Nutzungsdauer Gutachten beauftragen und jedes Jahr Steuern sparen!
Optimiere deinen jährlichen Cashflow mit nur einem Gutachten. Durch den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer erhöhen Vermieter ihre Abschreibung und können jedes Jahr Steuern sparen.
Hohe Steuerersparnis über Jahrzehnte
Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter
Geld-zurück-Garantie² und Rechtsschutz³ bis zur Anerkennung
Du kaufst ein Mehrfamilienhaus von 1978 für 900.000 € (Gebäudewert). Normalerweise würdest du 18.000 € pro Jahr abschreiben (2 % über 50 Jahre).
Mit einem Nutzungsdauer-Gutachten verkürzt du die Restnutzungsdauer auf 31 Jahre und schreibst jährlich 29.032 € ab (3,23 %).
Bei einer Einkommenssteuer von 42% ergibt das eine jährliche Steuerersparnis von 4.634 € bzw. 143.640 € über die gesamte Laufzeit!
Was ist die Restnutzungsdauer und wie sparst du damit Steuern?
Wer eine Immobilie nicht selbst nutzt, sondern sie vermietet, darf den Wert des Gebäudes abschreiben. Grundsätzlich gelten für die sogenannte Absetzung durch Abnutzung (AfA) pauschalierte Abschreibungszeiträume, die der Gesetzgeber abhängig vom Baujahr vorgibt. Die meisten Gebäude werden daher über 50 Jahre mit jährlich zwei Prozent vom Gebäudewert abgeschrieben.
Im Sinne der Steuergerechtigkeit dürfen Eigentümer jedoch eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer nachweisen, wenn die Nutzungsdauer beispielsweise aus wirtschaftlichen oder baulichen Gründen nicht der gesetzlichen Vorgabe entspricht. Das ist häufig schon bei etwas älteren Immobilien der Fall.
Mit einem Nutzungsdauer-Gutachten kannst du nachweisen, dass dein Gebäude statt 50 Jahren eine kürzere Restnutzungsdauer aufweist. Weist das Gutachten z.B. eine Nutzungsdauer von 30 Jahren aus, so erhöhst du deine Abschreibung von 2,00 auf 3,33 Prozent pro Jahr.
Eine verkürzte Abschreibung führt zu einem höheren jährlichen Abschreibungsbetrag. Die höhere Abschreibung wiederum reduziert das zu versteuernde Einkommen und du zahlst weniger Einkommensteuer. Dein jährlicher Cashflow verbessert sich, wodurch beispielsweise neue Investitionen möglich sind.
Schritt für Schritt zur optimierten Abschreibung
Kostenfreie Ersteinschätzung
Unsere Immobilienexperten prüfen für dich, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer für deine Immobilie in Frage kommt – natürlich kostenlos und unverbindlich! So stellen wir sicher, dass du ein Gutachten nur dann beauftragst, wenn dein Gebäude auch tatsächlich ein Steuersparpotenzial aufweist und das Gutachten wirtschaftlich sinnvoll ist.
Für die kostenfreie Prüfung sind bereits wenige Grunddaten zur Immobilie ausreichend. Über den AfA-Rechner von Nutzungsdauer.com erfährst Du, wie viel Steuern du durch ein Nutzungsdauer-Gutachten konkret sparst.
Gutachten beauftragen
Wenn unsere Experten eine positive Prognose ausstellen, kannst du dein Nutzungsdauer-Gutachten beauftragen. Für die Beauftragung des Gutachtens reichen wenige Klicks aus. Das Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt eine kürzere als die gesetzlich pauschalierte Abschreibung akzeptiert.
Begutachtung durch anerkannte Sachverständige
Alle Sachverständigen von Nutzungsdauer.com sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erfüllen demnach die Anforderungen, die das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im BMF-Schreiben vom 22.02.2023 an Ersteller von Nutzungsdauer-Gutachten stellt. Nach der Beauftragung wird dein individuelles, fachlich fundiertes Gutachten erstellt.
Gutachten beim Finanzamt einreichen
Das von Nutzungsdauer.com erstellte Gutachten reichst du bei dem für dich zuständigen Finanzamt ein. Ein sachlich fundiertes und plausibles Gutachten, welches von unabhängigen Sachverständigen erstellt wurde, darf von den Finanzbehörden gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht abgelehnt werden. Das Nutzungsdauer-Gutachten ist somit der Schlüssel für eine schnellere Abschreibung zu jährlich höheren Abschreibungsbeträgen.
Das Team von Nutzungsdauer.com begleitet dich bis zur vollständigen Anerkennung.
Übrigens: Auch für Bestandsimmobilien, die bereits jahrelang abgeschrieben wurden, kannst du durch ein Gutachten jederzeit eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen und die laufende AfA mit sofortiger Wirkung optimieren.
Steuern sparen – durch Abschreibung und Werbungskosten
Nach der Einreichung und Akzeptanz des Gutachtens sparst du jedes Jahr ganz automatisch Steuern. Denn die kürzere Restnutzungsdauer führt zu einer jährlich höheren Abschreibung, die deine Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer reduziert. Jahr für Jahr, so lange du deine Immobilie abschreibst. Übrigens: Auch das Gutachterhonorar kannst du steuerlich geltend machen. Als Werbungskosten kannst du es sofort und in voller Höhe von der Steuer absetzen. Hierfür stellen wir dir selbstverständlich eine entsprechende Rechnung aus.
Aktuelle Beispiele
Wohnung
Baujahr: 1955
Nutzungsdauer: 28 Jahre
Ersparnis: 1.112 € / Jahr
Wohn- und Geschäftshaus
Baujahr: 1900
Nutzungsdauer: 18 Jahre
Ersparnis: 3.442 € / Jahr
Einfamilienhaus
Baujahr: 1985
Nutzungsdauer: 41 Jahre
Ersparnis: 788 € / Jahr
Mehrfamilienhaus
Baujahr: 1969
Nutzungsdauer: 34 Jahre
Ersparnis: 7.112€ / Jahr
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Restnutzungsdauer
Die meisten Eigentümer schreiben nach den pauschalierten Abschreibungssätzen des Gesetzgebers ab – und verschenken damit bares Geld. Denn ein großer Teil der deutschen Immobilien weist eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer auf. Als Faustformel gilt: Alle Immobilien, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, haben eine gute Chance auf eine kürzere Nutzungsdauer und damit auf eine optimierte Abschreibung.
Damit du sicher gehen kannst, dass sich ein Nutzungsdauer-Gutachten für dich lohnt, bieten wir eine kostenfreie Erstprüfung an.
Der Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer führt dazu, dass du dein Gebäude über einen kürzeren Zeitraum, also schneller abschreiben darfst. Dadurch erhöhen sich der prozentuale Abschreibungssatz und der absolute Abschreibungsbetrag. Die höhere Absetzung für Abnutzung (AfA) führt zu einer geringeren Bemessungsgrenze. Du zahlst weniger Einkommensteuer.
Die genaue Ersparnis hängt unter anderem vom Kaufpreis für das Gebäude sowie von deinem persönlichen Steuersatz ab. Da Immobilien jedoch höhere Investitionen erfordern, beläuft sich die Steuerersparnis in der Regel auf mehrere tausend Euro pro Jahr.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies:
· Kaufpreis (Abschreibungsgrundlage): 740.000,00 €
· Abschreibung ohne Gutachten (50 Jahre, 2,0 % jährlich): 14.800,00 € pro Jahr
· Abschreibung mit Gutachten (34 Jahre, 2,94 % jährlich): 21.764,75 € pro Jahr
· Abschreibungsdifferenz: 6.964,75 €
· Jahreseinkommen inkl. Mieten: 220.000,00 €
· Steuerersparnis bei 42 % Steuersatz: 99.456,63 € (2.925,20 € pro Jahr)
Während das Finanzamt lediglich auf das Baujahr des Gebäudes blickt, beeinflussen tatsächlich viele Faktoren die Restnutzungsdauer einer Immobilie. Weitere Kriterien sind beispielsweise die Art des Gebäudes, seine Tragestruktur und Bauweise, der Sanierungs- und Modernisierungsstand, der energetische Zustand inkl. CO2-Fußabdruck sowie Schäden, die in der Vergangenheit am Gebäude aufgetreten sind.
Diese und weitere Kriterien werden von unseren zertifizierten Gutachtern analysiert und für die Berechnung der tatsächlichen Restnutzungsdauer herangezogen. Durch die Vielfalt an Faktoren ist ein fachlich fundiertes und gut nachvollziehbares Nutzungsdauer-Gutachten garantiert, welches das Finanzamt nicht ohne triftige Gründe ablehnen darf.
Der Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer lohnt sich sowohl bei einer Buy-and-Hold-Strategie als auch dann, wenn du einen steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren beabsichtigst.
Durch die Erhöhung des AfA-Satzes schreibst du schneller ab. Du musst also nicht bis zu 50 Jahre warten, bis dein Gebäude vollständig abgeschrieben ist. Das ist gerade dann von Vorteil, wenn du deine Immobilie nach zehn Jahren wieder verkaufst. Denn in diesen zehn Jahren kannst du beispielsweise drei statt nur zwei Prozent des Gebäudewerts abschreiben und somit mehrere tausend Euro Steuern sparen.
Du nutzt deine Abschreibungspotenzial maximal aus, statt es durch den frühen Verkauf zu „verschenken“.
Die Investition für ein professionelles Gutachten ist überschaubar und daher umso lohnenswerter. Für eine faire Preisgestaltung berechnen wir das Gutachterhonorar nach der Wohn- und Nutzfläche. Für Gebäude bis zu 299 Quadratmetern investierst du lediglich 795 Euro pro Gutachten. Die vollständige Honorarübersicht findest du auf der Website von Nutzungsdauer.com.
Rabatte erhältst du nicht nur über immowelt.de, sondern auch bei der Beauftragung mehrerer Gutachten innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Tipp: Das Honorar für die Sachverständigen von Nutzungsdauer.com kannst du vollständig von der Steuer absetzen.
Weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung schreiben eine persönliche Besichtigung durch einen Gutachter vor. In bestimmten Fällen kann dies jedoch von Vorteil sein. Prinzipiell ist auch eine Videobesichtigung möglich.
Gern beraten wir dich, welche Option für dich die beste Wahl ist. Nutzungsdauer.com bietet die Erstellung der Gutachten sowohl ohne als auch mit persönlicher Besichtigung sowie digitale Videobesichtigungen an.
Die Besichtigung der Immobilie trägt in der Regel zur Glaubwürdigkeit und damit zu einem reibungslosen Ablauf der AfA-Optimierung bei. Sie kann die Anerkennung des Gutachtens durch das Finanzamt vereinfachen.
Deine Immobilien-Experten
Unser Service für private Eigentümer ist von Montag bis Freitag
¹ Exklusiv über immowelt.de. Der Rabatt in Höhe von 50€ netto / 59,50€ brutto gilt ausschließlich bei Beauftragung über den oben genannten Button. Eine nachträgliche Rabattierung von anderweitig beauftragten Gutachten oder eine Kombination mit anderen Rabatten ist nicht möglich.
² Bei Ablehung eines von Nutzungsdauer.com formulierten Einspruches und Zustimmung zur Weitergabe des Falles an eine Steuerkanzlei. Näheres in den AGBs Ziffer 7 von Nutzungsdauer.com
³ Im Falle einer Zurückweisung des Gutachtens durch das Finanzamt unterstützt Nutzungsdauer.com mit Stellungnahme, Neuauflagen der Gutachten und Einspruchsformulierungen. Näheres in den AGBs Ziffer 6 von Nutzungsdauer.com
⁴ Schätzwert basierend auf folgenden Parametern. Mehrfamilienhaus von 1978 für 900.000 € (Gebäudewert). Restnutzungsdauer durch Gutachten verkürzt auf 31 Jahre. Jährliche Abschreibung von 29.032 €. Bei einer Einkommenssteuer von 42% ergibt das eine jährliche Steuerersparnis von 4.634 €. Andere Parameter führen zu anderen Ergebnissen.
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