oder durch diese Beauftragten (nachfolgend „Interessenten“ genannt), als einer von maximal fünf Immobilienmaklern in der gebuchten PLZ-Region
  • Die Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage enthält mindestens nachfolgende vom Interessenten ausgefüllte Pflichtfelder: Nachname, Telefonnummer, Standort der Immobilie, Objektart. 
  • Die Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage durch den Interessenten erfolgt gegenüber immowelt auf Grundlage eines „Auftrags“ im Sinne der §§ 662 ff. BGB. Die Kontaktaufnahme beruht datenschutzrechtlich auf der Rechtsgrundlage „Vertrag“ beziehungsweise „Vertragsanbahnung“ im Sinne des Art. 6 I lit. b) DSGVO. 
  • automatische Benachrichtigung über Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen

Das Produkt kann zudem folgende Informationen enthalten, auf die jedoch kein beständiger oder dauerhafter Anspruch besteht:

  • E-Mail-Adresse des Interessenten 
  • Anrede des Interessenten 
  • Objektart
  • Informationen über den geplanten Verkaufszeitpunkt des jeweiligen Objekts

Für den Fall, dass der Interessent immowelt Informationen zum Objekt, zum Hintergrund des Verkaufs oder weitere Informationen nicht oder nicht wahrheitsgemäß mitteilt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.
immowelt übermittelt die vom Interessenten gestellte Anfrage an die vom Immobilienmakler angegebene E-Mail-Adresse.
Jede einzelne Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage zu einer eigenständigen Immobilieneinheit stellt dabei jeweils einen Lead dar. Enthält eine Anfrage Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen zu mehreren Immobilieneinheiten gleichzeitig (etwa mehrere Objekte oder mehrere Wohn- und/oder Gewerberaumeinheiten innerhalb eines Objektes), so handelt es sich bei dieser Anfrage um mehrere Leads.
Es werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert (z. B. Werbewirksamkeit, Richtigkeit der Daten, Erreichbarkeit, tatsächliche Verkaufsabsicht des Interessenten, Werthaltigkeit des Leads o. Ä.). Insbesondere wird ein Geschäftsabschluss nicht garantiert.

Leads können aus den nachfolgenden Gründen reklamiert werden:

  • Der Lead enthält keinen oder keinen echten Namen (etwa Test oder Max Mustermann). 
  • Die Telefonnummer ist nachweislich nicht vergeben.
  • Die E-Mail-Adresse ist nachweislich nicht vergeben (sog. „Mailer-Daemon“-Meldung).
  • Die erreichte Person hat die Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage nachweislich nicht selbst oder durch einen Dritten stellen lassen.
  • Derselbe Lead wurde binnen 3 Monaten bereits übermittelt.

Immowelt wird nach freiem Ermessen über die Reklamation entscheiden. 

Die nachfolgenden Gründe ermöglichen keine Reklamation:

  • bloße Nichterreichbarkeit des Interessenten
  • ausbleibende Korrespondenz des Interessenten
  • Der Interessent hat das Vermarktungs- und/oder Bewertungsinteresse nach Stellen der Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage, also nach der Erstellung des Leads, verloren. Dabei ist es unerheblich, ob der Lead dem Immobilienmakler zu diesem Zeitpunkt bereits übermittelt oder noch nicht vergeben wurde.
  • Verzögerung oder Verschiebung des Besichtigungstermins

Eine Reklamation hat durch den Immobilienmakler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der betreffenden Anfrage per E-Mail an leads@immowelt.de zu erfolgen; andernfalls gilt eine Anfrage als vom Immobilienmakler abgenommen. Reklamationen, die erst nach Rechnungsstellung abgenommen werden, werden mit der nächsten Rechnung verrechnet.

3.3.2
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, muss für das Produkt Immo-Leads ein aktiver Insertionsvertrag bestehen. Im Falle einer Kündigung oder Beendigung eines Insertionsvertrages hat dies keine Auswirkungen auf den Vertrag über das Produkt Immo-Leads.

3.4. Profi-Leads

3.4.1

Mit Bestellung des Produkts Profi-Leads erhält der gewerbliche Kunde, in diesem Fall der Immobilienmakler, folgende Leistungen:

  • Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen von potenziellen Verkaufsinteressenten oder durch diese Beauftragten (nachfolgend „Interessenten“ genannt), als einer von maximal drei Immobilienmaklern gleichzeitig in der gebuchten PLZ-Region, mit der Absicht, die Immobilie zu veräußern. Auf Interessentenwunsch ist eine exklusive Leadübergabe im Einzelfall möglich.
  • direkte Übergabe eines qualifizierten Leads (sog. Leadübergabe). Für die anschließende Terminvereinbarung zwischen Interessenten und Immobilienmakler ist der Immobilienmakler eigenverantwortlich zuständig.
  • Eine Leadübergabe enthält regelmäßig nachfolgende, von unserem Qualifizierungsteam festgestellte Parameter: Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Interessenten, Standort der Immobilie, Objektart, Preisvorstellung, Ausstattungsmerkmale sowie ein Zeitfenster zur Wertermittlung (Vor-Ort-Besichtigung). Zusätzlich stimmt jeder Interessent zu, kontaktiert werden zu dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Für den Fall, dass der Interessent immowelt Informationen zum Objekt, zum Hintergrund des Verkaufs oder weitere Informationen nicht oder nicht wahrheitsgemäß mitteilt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.

immowelt übermittelt die für den Immobilienmakler relevanten Informationen an die vom Immobilienmakler hinterlegte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Jede einzelne Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage zu einer eigenständigen Immobilieneinheit stellt dabei jeweils einen Lead dar. Enthält eine Anfrage Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen zu mehreren Immobilieneinheiten gleichzeitig (etwa mehrere Objekte oder mehrere Wohn- und/oder Gewerberaumeinheiten innerhalb eines Objektes), so handelt es sich bei dieser Anfrage um mehrere Leads.
Es werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert (z. B. Werbewirksamkeit, Richtigkeit der Daten, Erreichbarkeit, tatsächliche Verkaufsabsicht des Interessenten o. Ä.). Insbesondere werden ein Geschäftsabschluss und eine Mindestanzahl an ausgespielten Kontakten nicht garantiert.

3.4.2

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, muss bei Vertragsbeginn des Produkts Profi-Leads ein aktiver Insertionsvertrag bestehen.
Im Falle einer Kündigung oder Beendigung eines Insertionsvertrages hat dies keine Auswirkungen auf den Vertrag über das Produkt Profi-Leads.
 

3.4.3

Der Immobilienmakler verpflichtet sich zu folgenden Nachweispflichten:

  • Innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Leadübergabe muss seitens des Immobilienmaklers ein schriftlicher Nachweis (E-Mail ist ausreichend) über den Status der Mandatsvergabe (endgültige Absage / ausstehende Zusage oder Absage / Zusage) gegenüber immowelt erfolgen. Bei einer Zusage ist zudem per E-Mail die Wertermittlung zum Zeitpunkt der Mandatsvergabe mitzuteilen sowie ob es sich um ein einfaches oder exklusives Mandat handelt.
  • Nach Ablauf der fünf (5) Werktage ohne Rückmeldung des Immobilienmaklers wird immowelt den Lead abrechnen.
  • Bei Kontakten, bei denen die Zu- oder Absage noch aussteht, verlängert sich die Nachweispflicht über die fünf (5) Werktage hinaus um weitere fünf (5) Werktage. Nach Ablauf der weiteren fünf (5) Werktage wird immowelt nach eigener Wahl den Lead abrechnen. Für die generelle Abrechnung gilt Punkt 5.3 der AGB.
  • Der Immobilienmakler wird den Verkauf des Objektes sowie den Erhalt der Maklerprovision unverzüglich immowelt mitteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Verkauf des Objektes, erhöht sich der an immowelt zu zahlende Provisionsanteil um 0,1 Prozentpunkte pro Tag. immowelt behält sich zudem vor, nach Ablauf von vier (4) Wochen ohne Meldung über den Verkauf eine Rechnung über die anteilige Provision auf Basis des notariell beurkundeten Verkaufspreises oder der Wertermittlung des Objektes zu stellen.

Der Immobilienmakler wird das ausgespielte Objekt spätestens vier (4) Wochen nach Mandatserhalt auf der Plattform einstellen.

3.4.4

immowelt behält sich vor, bei Verstoß gegen eine der unter Ziffer 3.4.3 genannten Pflichten das Produkt Profi-Leads gegenüber dem Immobilienmakler außerordentlich zu kündigen und/oder den Immobilienmakler vom Produkt Profi-Lead vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. immowelt wird bei der Entscheidung die Situation des Immobilienmaklers berücksichtigen und das mildere Mittel wählen. In allen Fällen bleiben bereits entstandene Forderungen aus diesem Vertrag bestehen. Der Ausschluss hat keinen Einfluss auf andere mit immowelt geschlossene Verträge.

3.5. Profi-Termin

3.5.1

Mit Bestellung des Produkts Profi-Termin erhält der gewerbliche Kunde, in diesem Fall der Immobilienmakler, folgende Leistungen:

  • Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen von potenziellen privaten Immobilienverkäufern, als einer von maximal drei Immobilienmaklern in der gebuchten PLZ-Region, mit der Absicht, die Immobilie voraussichtlich binnen eines halben Jahres zu veräußern. Auf Interessentenwunsch ist eine Vergabe an mehr als drei Immobilienmakler oder eine exklusive Terminvermittlung im Einzelfall möglich.
  • direkte Terminbuchung mit dem Interessenten zur Vor-Ort-Besichtigung des potenziellen Verkaufsobjektes
  • direkte Übergabe eines qualifizierten Leads (sog. Leadübergabe) für den Fall, dass eine direkte Terminbuchung durch den Interessenten nicht gewünscht oder nicht möglich ist. In diesem Fall obliegt die Terminvereinbarung mit dem Interessenten dem Immobilienmakler.
  • Eine Terminbuchung enthält regelmäßig nachfolgende, von unserem Qualifizierungsteam festgestellte Parameter: Anrede, Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Interessenten, Standort der Immobilie, Objektart, Preisvorstellung, Ausstattungsmerkmale sowie ein Zeitfenster zur Wertermittlung (Vor-Ort-Besichtigung). Zusätzlich stimmt jeder Interessent zu, kontaktiert werden zu dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Für den Fall, dass der Interessent immowelt Informationen zum Objekt, zum Hintergrund des Verkaufs oder weitere Informationen nicht oder nicht wahrheitsgemäß mitteilt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.
immowelt übermittelt die für den Immobilienmakler relevanten Informationen an die vom Immobilienmakler hinterlegte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Darüber hinaus werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert (z. B. Werbewirksamkeit, Richtigkeit der Daten, Erreichbarkeit, tatsächliche Verkaufsabsicht o. Ä.). Insbesondere werden ein Geschäftsabschluss und eine Mindestanzahl an ausgespielten Kontakten nicht garantiert.

3.5.2

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, muss für das Produkt Profi-Termin ein aktiver Insertionsvertrag bestehen.

3.5.3

Der Immobilienmakler verpflichtet sich zu folgenden Nachweispflichten:

  • Innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Terminvergabe muss seitens des Immobilienmaklers ein schriftlicher Nachweis (E-Mail ist ausreichend) über den Status der Mandatsvergabe (endgültige Absage / ausstehende Zusage oder Absage / Zusage) gegenüber immowelt erfolgen. Bei einer Zusage ist zudem per E-Mail die Wertermittlung zum Zeitpunkt der Mandatsvergabe mitzuteilen sowie ob es sich um ein einfaches oder exklusives Mandat handelt.
  • Nach Ablauf der fünf (5) Werktage ohne Rückmeldung des Immobilienmaklers kann immowelt nach eigener Wahl Termin oder Lead abrechnen.
  • Bei Kontakten, bei denen die Zu- oder Absage noch aussteht, verlängert sich die Nachweispflicht über die fünf (5) Werktage hinaus um weitere fünf (5) Werktage. Nach Ablauf der weiteren fünf (5) Werktage wird immowelt nach eigener Wahl Termin oder Lead abrechnen.
  • Der Immobilienmakler wird den Verkauf des Objektes sowie den Erhalt der Maklerprovision unverzüglich immowelt mitteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Verkauf des Objektes, erhöht sich der an immowelt zu zahlende Provisionsanteil um 0,1% Prozentpunkte pro Tag. immowelt behält sich zudem vor, nach Ablauf von vier (4) Wochen ohne Meldung über den Verkauf eine Rechnung über die anteilige Provision auf Basis des notariell beurkundeten Verkaufspreises oder der Wertermittlung des Objektes zu stellen.

Der Immobilienmakler wird das ausgespielte Objekt spätestens vier (4) Wochen nach Mandatserhalt auf der Plattform einstellen.

3.5.4

immowelt behält sich vor, bei Verstoß gegen eine der unter Ziffer 3.5.3 genannten Pflichten das Produkt Profi-Termin gegenüber dem Immobilienmakler außerordentlich zu kündigen und/oder den Immobilienmakler vom Produkt Profi-Termin vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. immowelt wird bei der Entscheidung die Situation des Immobilienmaklers berücksichtigen und das mildere Mittel wählen. In allen Fällen bleiben bereits entstandene Forderungen aus diesem Vertrag bestehen. Der Ausschluss hat keinen Einfluss auf andere mit immowelt geschlossene Verträge.

3.6. Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfragen

Möchte der Interessent seine Immobilie bewerten oder durch Dritte vermarkten lassen, kann er mittels einer entsprechenden Anfrage immowelt mit der Weitergabe seiner Daten an Immobilienmakler oder an Dritte, die mit der Bewertung von Immobilien befasst sind, beauftragen.

3.7. Baufinanzierungsservice

immowelt betreibt einen Baufinanzierungsservice, über den Interessenten kostenfrei und unverbindlich Anfragen an Anbieter und Vermittler von Baufinanzierungen stellen können. Im Zuge dessen beauftragen die Interessenten immowelt damit, sie durch die Übermittlung ihrer Daten an ausgewählte Baufinanzierungspartner bei ihren Finanzierungsvorhaben zu unterstützen.

3.7.1

Mit Bestellung des immowelt Baufinanzierungsservice erhält der Finanzierungspartner folgende Leistungen:

  • Präsentation des Unternehmens mit Logo und Slogan bei dem Baufinanzierungsformular auf den Websites immowelt und immonet
  • Eine Finanzierungsanfrage enthält mindestens nachfolgende vom Nutzer ausgefüllte Pflichtfelder: Kaufpreis, Darlehensbetrag, Geburtsdatum, Anrede, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Standort der Immobilie. Zusätzlich stimmt jeder Nutzer zu, kontaktiert werden zu dürfen.
  • automatische Benachrichtigung über Interessentenanfragen über verschiedene, dem Stand der Technik entsprechende Übermittlungslösungen 
  • regionale Platzierung in der gewünschten PLZ-Region (Stellen 1–3)

immowelt übermittelt die vom Nutzer gestellten Anfragen an die vom Finanzierungspartner angegebene E-Mail-Adresse. Darüber hinaus werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert (z. B. Werbewirksamkeit, Geschäftsabschlüsse, Richtigkeit der Daten o. Ä.).

3.7.2

Der Finanzierungspartner liefert immowelt mindestens drei Tage vor Integration in das Finanzierungsformular das ausgefüllte Datenblatt sowie ein Logo. Der Finanzierungspartner verpflichtet sich zu einer zeitnahen und qualifizierten Bearbeitung der Finanzierungsanfrage.

3.7.3

Der Finanzierungspartner zahlt pro Interessentenanfrage eine variable Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den im Angebot individuell vereinbarten Parametern und dem daraus resultierenden Leadpreis. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachschüssig per Rechnung. Diese ist zur sofortigen Zahlung fällig.

3.7.4

Mehrfach von einem Nutzer gestellte Anfragen oder Anfragen, bei denen der Nutzer über keine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten technisch erreicht werden kann, werden nach Reklamation storniert und nicht berechnet. Eine Reklamation hat durch den Finanzierungspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der betreffenden Nutzeranfrage schriftlich per E-Mail an baufinanzierung@immowelt.de zu erfolgen. Nicht reklamierte Anfragen gelten als vom Finanzierungspartner genehmigt. Reklamationen, die erst nach Rechnungsstellung genehmigt werden, werden mit der nächsten Rechnung verrechnet.

3.7.5

Die Parteien sichern zu, dass sie die anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten. Es werden nur solche Daten an den Finanzierungspartner übermittelt, die der Nutzer hierfür angegeben hat. Dabei wird der Nutzer ausdrücklich auf die Übermittlung der von ihm für die Finanzierungsanfrage eingetragenen Daten hingewiesen. Für die Verarbeitung der an den Finanzierungspartner übermittelten Daten sowie für die Bereitstellung einer Widerrufsmöglichkeit für die zukünftige Kontaktaufnahme sowie die Verarbeitung der Daten beim Finanzierungspartner ist ausschließlich dieser verantwortlich. Der Finanzierungspartner ist verpflichtet, die ihm über die Website immowelt zukommenden Anfragen nur im konkreten Zusammenhang mit diesen zu nutzen. Jede Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte oder Verwendung zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

3.8. Anpassung des Leistungsspektrums

Aufgrund der Schnelllebigkeit und des Wandels von Technologien und Märkten behält sich immowelt vor, einzelne Produkte und Leistungen entsprechend anzupassen, einzustellen oder mit in das Leistungsspektrum aufzunehmen. In einem solchen Fall wird immowelt mit dem Kunden eine angemessene Einzelfalllösung suchen. Unentgeltlich gewährte Leistungen können jederzeit einseitig eingestellt werden.

4. Verantwortlichkeit des Kunden und Inhalte der Immobilienangebote

4.1.

Der Kunde ist gegenüber immowelt verantwortlich für

  • die rechtliche und sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm eingestellten Daten, Angebote und sonstigen Angaben sowie
  • die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften.

Ist der Kunde ein gewerblicher Anbieter, trägt er für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss seines eigenen Vertrages mit Dritten (z. B. Maklervertrag mit Immobilieninteressenten) die Verantwortung.

4.2.

Wird immowelt durch einen Dritten wegen vom Kunden zu verantwortender unrichtiger, fehlerhafter, unvollständiger oder rechtswidriger Daten, Angebote, sonstiger Angaben oder Inhalte in seinem Immobilieninserat oder auf vom Kunden verlinkten Inhalten in Anspruch genommen, ohne dass immowelt ein Verschulden trifft, hat der Kunde immowelt von sämtlichen Schäden, Kosten, Bußgeldern und Verpflichtungen freizustellen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

4.3.

Unbeschadet dieser Verantwortlichkeit des Kunden gelten insbesondere folgende Vorgaben für die vertragsgegenständlichen Immobilienangebote:

  • Gegenstand der Immobilienangebote dürfen jeweils nur Immobilienobjekte sein, die für Kauf, Miete oder Pacht verfügbar sind und auf dem Immobilienmarkt angeboten werden; nicht mehr verfügbare und angebotene Objekte sind unverzüglich durch den Kunden zu löschen.
  • Die Objektangaben müssen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig sein.
  • Wiederholte Einstellungen oder Änderungen desselben Immobilienobjektes innerhalb kurzer Zeit sind untersagt und können durch immowelt deaktiviert werden.
  • Die Immobilienangebote dürfen bei gewerblichen Kunden nicht durch eine werbliche Darstellung des Unternehmens des Kunden unangemessen überlagert werden; insbesondere gelten dafür die folgenden Kriterien:
    • Bilder müssen das angebotene Objekt bzw. Teile hiervon zeigen; Einblendungen von Unternehmenskennzeichen (insbesondere Logos), Darstellungen des Kunden oder sonstiger nicht objektbezogener Motive dürfen – bezogen auf das jeweils einzelne Bild – nur eine deutlich untergeordnete Gewichtung haben.
    • Verbale Unternehmensdarstellungen und/oder Hinweise auf Websites des Kunden oder sonstiger Dritter innerhalb des Exposés, die über die gesetzlich vorgegebene Anbieterkennzeichnung sowie einen Slogan und/oder kurzen beschreibenden Zusatz hinausgehen, sind zu unterlassen.
    • Informationen zu den Immobilienangeboten müssen für den Nutzer kostenfrei und ohne zusätzliche Registrierungen zugänglich sein und dürfen keine Weiterleitungen zu kostenpflichtigen Internet- oder Telefondiensten beinhalten.
    • Typen- und Fertighausangebote, projektierte Immobilienvorhaben sowie Zwangsversteigerungen müssen vom Kunden als solche gekennzeichnet sein und werden ausschließlich über eine entsprechende Selektion bzw. in einer entsprechenden Rubrik auf der Plattform präsentiert.

4.4.

Beim Produkt Immo-Leads gemäß Ziffer 3.3 liefert der Immobilienmakler immowelt mindestens drei Tage vor Start der Kooperation die E-Mail-Adresse zur Übermittlung der Anfragen. Er verpflichtet sich zu einer zeitnahen und qualifizierten Bearbeitung der Vermarktungsanfrage.

5. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen

5.1.

Die Vergütung für die jeweilige Vertragsperiode der Produkte Immobilieninserate (Ziffer 3.1 der AGB) sowie Immobilienbewertung (Ziffer 3.2 der AGB) ist im Voraus zu leisten und wird unmittelbar nach Abschluss der Bestellung und danach jeweils zu Beginn der nächsten Vertragsperiode zur Zahlung fällig.

5.2.

Für das Produkt Immo-Leads (Ziffer 3.3 der AGB) zahlt der Immobilienmakler, sofern nichts anderes vereinbart wurde, pro Vermarktungs- und/oder Bewertungsanfrage (Lead) eine variable Vergütung. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach dem jeweiligen Vergütungsmodell gemäß dem hauptvertraglichen Angebot. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachschüssig per Rechnung. Diese ist zur sofortigen Zahlung fällig.

5.3.

Für das Produkt Profi-Leads (Ziffer 3.4 der AGB) zahlt der Immobilienmakler, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Gebühr für jeden von immowelt qualifizierten Lead, der an den Immobilienmakler übergeben wurde. Im Fall eines erfolgreichen Verkaufs des durch immowelt vermittelten Objekts durch den Immobilienmakler fällt zudem noch eine anteilige Summe der Maklerprovision an. Die Höhe des Pauschalbetrages sowie der prozentuale Anteil der zu entrichtenden Maklerprovision im Verkaufsfall werden im individuellen Angebot festgelegt.
Die Rechnungsstellung zu der Leadübergabe erfolgt automatisch, zehn (10) Tage nachdem ein Lead übergeben wurde, unabhängig davon, ob ein Termin zwischen Immobilienmakler und Interessenten tatsächlich bereits stattgefunden hat.
Die Rechnungsstellung der anteiligen Maklerprovision erfolgt nach Mitteilung über den Verkauf des vermittelten Objektes, spätestens jedoch vier (4) Wochen nach Verkaufsmitteilung. Die Höhe der anteiligen Maklerprovision richtet sich nach dem notariell beurkundeten Verkaufspreis oder der Wertermittlung des Objekts. Die Informierung von immowelt über den Verkauf und/oder den beurkundeten Verkaufspreis kann auch durch Dritte erfolgen.
Für den Fall, dass ein Objekt von der Plattform entfernt wird, ohne dass der Immobilienmakler immowelt einen Verkauf mitgeteilt hat, oder der Immobilienmakler den Nachweis- und Handlungspflichten gem. Ziffer 3.4.3 nicht fristgerecht nachkommt beziehungsweise trotz Aufforderung durch immowelt nicht nachkommt, wird ein erfolgreicher Verkauf der Immobilie angenommen.

5.4.

Für das Produkt Profi-Termin (Ziffer 3.5 der AGB) zahlt der Immobilienmakler, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Gebühr für jede von immowelt vermittelte Terminbuchung oder Leadübergabe. Im Fall eines erfolgreichen Verkaufs der durch immowelt vermittelten Immobilie durch den Immobilienmakler fällt zudem noch eine anteilige Summe der Maklerprovision an. Die Höhe des Pauschalbetrages sowie der prozentuale Anteil der zu entrichtenden Maklerprovision im Verkaufsfall werden im individuellen Angebot festgelegt.
Die Rechnungsstellung der Termingebühr oder der Leadübergabe erfolgt automatisch, fünf (5) Tage nachdem ein Lead übergeben oder ein Termin vermittelt wurde, unabhängig davon, ob ein Termin tatsächlich stattgefunden hat.
Die Rechnungsstellung der anteiligen Maklerprovision erfolgt nach Mitteilung über den Verkauf des vermittelten Objektes, spätestens jedoch vier (4) Wochen nach Verkaufsmitteilung.

Die Pflicht zur Vergütung entfällt, wenn

  • der Immobilienmakler nachweist, dass für das ausgespielte Objekt innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine Wertermittlung erfolgt ist oder der Immobilienmakler das Objekt bereits vermakelt hat oder
  • ein Interessent die Möglichkeit zur Vor-Ort-Besichtigung unwiderruflich ausschlägt, d. h. den Termin absagt und auch keine späteren Ersatztermine vereinbaren möchte.

Diese Nachweise müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Terminvereinbarung oder der Leadübergabe erfolgen. Der Nachweis ist an leads@immowelt.de zu senden. immowelt behält sich vor, im Einzelfall andere Gründe, die zum Wegfall der Vergütungspflicht führen, anzuerkennen. Im Übrigen stehen dem Immobilienmakler die gesetzlichen Rechte zu. Sollte immowelt erst nach Rechnungsstellung den Wegfall der Vergütungspflicht anerkennen, so wird eine Gutschrift mit der nächsten Rechnung verrechnet oder gesondert abgerechnet.

5.5.

Die Rechnungsstellung kann nach Ermessen von immowelt in elektronischer Form oder physisch in Textform erfolgen.

5.6.

Zur Bezahlung bietet immowelt gegebenenfalls unterschiedliche Zahlungswege an, wobei jedoch kein Anspruch darauf besteht, dass dem Kunden stets sämtliche Zahlungswege angeboten werden. Für die Zahlungsabwicklung über den jeweiligen Zahlungssystemanbieter gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Anbieters.

5.7.

Wurde zur Begleichung der Rechnung das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, so ist immowelt dazu verpflichtet, dem Kunden Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Werktag vor Kontobelastung.

5.8.

Wählt der Kunde PayPal als Zahlungsweg, zahlt er den Vergütungsbetrag ohne Bekanntgabe seiner Bankdaten gegenüber immowelt. Vielmehr folgt ein automatischer Abbuchungsvorgang (elektronisches Lastschriftverfahren) bzw. Belastungsvorgang (Kreditkartenzahlung) ausschließlich zwischen dem Kunden und PayPal selbst. Nach den Nutzungsbedingungen von PayPal können dem Kunden bei der Nutzung des PayPal-Dienstes gesonderte Gebühren entstehen. Um mittels PayPal zahlen zu können, muss der Kunde über ein Benutzerkonto bei PayPal verfügen bzw. ein solches einrichten. Nach den PayPal-Nutzungsbedingungen behält sich PayPal bei der Durchführung des Bezahlvorgangs das Recht vor, die Zahlungsbeträge in der jeweiligen Höhe von dem PayPal-Konto des Kunden abzubuchen.

5.9.

Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder geleistete Zahlungen zurückgebucht bzw. zurückbelastet werden, ist immowelt unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren, ggf. Inserate des Kunden von der Plattform zu entfernen und/oder sonstige Leistungen nicht mehr zu erbringen. Erfolgt die Sperrung wegen offener Zahlungsforderungen und gleicht der Kunde diese aus, wird der Zugang wieder entsperrt. Ferner kann immowelt vom Kunden für jede Mahnung eine angemessene Mahnkostenpauschale verlangen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der Mahnung um eine verzugsbegründende Erstmahnung handelt.

5.10.

Scheitert ein mit dem Kunden vereinbarter Lastschrifteinzug mangels ausreichender Deckung des Kontos des Kunden oder aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden, kann immowelt die Erstattung der immowelt von der beteiligten Bank in Rechnung gestellten Rücklastschriftgebühr von dem Kunden verlangen. Dies gilt nicht, wenn immowelt den Kunden nicht oder nicht rechtzeitig über den Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs und die Höhe des einzuziehenden Betrages informiert hat. Die Information ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie unter Einhaltung der geltenden oder vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Vorankündigungsfrist („Pre-Notification“) übermittelt wurde.

5.11.

Im Falle des Verzuges des Kunden mit einer fälligen Zahlung von mehr als 30 Tagen kann immowelt das gesamte Entgelt für die verbleibende Laufzeit zur Zahlung verlangen.

5.12.

immowelt ist gegenüber gewerblichen Kunden berechtigt, Preisänderungen zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode vorzunehmen. Hierzu wird dem Kunden spätestens zehn Tage vor Beginn der neuen Vertragsperiode eine Übersicht über den neuen Gesamtpreis, falls zutreffend inklusive etwaiger Basispreise und/oder Nachlässe, zur Verfügung gestellt. Dabei steht dem Kunden bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 5.12. von mehr als 15 % des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesamtpreises ein Widerspruchsrecht zu; dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisänderung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.

5.13.

Immowelt ist gegenüber gewerblichen Kunden berechtigt, Preisänderungen aufgrund gestiegener Eigenkosten vorzunehmen. Hierzu kann immowelt vereinbarte Preise in angemessenem Umfang mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der Entwicklung der bei immowelt anfallenden Kosten, die sich üblicherweise auf die Preise auswirken, anpassen. Die anfallenden Kosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung, die Instandhaltung, den Betrieb und die Nutzung der Plattform sowie für die mit der Leistung zusammenhängenden Services, wie etwa die IT-Infrastruktur, Vorleistungsprodukte, technischer Service, sowie ferner aus Kosten für die Kundenverwaltung, wie etwa Service-Hotline und Abrechnungssysteme, sowie aus Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten, wie etwa aus Verwaltung, Marketing, Mieten oder Zinsen, sowie hoheitlich auferlegten Abgaben wie Steuern, Gebühren und Beiträgen. immowelt ist zum Zwecke der Deckung der Mehrkosten zur genannten Preiserhöhung berechtigt und wird im Falle von Kostensenkungen diese mit Gesamtkostensteigerungen verrechnen. immowelt wird den Kunden über eine solche Preiserhöhung aufgrund von Kostensteigerungen rechtzeitig mindestens in Textform informieren. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 5.13. von mehr als 10 % pro Kalenderjahr ein Widerspruchsrecht zu. Dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.

5.14.

immowelt ist gegenüber gewerblichen Kunden berechtigt, Preisänderungen im Zusammenhang mit eigenen Plattform-, Service- und Produktverbesserungen vorzunehmen. immowelt kann in angemessenem Umfang und unter Wahrung der berechtigten Interessen der Kunden ihre Leistungen, insbesondere die Services, die Inhalte und die Funktionalität der Plattform marktüblich und im Rahmen des Standes der Technik weiterentwickeln. Führt eine solche Weiterentwicklung zu einer Erweiterung des Leistungsumfangs, ist immowelt berechtigt, gegenüber gewerblichen Kunden die jeweils vereinbarten Preise eines hiervon betroffenen gebuchten Produkts entsprechend anzupassen. Bei solchen Anpassungen nach dieser Ziffer 5.14. von mehr als 5 % des bisher vereinbarten Preises pro Kalenderjahr steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der beabsichtigten Preisanpassung zu; dieses Widerspruchsrecht ist durch den Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung in Schriftform auszuüben. Im Falle des wirksamen Widerspruchs tritt die Preisanpassung nicht in Kraft.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1.

Verträge über Immobilieninserate haben die gewählte beziehungsweise angebotene Laufzeit und beginnen mit Unterzeichnung des Vertrages beziehungsweise mit Bestätigung des Angebotes.

6.2.

Für Privatanbieter verlängert sich der Vertrag über Immobilieninserate automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht spätestens 24 Stunden vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt worden ist. Anschließend kann der Anzeigen-Vertrag jeweils mit einer Kündigungsfrist von 24 Stunden zum Ende eines Zyklus, der der ursprünglichen Laufzeit entspricht und der mit der automatischen Verlängerung beginnt, gekündigt werden. Ergibt sich nach der vorstehenden Regelung ab dem Zeitpunkt der Kündigung eine verbleibende Vertragslaufzeit von mehr als einem Monat, endet der Vertrag mit Ablauf eines Monats ab der Kündigung.

6.3.

Für gewerbliche Kunden richten sich die Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist von Verträgen über Immobilieninserate nach dem jeweiligen Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate und beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, soweit er nicht 3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.

6.4.

Die Verträge über die Produkte Immo-Leads (Ziffer 3.3 der AGB), Profi-Leads (Ziffer 3.4 der AGB) und Profi-Termin (Ziffer 3.5 der AGB) haben die Laufzeit wie im individuellen Angebot beschrieben. Es besteht die Möglichkeit, diese Verträge jederzeit zu pausieren. Dies ist immowelt rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor der beabsichtigten Pausierung und unter Nennung des Zeitraums der beabsichtigten Pausierung in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Im Zeitraum der Pausierung werden keine Kontakte ausgespielt. Die Mindestvertragslaufzeit des jeweiligen Vertrages verlängert sich um den Zeitraum der Pausierung. Es kann maximal einmal pro Vertragsperiode für einen Zeitraum von höchstens einem Monat pausiert werden.

6.5.

Die Vertragslaufzeit der Verträge des Baufinanzierungsservices (Ziffer 3.7 dieser AGB) beträgt – soweit nichts anderes vereinbart – 6 Monate und beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, soweit er nicht vier Wochen vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

6.6.

Die Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist von Verträgen, die im Zusammenhang mit einem Vertrag über Immobilieninserate geschlossen wurden, beziehungsweise bei ihrem Abschluss einen solchen voraussetzen, richten sich nach der Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist des zugrundeliegenden Vertrags über Immobilieninserate, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6.7.

Die Kündigung muss, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform oder in der diese ersetzenden elektronischen Form (§ 126 a BGB – qualifizierte digitale Signatur) erfolgen; Privatanbieter können die Kündigung auch in Textform (z. B. per E-Mail) oder über die Nutzung eines online bereitgestellten Kündigungsformulars (sogenannter Kündigungsbutton) erklären.

6.8.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AVIV Germany GmbH, Nordostpark 3–5, 90411 Nürnberg, Fax: 0911 52025-25, E-Mail: info@immowelt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

8. Ranking und Sortierung

8.1.

Über die Suchfunktion der Plattform können Kunden und sonstige Nutzer nach den für sie geeigneten Immobilienangeboten recherchieren. Die Ergebnisse werden standardmäßig nach Relevanz sortiert, es sei denn, der Suchende lässt sich die Ergebnisse nach den übrigen Hauptparametern „aktuellste Angebote“, „geringster Preis“, „höchster Preis“ oder – sofern der Nutzer eine Kilometerangabe zum Suchort angibt – auch „geringste Entfernung“ sortiert anzeigen. Es werden dem Suchenden bei jeder Sortierung ausschließlich Angebote gezeigt, die den Suchkriterien entsprechen (Ort, Größe, Anzahl der Zimmer, Preis etc.).

8.2.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die relevante Gewichtung innerhalb der Standardsortierung durch die Insertion bestimmter Objekttypen beziehungsweise durch das Hinzubuchen von entgeltlichen Vermarktungs-Tools (sogenannten On-top-Produkten, OTP) zu bestehenden Insertionen zu beeinflussen. Weitere Informationen zu den vorstehenden Vermarktungs-Tools sowie zur Sortierung sind unter https://www.immowelt.de/immoweltag/agb/otp abrufbar.

9. Nutzungsrechte

9.1.

Die Kunden räumen immowelt mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten (z. B. Texten, Fotos, Videos der Inserate) ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Inhalte im Internet und im Printbereich zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten und öffentlich wiedergeben zu dürfen. Dies umfasst auch das Recht zu einer werblichen Nutzung der Inhalte. Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle – auch unter anderen Top-Level-Domains (TLD) als der TLD .de – von immowelt betriebenen Internetangebote und Social-Media-Accounts, auf Druckerzeugnisse sowie auf andere, nicht von immowelt betriebene Angebote, die der weiteren Verbreitung und dem Erfolg der Inserate dienen, z. B. auf der Webseite immonet.de oder auf Webseiten und in Druckerzeugnissen der Partner von immowelt (sogenannte Mehrfachplatzierung). immowelt ist nicht zu einer Urhebernennung verpflichtet.

9.2.

Der Kunde erklärt mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten zugleich, Inhaber aller notwendigen Nutzungsrechte an diesen Inhalten und berechtigt zu sein, diese zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben und/oder wahrnehmbar zu machen. Dies beinhaltet insbesondere Urheberrechte Dritter bei Videos, Musik und Bildern, aber auch das Recht am eigenen Bild etwaig abgebildeter Personen.

9.3.

Kunden und Nutzern der Plattform ist es untersagt, die Inhalte anderer Kunden und sonstige Inhalte der Plattform jenseits des zur privaten Benutzung Erforderlichen zu vervielfältigen, die Inhalte herunterzuladen, zu bearbeiten, sie öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode derselben zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet.

9.4.

In Bezug auf die Immobilienbewertung gemäß Ziffer 3.2 der AGB erhält der Kunde an den ermittelten Bewertungsdaten ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung der bezogenen Bewertungsdaten für den internen Gebrauch („Was ist meine Immobilie wert?“). Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe sowie sonstige kommerzielle Nutzung der Bewertungsdaten ist ausdrücklich ausgeschlossen bzw. bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung von immowelt.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1.

Sofern immowelt Leistungen der Plattform kostenfrei zur Verfügung stellt, gelten für Haftung und Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen für Schenkungen. Die Haftung ist gemäß § 521 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Gewährleistung für Mängel wird nicht übernommen.

10.2.

immowelt haftet bei der Nutzung von kostenpflichtigen Produkten für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie den vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber immowelt als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von immowelt ausgeschlossen.

10.3.

Soweit nach der Natur der betreffenden Leistung Mängelansprüche bestehen können, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Jedoch ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geht, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Ist der Nutzer Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

10.4.

immowelt sichert für keine der vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften (z. B. Werbewirksamkeit, Exposé-Aufrufe), Vermittlungserfolge oder Umsatz- und Gewinnverbesserung zu.

10.5.

immowelt wird nach besten Kräften eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform herstellen. Bei Störungen des Serverbetriebes wird immowelt um unverzügliche Beseitigung bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird immowelt nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführen.

11. Datenschutz

Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Kunden und sonstiger Nutzer finden sich in der Datenschutzerklärung von immowelt.

12. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

12.1.

immowelt behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Privatanbietern jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist zu ändern. Dies erfolgt durch Mitteilung der geänderten Neufassung der AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Änderungen. Der Privatanbieter ist innerhalb der mitgeteilten Frist dazu berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall gelten die bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.

12.2.

immowelt behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber gewerblichen Kunden jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Dies erfolgt durch Mitteilung der geänderten Neufassung der AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Änderungen. immowelt wird hierbei in solchen Einzelfällen längere Fristen einräumen, in denen dies aufgrund der durch die AGB-Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen des gewerblichen Kunden erforderlich ist. Im Übrigen gelten die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1150.

12.3.

Der gewerbliche Kunde ist innerhalb der vorstehend genannten bzw. im Einzelfall mitgeteilten Frist dazu berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall gelten die bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort und immowelt kann daraufhin binnen vier Wochen Kündigung eines oder mehrerer betroffener Vertragsverhältnisse zum darauffolgenden Monatsende erklären. Der gewerbliche Kunde kann auf diese Frist verzichten, z. B. durch Erklärung der Annahme der Änderungen oder durch Einstellen neuer Angebote vor Fristablauf.

12.4.

Nach Ablauf der Frist oder nach Verzicht auf diese Frist gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen. Die geänderten AGB werden zusätzlich auf https://www.immowelt.de/immoweltag/agb veröffentlicht.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1.

Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde bleibt jedoch entgegen Satz 1 zur Aufrechnung und Zurückbehaltung berechtigt, wenn der Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von immowelt steht.

13.2.

Auf die vorliegenden AGB findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen und europäischen Kollisionsrechts Anwendung, wobei zwingende Regelungen des Verbraucherschutzes stets der Rechtswahl vorgehen.

13.3.

Für Kaufleute (im Sinne des HGB), Stiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ist Nürnberg der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder aufgrund der Nutzung der Angebote von immowelt oder der vorliegenden AGB entstehen.
immowelt ist daneben bereit, mit den unter https://www.immowelt.de/immoweltag/impressum genannten, unparteiischen und unabhängigen Mediatoren zusammenzuarbeiten, um mit seinen Kunden eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten untereinander erzielen zu können, die nicht mit den Mitteln des Beschwerdemanagementsystems (Beschwerdemanagementsystem nach den Vorgaben der EU-Verordnung 2019/1150, erreichbar über https://www.immowelt.de/immoweltag/kundenservice) gelöst werden konnten. Eine Mediation kann für beide Parteien auch Kosten verursachen, wobei immowelt einen je nach Einzelfall angemessenen und vom Mediator vorzuschlagenden Anteil zu tragen hat; auf Art. 12 (4) der EU-Verordnung 2019/1150 wird ergänzend Bezug genommen. Auf Anfrage des Kunden wird immowelt vor oder während einer Mediation Informationen über das Funktionieren und die Wirksamkeit der Mediation bereitstellen.
Ein Mediationsversuch berührt nicht das Recht des Kunden, den Rechtsweg (z. B. im Rahmen einer Klage) zu bestreiten.

13.4.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und immowelt wird grundsätzlich nicht in einem gesonderten Vertragstext zur Person des Kunden niedergelegt, auf den der Kunde später als solchen zugreifen könnte. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aber aus diesen AGB und dem Gegenstand des geschlossenen Vertrages. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.

13.5.

Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) für Verbraucher bereitgestellt, die zur Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission ist unter diesem Link zu finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
immowelt nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Stand: 14. Februar 2024
 
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